I.
Die Gemeinde Mettlach verpachtet den Verkaufskiosks „Elisabethplatz“ im Ortsteil Mettlach, Von-Boch-Liebieg-Straße:
II.
- Allgemeines
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt, den Verkaufskiosk „Elisabethplatz“ in der Von-Boch-Liebieg-Straße an einen zuverlässigen Betreiber zu verpachten.
Ziel ist ein dauerhaft attraktiver und kundenorientierter Kioskbetrieb, der zur Versorgung und zugleich zur Belebung und Aufwertung des Elisabethplatzes beiträgt.
Der Kiosk verfügt über einen ca. 8 m² großen Verkaufsraum mit Wasser-, Strom- und Starkstromanschluss, einen separaten Abstellraum mit Personaltoilette sowie einen überdachten Außenbereich.
- Pachtzins
Es ist ein Pachtzins von monatlich mindestens 250 € Nettopacht zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu entrichten.
III.
- Betriebskonzept
Mit der Bewerbung ist ein schlüssiges Betriebskonzept vorzulegen. Dieses soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
- vorgesehene Ausrichtung des Kioskbetriebes,
- Produkt- und Warenangebot einschließlich wesentlicher Bezugsquellen,
- vorgesehene Öffnungstage und Öffnungszeiten,
- Konzept zur Nutzung des überdachten Außenbereiches,
- vorgesehener Personaleinsatz,
- vorhandene Erfahrungen im gastronomischen, kaufmännischen oder vergleichbaren Bereich.
Das Konzept soll einen auf Dauer angelegten, wirtschaftlich tragfähigen und zuverlässigen Betrieb erwarten lassen.
- Waren- und Speisenangebot
Erwartet wird ein bedarfsgerechtes, qualitativ ansprechendes Angebot. Dieses kann insbesondere umfassen:
- Kalt- und Heißgetränke,
- Snacks und kleinere Mahlzeiten,
- Imbissgerichte bzw. warme Speisen,
- sonstige kiosktypische Waren.
Die Einbindung regionaler bzw. lokaler Produkte sowie vegetarischer oder vergleichbarer zeitgemäßer Angebote wird begrüßt.
Die konkrete Produktpalette ist mit der Bewerbung darzustellen.
- Öffnungszeiten und Betriebssicherheit
Von besonderer Bedeutung sind regelmäßige und verlässliche Öffnungszeiten. Die Bewerber haben daher die von ihnen vorgesehenen Öffnungstage und Öffnungszeiten verbindlich anzugeben.
Diese sollen sich am Bedarf des Standortes orientieren und eine angemessene Versorgung sowie Belebung des Elisabethplatzes gewährleisten.
- Nutzung des Außenbereichs
Der vorhandene überdachte Außenbereich soll in das Betriebskonzept einbezogen und insbesondere während der geeigneten Jahreszeiten genutzt werden.
- Nachhaltigkeit und Regionalität
Die Gemeinde begrüßt einen möglichst nachhaltigen Betrieb. Positiv berücksichtigt werden insbesondere:
- die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte,
- die Nutzung von Mehrweglösungen,
- die Vermeidung unnötiger Einwegverpackungen,
- Müllvermeidung und Mülltrennung sowie
- ein sparsamer Umgang mit Wasser und Energie.
Ebenfalls begrüßt werden besondere Angebote oder Aktionen, die zur Aufenthaltsqualität und Belebung des Elisabethplatzes beitragen.
- Bewertung der Bewerbungen
Bei der Auswahl des zukünftigen Pächters können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Qualität und Schlüssigkeit des Betriebskonzeptes,
- Attraktivität und Vielfalt des Waren- und Speisenangebotes,
- Umfang und Verlässlichkeit der Öffnungszeiten,
- Erfahrung und persönliche bzw. fachliche Eignung,
- Gestaltung und Nutzung des Außenbereiches,
- Nachhaltigkeit und Regionalität.
Die Entscheidung erfolgt aufgrund einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Bewerbung.
IV.
Die Bewerbung einschließlich Unterlagen sind in Papierform und in digitaler Form (PDF auf Datenträger) bis zum 02.10.2026, 24:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit Angabe des Absenders an die
Gemeinde Mettlach
Fachbereich 2 – Bauen technische Dienste –
Liegenschaftsamt
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach
zu richten.
Als Betreff ist die folgende Bezeichnung gut lesbar auf dem Umschlag/Paket aufzubringen:
Bewerbung „Verkaufskiosk „Elisabethplatz“ im Ortsteil Mettlach“
Sendung bitte nicht öffnen
V.
Bei dem vorliegenden Bewerbungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Mettlach unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bewerbung für die Anpachtung von gemeindlichen Eigentums in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Pachtsache. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf bestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben in der Gemeinde Mettlach. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich von dem Zustand des Verkaufskiosks zu überzeugen. Die Bewerbungen werden von den zuständigen kommunalen Gremien bewertet. Die abschließende Entscheidung bzgl. einer möglichen Verpachtung obliegt ebenfalls den zuständigen Gremien der Gemeinde Mettlach.
Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit der nachfolgenden Ansprechpartnerin vereinbart werden:
Frau Larissa Uder
E-Mail: liegenschaften@mettlach.de
Tel: +49 6864 8319


