Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

  1. Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Bornwies und am Bornweg M´Rein Bungert“im Ortsteil Orscholz

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB; Beschluss zur Annahme des Entwurfs und Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 19.03.2024 hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan „1. Erweiterung „Bornwies und am Bornweg M´Rein Bungert“ als Satzung beschlossen. Ziel war es, dadurch auf der überwiegend unbebauten privaten Grünfläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Allerdings führten unvollständige Darstellungen im Liegenschaftskataster dazu, dass eine im nordwestlichen Geltungsbereich befindliche genehmigte Garage in der Planung keine Berücksichtigung fand. Die bauplanungsrechtlichen Festschreibungen sollen nun auf die tatsächliche Bestandssituation durch eine 1. Änderung des Bebauungsplanes angepasst werden. Dabei wird die Grünfläche verkleinert und im Bereich der bestehenden Garage ein allgemeines Wohngebiet mit Flächen für Garagen dargestellt. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB im Vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2024 zum Aufstellungsbeschlusses, der Entwurfsannahme und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und einstimmig dem Gemeinderat die Empfehlung zur Beschlussfassung ausgesprochen. Ebenso hat der Ortsrat Orscholz mehrheitlich zugestimmt.

Ohne weitergehende Beratung folgte der Gemeinderat der Ausschussempfehlung und beschloss einstimmig

  • die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung „Bornwies und am Bornweg M´Rein Bungert““ gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
  • die Entwurfsannahme des vorgelegten Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung „Bornwies und am Bornweg M´Rein Bungert““ einschließlich Begründung
  • die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

 

Bebauungsplan „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ im Ortsteil Orscholz

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB; Beschluss zur Annahme des Entwurfs und Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 24.05.2022 hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Oberst Danzemergewann, 4. Änderung“ als Satzung beschlossen. Ziel war es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung mehrerer Fachmärkte zu ermöglichen. Mittlerweile haben sich Schwierigkeiten in der Akquise der vorgesehenen Märkte in den Bereichen Drogerie und Tierbedarf/Zoohandel und in deren Folge in der wirtschaftlichen Belegung der Marktflächenflächen aufgetan. Mit der vorliegenden 5. Änderung des Bebauungsplans „Oberst Danzemergewann“ wird daher das bislang zulässige Sortiment der 4. Änderung erweitern bzw. ergänzt, um auch andere Marktansiedlungen am geplanten Nahversorgungsstandort zu ermöglichen. Mit der anstehenden Bebauungsplanänderung soll durch Anpassung der Art der baulichen Nutzung nun neben den genannten Sortimenten auch Betriebe aus den Bereichen Textilfachmarkt, Bäckerei, Schuhfachmarkt sowie Nonfooddiscounter / Multisortimenter zugelassen werden, um flexibler auf Änderungen der Markt- und Bedarfslage oder auf Mieterwechseln reagieren zu können. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB im Vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2024 zum Aufstellungsbeschlusses, der Entwurfsannahme und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates einstimmig dem Gemeinderat die Empfehlung zur Beschlussfassung ausgesprochen. Zwischenzeitlich hat auch der Ortsrat Orscholz zugestimmt.

Ohne weitergehende Beratung folgte der Gemeinderat der Ausschussempfehlung und beschloss einstimmig

  • die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
  • die Entwurfsannahme des vorgelegten Bebauungsplanes „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ einschließlich der Begründung und Auswirkungsanalyse
  • die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Bestellung eines / einer Behindertenbeauftragten

Die Gemeinden sind nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik zu bestellen. Damit sollten möglichst in der Behindertenarbeit erfahrene Personen beauftragt werden. Behindertenbeauftragte sind u. a. berechtigt, an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden beratend teilzunehmen. Näheres regelt § 22 des genannten Gesetzes sowie die vom Gemeinderat beschlossene Satzung. Ihre Amtszeit entspricht der des Gemeinderates. Dankenswerterweise hat sich die bisherige Behindertenbeauftragte, Frau Henriette Messer aus Weiten, für eine weitere Amtszeit zur Übernahme dieser Aufgabe bereit erklärt. Der Hauptausschuss empfahl die erneute Bestellung von Frau Messer und hat zudem die Empfehlung beschlossen, künftig den Ehrenamtlern für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 60 € zu gewähren.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) begrüßte diese Absicht und äußerte in diesem Zusammenhang die Bitte Vorschlag, dass Frau Messer künftig im Jahresrhythmus im Rat über ihre Arbeit berichtet.

Der Ausschussempfehlung folgend beschloss der Gemeinderat Mettlach einstimmig die Bestellung von Frau Henriette Messer als Behindertenbeauftrage für die Dauer der Amtszeit des neuen Gemeinderates sowie die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von 60,- €/monatlich.

 

Haushaltsplanung 2025: Sicherstellung Ausfinanzierung Förderprojekt „Mobilitätshub“

In seiner Novembersitzung hatte der Gemeinderat den Planungen zum Neubau eines Mobilitätshubs in der Moselstraße in Orscholz zugestimmt. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Rückmeldung erhalten, dass das Projekt einem Förderantrag zugänglich sei. Den Vorgaben der Projektbeteiligten folgend wurden im Hinblick auf die Fördermodalitäten nun die ursprünglichen Pläne angepasst, was gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung zu einer Erhöhung auf ca. 877.000 € führte. Bei einer Förderquote des Bundes von 80% der förderfähigen Ausgaben ist jetzt von einer Fördersumme in Höhe von ca. 702.000 € auszugehen. Ergänzend wurde beim saarländischen Umweltministerium eine 10%ige Förderung angefragt, bei deren Gewährung sich ein weiterer Zuschuss von ca. 87.700 € ergäbe. Im Investitionsplan 2024 sind aufgrund der ursprünglichen Kostenschätzung insgesamt 680.000 € Projektkosten bei 612.000 € Fördereinnahmen veranschlagt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ergibt sich eine Differenz von ca. 197.500 €, – die soweit nicht durch zusätzliche Zuschüsse gedeckt – als überplanmäßige Ausgabe nachfinanziert werden muss. Als Deckungsvorschlag benannte die Verwaltung erwartete Einsparungen für das bereits im Haushalt 2022 bei LSK 57300205.08231 veranschlagte Bauprojekt „Erneuerung der Lüftungsanlage in der Mehrzweckhalle Orscholz an der Gemeinschaftsschule“ wegen grundsätzlich Überprüfung der Maßnahme bzw. günstigerer Zuschusssituation durch das zwischenzeitlich vom Land aufgelegte Schulbauprogramms. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.08.2024 mehrheitlich der Empfehlung beschlossen, zielgerichtet auf eine Umsetzung der Baumaßnahme, die überplanmäßige Ausgabe mitzutragen.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) verwies auf die damit einhergehende dringend notwendige Modernisierung des Mitfahrerparkplatzes am Sportplatz Orscholz und signalisierte Zustimmung zur Projektumsetzung. Gleichzeitig bat er aber um Auskunft, ob und inwieweit der Gemeinderat auch ohne bisher genehmigten Haushalt für das Jahr 2024 bereits eine überplanmäßige Ausgabe hierzu beschließen könne. Der Vorsitzende sagte hierzu Aufklärung zu.

Fraktionsvorsitzender Zengerli (AfD) erinnerte an seine Ausführungen in der Hauptausschusssitzung und erklärte, dass seine Fraktion dieses Projekt nicht unterstützen werde, sondern vielmehr eine Verbesserung der Situation und Verkehrsverhältnisse an der Moselstraße für notwendig erachte.

Mit 24 Ja-Stimmen, bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat die Bereitstellung der zusätzlich benötigten Mittel unter Berücksichtigung des vorgetragenen Deckungsvorschlages.

 

Standortfestlegung für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Saarhölzbach

Im Zuge der zuletzt im Jahr 2007 durchgeführten Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Mettlach wurde unter anderem festgestellt, dass am Feuerwehrgerätehaus Saarhölzbach in der Bachstraße nur wenig Freiflächen, insbesondere Parkmöglichkeit bei Einsätzen zur Verfügung stehen. Dabei wurde eine Unvereinbarkeit zwischen der Nutzung des unmittelbar vor dem Gebäude liegenden Marktplatzes als Ortsmittelpunkt mit den Bedürfnissen der Feuerwehr gesehen und eine Sanierung, gegebenenfalls Verlagerung des Standortes an eine günstigere Stelle im Ortsteil thematisiert. Da seither der Investitionsbedarfs und ebenso wie der Platzbedarf im Feuerwehrgerätehaus in Saarhölzbach weiter angewachsen sind, hatte die Gemeinde die Planung eines Neubaus in den Fokus genommen und dabei folgende drei mögliche Standorte untersucht.

(1) Gelände „Im Saartal“ in Höhe Antoniustunnel (Schrebergärten)

(2) Gelände „Hochwaldstraße“ am Ortsausgang Saarhölzbach i.R. Britten (Höhe Reitplatz)

(3) Gelände „Im Saartal“ (Antoniusplatz und Pfarrgarten)

Von Seiten des Landkreises wurde aus brandschutzrechtlicher und fachlicher Sicht der Standort 3 insbesondere aufgrund seiner Erreichbarkeit durch die Feuerwehrangehörigen favorisiert.

Bürgermeister Kiefer erinnert in seinen einleitenden Ausführungen an den bisherigen Prüfprozess ebenso wie an die weiterhin notwendigen Verfahrensschritte. So stehe die Standortfestlegung durch die Gemeinde unter dem Vorbehalt, dass Baurecht geschaffen werden könne. Außerdem wäre eine Konzeptstudie zu erstellen sowie entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen. Der Ortsrat Saarhölzbach habe sich für den Standort 3 (Antoniusplatz/Pfarrgarten) ausgesprochen. Auch der Hauptausschuss sei nach eingehender Beratung zu dem gleichen Ergebnis gekommen und habe eine Empfehlung für den Standort 3 sowie die dahingehende Erarbeitung einer Konzeptstudie und die Grundstücksakquise ausgesprochen.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) unterstütze die Entscheidung zugunsten des Standortes 3 (Antoniusplatz/Pfarrgarten) ebenso wie die Einleitung einer entsprechenden Konzeptplanung. Gleichwohl äußerte er seine Bedenken, die Fläche könnte zu klein sein, und schlug deshalb vor, die Grundstücksakquise auf das Pfarrhaus auszudehnen. In diesem Zusammenhang verwies er auch einen möglichen Wegfall von Vereinsräumen im jetzigen Feuerwehrgerätehaus und sah in der hinzugewonnenen Gebäudlichkeit eine Möglichkeit – vergleichbar der Lösung am Standort Orscholz – dort neue Vereinsräumlichkeiten zu etablieren. Insoweit hielt er eine intensive Prüfung der diesbezüglichen Fördermöglichkeiten für wichtig und sinnvoll.

Bürgermeister Kiefer erinnerte an die durch die Gremien wie auch durch die Fachleute durchgeführten Vor-Ort-Termine und konnte die Bedenken zum weitergehenden Flächenbedarf für die Feuerwehr so nicht nachvollziehen. Zudem erkannte er unter Hinweis auf das Raumangebot in der ehemaligen Grundschule und in der Saartalhalle für die Schaffung weiterer Vereinsräume im Zuge des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses keinen nachvollziehbaren Bedarf an einer weiteren Immobilie. Dabei gab er auch zu bedenken, dass die angesprochenen Fördermittel nur für die Bauprojekte, nicht aber für die laufende Unterhaltung und die Betriebskosten generiert werden könnten, so dass in der Folge allein die Gemeinde die finanzielle Belastung tragen müsse. Kiefer empfahl, sich zunächst auf das Wesentliche, die Planung für die Feuerwehr, zu konzentrieren. Auf Nachfrage des Ortsvorstehers sah er keine Notwendigkeit das Pfarrhaus in die ersten Planungen einzubeziehen.

Fraktionsvorsitzender Francois (SPD) unterstützte die Entscheidung für den Standort 3, gab aber zu bedenken, dass diesbezüglich Lösungsalternativen für den dort befindlichen Festplatz für das Binnessenfest gefunden werden müssten. Insoweit konnte Bürgermeister Kiefer mitteilen, dass der Festplatz weiter Bestand haben soll und die Feuerwehr zum Festwochenende ausweichen und den Platz soweit als nötig räumen müsste.

Zum Ende der Aussprache bekräftigte Fraktionsvorsitzende Thieser (CDU) nochmals seinen Vorschlag zielgerichtet auf eine Einbeziehung des Pfarrhauses und beantragte eine Trennung der Beschlüsse.

Der Empfehlung des Ausschusses folgend beschloss der Gemeinderat sodann mit 27 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Saarhölzbach eine Festlegung zugunsten des Standortes 3 (Antoniusplatz/Pfarrgarten).

Sodann beschloss der Gemeinderat mit 26 Ja-Stimmen, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, den Auftrag an die Verwaltung, die Konzeptplanung in zwei Varianten (sowohl ohne als auch mit dem Pfarrhaus/Vereinsräumlichkeiten) einzuleiten.

 

Erhöhung des Ortsratsbudgets zur Stärkung der Ortsräte ab dem Haushalt 2025

Dieser Tagesordnungspunkt geht auf einen Antrag der CDU-Fraktion zur Hauptausschusssitzung am 06.08.2024 zurück. Damals hatten die Ausschussmitglieder einmütig den eingebrachten Vorschlägen zugestimmt und sich für eine merkliche Steigerung des Budgets für die Ortsräte ausgesprochen. Im Rahmen des Ortsratsbudgets soll es u. a. den Ortsräten zukünftig in Eigenregie möglich sein, Maßnahmen bis 5.000 € in Abstimmung mit der Fachabteilung durchzuführen. Zur Ausgestaltung des Verfahrens wird die CDU-Fraktion bis zu den anstehenden Haushaltsplanberatungen einen Entwurf zum Erlass einer Verfahrensrichtlinie einreichen. Nach einer 2-jährigen Testphase sollen zudem die gesammelten Erfahrungen evaluiert werden.

Gemeinderatsmitglied Sünnen (CDU) erläuterte in der Folge den Vorschlag ihrer Fraktion. Mit der Ausweitung der Budgets gehe es der CDU um eine Stärkung der Ortsräte. Deren Handlungsspielraum und deren Verantwortung würden mit einen größeren Finanzspielraum merklich angehoben.

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) erinnerte an die Aktivitäten seiner Fraktion, zielgerichtet auf eine Stärkung der Ortsräte und die Einführung eines Ortsratsbudgets. Er sah in der geplanten Anhebung einen wichtigen Entscheidungsspielraum für die Ortsräte, hielt aber auch klare Regeln für notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, dass Projektfinanzierungen verwaltungsseits verschoben würden.

Fraktionsvorsitzender Francois sah in einer besseren finanziellen Ausstattung eine Chance, den oftmals spürbaren Frust in den Ortsräten abzubauen. Er unterstützte deshalb den Lösungsansatz, machte aber auch darauf aufmerksam, dass dadurch im Haushalt der Gemeinde nicht mehr Geld für die Ortsteil bereitstünde, sondern sich lediglich die Verantwortlichkeiten änderten.

Fraktionsvorsitzender Zengerli (AfD) bezeichnete den Vorstoß als gute Idee, hielt aber ebenso klare Richtlinien und ein Monitoring nach der Testphase für erforderlich.

Auf Nachfrage des Gemeinderatsmitglieds Dillschneider (Grüne) verwies Gemeinderatsmitglied Sünnen (CDU) auf die Absicht der Fraktion, bis zur nächsten Hauptausschusssitzung eine Umsetzungsrichtline in die Beratung einzubringen. Zudem erläuterte sie, dass es in einem ersten Schritt darum gehe, im Haushaltsplanentwurf 2025 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe festzuschreiben, sodann die Richtlinien zu erarbeiten und – anders als bereits geschehen – die Ortsräte im Rahmen ihrer Anhörung zum Haushalt sich mit den neuen Budgethöhen befassen und Stellung beziehen können. Eben deshalb habe die CDU-Fraktion auch Wert daraufgelegt, die Thematik in der heutigen Gemeinderatssitzung nochmals zu behandeln.

Mit 28 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, folgte der Gemeinderat dieser Vorgehensweise.

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“

Auf Nachfrage des Gemeinderatsmitglieds Tiedke (CDU-Fraktion) teilte der Vorsitzende mit, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im vergangenen Jahr stattgefunden habe. Das damals zusätzlich geforderte Gutachten sei zwischenzeitlich erstellt und derzeit in Auswertung. Er erwarte für Herbst/Winter die weiteren Verfahrensschritte.

  • Umsetzungsstand; Neubaugebiet im Ortsteil Orscholz am Nohner Kreisel

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Thieser (CDU) teilte der Vorsitzende mit, dass für die betroffenen Grundstücksflächen aktuell die Verhandlungen mit den Eigentümern liefen. Sobald hierzu ein Vorschlag unterbreitet werden könne, würden die weiteren Verfahrensschritte angestoßen.

  • Projektstand; Gewerbeprojekt im Ortsteil Mettlach an der Ziegelbrücke

Auf Nachfrage des Gemeinderatsmitglieds Thul (CDU) teilte Bürgermeister Kiefer mit, er habe keine Erkenntnisse, ob die Erfahrungen aus dem Pfingsthochwasser bei den Investoren zu einer Änderung ihrer ursprünglichen Projektziele geführt hätten.

  • Landeszuschüsse nach Pfingsthochwasser

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Thieser (CDU) teilte der Vorsitzende mit, dass die notwendigen Anträge gestellt seien, eine Regulierung aber noch ausstehe.

  • Homepage www.mettlach.de

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) teilte mit, dass nach seiner Erkenntnis auf der Homepage die Kontaktdaten der Fraktionsvorsitzenden fehlten und regte an, diese wieder aufzunehmen, soweit die entsprechenden Freigaben vorlägen.

  • Ratsinformationssystem ALLRIS

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Thieser (CDU) teilte Fachbereichsleiter Kohn mit, dass die Einrichtung laufe und es bleibe bei der Zielsetzung bleibe, das Programm 2025 „scharf“ zu schalten. Darüber hinaus sei beabsichtigt, die Einladung zur Dezembersitzung eventuell testweise bereits parallel laufen zu lassen.

  • Zustand „Alter Orscholzer Weg“ im Ortsteil Weiten

Gemeinderatsmitglied Sünder (CDU) berichtete, dass in regelmäßigen Abständen dieser Weg am Rabatt mit Schotter ausgefüllt werde, der dann bei Regenereignissen immer wieder ausgeschwemmt werde. Er regte deshalb an, dass der Gemeindebauhof hier Alternativen für die Instandhaltung prüfen solle.

  • Dokumentation der Kommunalwahlergebnisse auf der Homepage

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) berichtete, dass in der Veröffentlichung des Gemeinderatswahlergebnis das Wahlergebnis der FDP fehle und regte an, diese Darstellung zu korrigieren.

  • Homepage www.mettlach-saarschleifenland.de

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) nahm die seinerseits erkannten Mängel der Internetpräsentation der Saarschleife Touristik zum Anlass, um anzuregen, den interessierten Lesern einen Ansprechpartner für entsprechende Meldungen, Unstimmigkeiten und Information zu benennen.

  • Verfahrensstand zum Haushalt 2025

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Dr. Badelt (FBM) teilte der Vorsitzende mit, dass er davon ausgehe, in die Hauptausschusssitzung im November den Haushaltsentwurf einzubringen und günstigstenfalls den Haushalt 2025 im Januar zu verabschieden.

 

Auftragsvergaben

Neubau Feuerwehrgerätehaus, Moselstraße 1 im Ortsteil Orscholz

– Außenanlagen

Für den Umbau der ehemaligen Fahrzeughalle in der Moselstraße 1 zum Feuerwehrgerätehaus waren die Maßnahmen zur Herstellung der Außenanlagen ausgeschrieben.

Das Angebot liegt 12.310,25 € über der Kostenschätzung, kann aber durch die Einsparungen bei anderen, bereits beauftragten Gewerken kompensiert werden. Entsprechende Mittel stehen unter dem LSK 1220 0105.096-5308 (Löschbezirk Orscholz ‚Neubau Feuerwehrgerätehaus‘) zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Kettenhofen, Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Mettlach-Orscholz zum Angebotspreis von 260.629,93 €.

 

Neubau Kultur- und Begegnungszentrum, Moselstraße 1 im Ortsteil Orscholz

– Außenanlagen

Für den Umbau des ehemaligen Wohnhauses in der Moselstraße 1 zum Kultur- und Begegnungszentrum waren die Maßnahmen zur Herstellung der Außenanlagen ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Kettenhofen, Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Mettlach-Orscholz zum Angebotspreis von 56.711,08 €.

 

Wiederaufforstungen im Gemeindewald; Lieferung und Bau von Wildzäunen

Für die geplante Wiederaufforstung im Herbst 2024 müssen die Forstkulturen zum Schutz gegen Wildverbiss mit Zäunen gesichert werden. Es handelt sich hierbei um Flächen, die vorher mit Fichten bestockt und die in Folge Borkenkäferbefall und Trockenheit abgestorben waren und nun durch Laubmischkulturen ersetzt werden sollen. Die Flächen befinden sich im Gemeindewald Orscholz, Tünsdorf, Wehingen, Nohn und Saarhölzbach und haben insgesamt eine Größe von rund 3,5 Hektar bei 4.050 Laufmeter Zaunlänge.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Thomas Rüttiger aus Kleinwallstadt zum Angebotspreis von 39.091,50 €.

 

Wiederaufforstungen im Gemeindewald; Lieferung von Pflanzen

Im Zuge der Wiederaufforstung der Fläche muss die Lieferung von Pflanzen erfolgen. Gepflanzt werden insgesamt 10.880 Pflanzen der Baumarten Traubeneiche, Stieleiche, Roteiche, Rotbuche, Hainbuche, Edelkastanie, Vogelkirsche, Bergahorn, Feldahorn, Spitzahorn, Winterlinde, Walnuss, Roterle, Weißtanne, europäische Lärche, Douglasie.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Thomas Rüttiger aus Kleinwallstadt zum Angebotspreis von 24.310,62 €.