Ehejubiläen

Die Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2018 das Fest der goldenen, diamantenen oder eisernen Hochzeit feiern und eine Gratulation durch die Gemeinde wünschen, werden gebeten, dies bei meiner Dienststelle, Vorzimmer (Tel. 06864-83-21), unter Angabe des Heiratsdatums zu melden. Bei der Anmeldung des Jubiläums ist anzugeben, ob eine Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt erfolgen kann. Die Meldung kann gerne auch durch Angehörige erfolgen.

 

Altersjubiläen

Die Altersjubilare werden von Amts wegen ermittelt. Eine Anmeldung ist daher nicht erforderlich. Die betreffenden Personen werden jedoch um rechtzeitige Mitteilung gebeten, wenn das Jubiläum nicht bekannt gegeben werden soll, und/oder wenn eine Gratulation durch die Gemeinde nicht erwünscht ist.

 

Erstmals ab dem Jahr 2018 erfolgen die Gratulationen in den jeweiligen Ortsteilen erst ab dem 85. Lebensjahr. Zum 80. Geburtstag wird die Gemeinde dann nur noch per Brief gratulieren. Mit dieser Neuregelung, die vorrangig dem demographischen Wandel geschuldet ist, kommen wir aber auch dem vielfachen Wunsch der Betroffenen selbst nach.