Durch die Rückkehr zum EVS verliert das SEPA-Lastschriftmandaten der Gemeinde Mettlach für den Einzug der Abfallgebühren seine Gültigkeit.

Wenn weiterhin der Einzug der Abfallgebühren gewünscht ist, muss dem EVS ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, dieses ist den Vorauszahlungsbescheiden des EVS beigefügt.

Hinweis des EVS hierzu:

 

„Sepa-Lastschriftmandat akzeptieren wir nur von den Eigentümern laut Grundbuch oder dinglichen Berechtigten (wenn im Grundbuch eingetragen), da diese auch Gebührenschuldner sind. Wenn eine Hausverwaltung offiziell von den Eigentümern ernannt ist und uns die Verwaltervollmacht vorgelegt wurde, akzeptieren wir auch die Sepa-Lastschrift da es sich bei den Konten in der Regel um WEG-Konten handelt, welche eben von der Hausverwaltung verwaltet werden.“

 


 Hinweis zu dem Vorauszahlungsbescheiden des EVS:
„Der EVS darf aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht alle Daten der Gemeinde übernehmen. Darunter fallen neben den Bankdaten auch die personenbezogenen Leerungsdaten. Aus diesem Grund werden Sie gemäß der Satzung des EVS zunächst als Neukunde veranlagt, erhalten einen entsprechenden Vorauszahlungsbescheid und dann zum Jahresende 2025 einen Abschlussbescheid, der eine Gutschrift oder eine Nachzahlung beinhaltet.

Ab 2026 wird der Vorauszahlungsbescheid auf das – dann bekannte – individuelle Leerungsverhalten von vornherein angepasst.