Was bei einem Umzug alles zu tun ist?

Ab- und Anmeldung bei der Meldebehörde
Die Meldung muss bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeindeverwaltung) vorgenommen werden. Erfolgt der Umzug innerhalb der Gemeinde, genügt eine Ummeldung.
Hinweis: Sonstige Behörden, wie z. B. Steueramt, Wohngeldamt, Sozialamt etc., müssen - auch wenn sie im gleichen Gebäude untergebracht sind -, gesondert über den Umzug informiert werden.

Versorgungsbetriebe verständigen (Wasser, Strom, Gas)
Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen lassen.

Kraftfahrzeug ummelden
Erfolgt der Umzug innerhalb der Gemeinde Mettlach bzw. des Landkreises Merzig-Wadern: Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes in Merzig nur ummelden. Hierzu den Personalausweis mit neuer Adresse sowie die Fahrzeugpapiere vorlegen. Bei einem Umzug über die Grenzen des Kreises hinweg muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei der Neuzulassung ist eine Versicherungsbestätigung (die so genannte Deckungskarte) der Kfz-Versicherung vorzulegen.

Versicherung in Kenntnis setzen
Adressenänderung am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsscheinnummer anzeigen.

Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle sowie Zeitungen und Zeitschriften verständigen
Die Adresse der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle lautet:

Gebühreneinzugszentrale, 50656 Köln

Wichtig für Zeitungen und Zeitschriften:
"Antrag auf Anschriftenänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen.

Frist:
eine Woche vor dem Umzug. Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden!

Beim Postamt Nachsendungsantrag stellen
Dieser sollte vor dem ersten Nachsendetag beim bisherigen Zustellpostamt vorliegen.

Finanzamt, Bankverbindungen, Postscheckamt, Kindergeldstelle und ähnliches benachrichtigen
Adressenänderung grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: Eventuelle Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge.

Fernmeldeamt rechtzeitig informieren
Telefonanschluss in der alten Wohnung schriftlich kündigen. Bei dieser Gelegenheit dem Fernmeldeamt mitteilen, ob Wohnungsnachfolger Anschluss übernehmen will oder in der neuen Wohnung (genaue Adresse angeben) ein Telefonanschluss gewünscht wird.

Kinder im Kindergarten/in der Schule rechtzeitig ab- bzw. anmelden
Vorher Erkundigungen einziehen, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt.

Kindergeldanspruch
Eventuell beim Arbeitgeber/Arbeitsamt abmelden und beim neuen Arbeitgeber/Arbeitsamt beantragen.

Kaminkehrer und Müllabfuhr benachrichtigen!


Regelmäßige Lieferungen abbestellen
(z. B. Getränke, Bücher, CD's usw.)

Geld und Schlüssel gut aufbewahren
Geld während des Umzugs besonders sicher verwahren, möglichst im persönlichen Gepäck. Schlüssel von Schränken, Schubladen, Koffern und Kassetten mit Anhängern kennzeichnen. Am besten in einem festen Umschlag aufbewahren

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