Bebauungsplan „Auf der Heide“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Nohn
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.12.2022
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf der Heide“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Einleitung der Flächennutzungsplanteiländerung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
- Freigabe der Vorentwürfe zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
In Erinnerung sei gebracht, dass der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 12.12.2022 betreffend der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ auf Grundlage des § 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, beraten hat. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 18.07.2023, dass der § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Auf Grundlage des § 13b begonnene Verfahren konnten nur noch bis zum 31.12.2024 im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wenn voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen von der Planung ausgehen (Heilungsvorschrift § 215a BauGB).
Aufgrund der fehlgeschlagenen Grundstücksverhandlungen im Plangebiet konnte das Planverfahren nicht innerhalb der vorgenannten Frist zum Abschluss gebracht werden, sodass der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschusses in seiner Sitzung am 21.11.2024 beschlossen hat, die Verwaltung mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens zur Realisierung des Baugebietes und den damit erforderlichen Verfahrensschritten zu beauftragen.
Da der seinerzeitige Geltungsbereich (Planstand 12.12.2022) für die Durchführung des Umlegungsverfahren nach Aussage des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) zu klein gefasst sei, soll dieser aufgehoben werden und nun der Aufstellungsbeschluss für den vorliegenden Geltungsbereich neu gefasst werden.
Gemäß der Wohnbauflächenpotentialstudie der Gemeinde von 2024 wird der Fläche eine gute Eignung bescheinigt. Hiernach verfügt der Ortsteil Nohn über ein Kontingent von 10,1 Wohneinheiten für die nächsten 15 Jahre.
Vorliegend wird eine Fläche von 1,9 ha überplant. Der nördliche Teil bleibt weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten. Nach Rücksprache der Landesplanungsbehörde und gemäß der vorliegenden Wohnbauflächenpotenzialstudie aus 2024 kann aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes „Siedlung“ zunächst nur der südliche Teilbereich mit ca. 0,7 ha als Wohnbaufläche überplant werden. So ergeben sich ca. 10 Wohngrundstücke mit einer Grundstücksgröße zwischen 430qm und 760 qm, welche bei einer Festsetzung von einer Wohneinheit je Wohngebäude, dem ermittelten Kontingent an Wohneinheiten für den Ortsteil Nohn entspricht.
In Erinnerung sei gebracht, dass der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 12.12.2022 betreffend der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ auf Grundlage des § 13b BauGB, Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, beraten hat. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 18.07.2023, dass der § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Auf Grundlage des § 13b begonnene Verfahren konnten nur noch bis zum 31.12.2024 im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wenn voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen von der Planung ausgehen (Heilungsvorschrift § 215a BauGB).
Aufgrund der fehlgeschlagenen Grundstücksverhandlungen im Plangebiet konnte das Planverfahren nicht innerhalb der vorgenannten Frist zum Abschluss gebracht werden, sodass der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschusses in seiner Sitzung am 21.11.2024 beschlossen hat, die Verwaltung mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens zur Realisierung des Baugebietes und den damit erforderlichen Verfahrensschritten zu beauftragen.
Da der seinerzeitige Geltungsbereich (Planstand 12.12.2022) für die Durchführung des Umlegungsverfahren nach Aussage des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) zu klein gefasst sei, soll dieser aufgehoben werden und nun der Aufstellungsbeschluss für den vorliegenden Geltungsbereich neu gefasst werden.
Gemäß der Wohnbauflächenpotentialstudie der Gemeinde von 2024 wird der Fläche eine gute Eignung bescheinigt. Hiernach verfügt der Ortsteil Nohn über ein Kontingent von 10,1 Wohneinheiten für die nächsten 15 Jahre.
Vorliegend wird eine Fläche von 1,9 ha überplant. Der nördliche Teil bleibt weiterhin als landwirtschaftliche Fläche erhalten. Nach Rücksprache der Landesplanungsbehörde und gemäß der vorliegenden Wohnbauflächenpotenzialstudie aus 2024 kann aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes „Siedlung“ zunächst nur der südliche Teilbereich mit ca. 0,7 ha als Wohnbaufläche überplant werden. So ergeben sich ca. 10 Wohngrundstücke mit einer Grundstücksgröße zwischen 430qm und 760 qm, welche bei einer Festsetzung von einer Wohneinheit je Wohngebäude, dem ermittelten Kontingent an Wohneinheiten für den Ortsteil Nohn entspricht.
Die äußere Erschließung des Plangebietes soll über die Medardusstraße – zwischen den Anwesen „Medardusstraße 36 und 34“ erfolgen. Für die interne Erschließung des Wohngebietes ist eine Stichstraße geplant. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig innerhalb des Plangebietes auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht werden. Die landwirtschaftliche Fläche kann als Reservefläche für mögliche weitere Bauabschnitte angesehen werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände nördlich der Wohnbebauung der Medardusstraße auf Höhe der Hausnummern 31 – 36 aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Wohnbebauung und dem Wald. Im Osten wird das Plangebiet durch einen Feldweg begrenzt, welcher von der Medardusstraße nach Norden abzweigt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss nach Anhörung des Ortsrates Nohn jeweils einstimmig
- die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.12.2022;
- den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf der Heide“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB;
- die Einleitung der Flächennutzungsplanteiländerung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB;
- die Freigabe der Vorentwürfe zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 30
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen-Tünsdorf“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen / Tünsdorf“ in den Ortsteilen Wehingen und Tünsdorf
- Freigabe des Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
In Erinnerung sei gebracht, dass der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 07.02.2024 die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, die Entwurfsannahme und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen / Tünsdorf“ in „Repowering Windpark Wehingen / Tünsdorf“ beschlossen hatte. Die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden nach dieser Beschlussfassung allerdings nicht durchgeführt, da hierzu zunächst die angepasste Landschaftsbildanalyse als Bestandteil des Umweltberichtes und das aktualisierte Schattenwurfgutachten vorgelegt werden sollten.
Im März 2024 wurde der Verwaltung sodann schriftlich vom seinerzeitigen Vorhabenträger, der QE Mettlach GmbH, mitgeteilt, dass die Projektrechte zum 01.02.2024 vollständig von der NeXtWind übernommen wurden. Zwischenzeitlich hat der neue Vorhabenträger NeXtWind neue Planunterlagen zur Realisierung von nunmehr sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 260 m vorgelegt (ursprünglich waren vier Windenergieanlagen geplant; 3 mal 220 m und 1 mal 250 m).
Diese neuen Planungen wurden von der NeXtWind am 04.02.2025 im Bürgerhaus in Wehingen vorgestellt, zu welchem auch die Ortsvorsteher, die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung eingeladen waren. Der Bauausschuss fasste in seiner Sitzung am 08.05.2025 mehrheitlich den Grundsatzbeschluss, das Verfahrens mit den sechs Anlagen weiter zu betreiben und im Vorfeld die Ortsräte Wehingen und Tünsdorf hierzu anzuhören. Zudem soll aufgrund der wesentlichen Änderung der Planung eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Ein neuer Aufstellungsbeschluss ist nicht erforderlich, da der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans unverändert bleibt.
Zu diesem Tagesordungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Eisenhut vom Planungsbüro Argus Concept. Herr Eisenhut skizzierte sodann das neue Bebauungsplanverfahren und verwies zuvor auf die umfangreichen Vorberatungen im Bauausschuss. Dabei wies er auch besonders auf die Größe der Grundfläche pro Anlage hin und führte aus, dass diese zu 70 % wasserdurchlässig gestaltet werden müssten. Auch ging Eisenhut auf den Umweltbericht und dessen Inhalte ein. Auf Grund der neuen Rechtslage würden im B-Plan für die 6 Anlagen keine Höhenbegrenzungen zur Bestimmung des Maß der baulichen Nutzung festgelegt. Hintergrund sei, dass nunmehr Höhenbegrenzungen nicht mehr auf die Flächenzielwerte angerechnet würden. Allerdings müsste im Bereich der Umweltauswirkungen auch mit Höhenangaben gearbeitet werden, um zum Beispiel Auswirkungen auf das Landschaftsbild bewerten zu können. Auch würden landwirtschaftliche Wege im B-Plan festgesetzt.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser erinnerte ebenfalls an die ausführliche Befassung mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es liege ein auskömmlicher Bebauungsplan vor. Thieser wies auch besonders auf die Bürgerbeteiligung für Wehingen, Tünsdorf und auch Bethingen hin. Dafür dankte er dem Vorhabenträger. Auch liege eine Visualisierung vor, die zeige, dass die optische Beeinträchtigung nicht wesentlich anders ausfalle als bisher. Die CDU-Fraktion stehe diesem Projekt sehr positiv gegenüber. SPD-Fraktionsvorsitzender Francois begrüßte es ebenfalls, dass eine Bürgerbeteiligung zustande gekommen sei. Mit Blick auf den Klimawandel müsse man auf die erneuerbaren Energien setzen, um den Planeten zu schützen. In der Abwägung der Vor- und Nachteile von Windenergieanlagen überwäge der Nutzen bei Weitem. Es sei zwar zu hoffen, dass Windräder nur eine Übergangstechnologie darstellten, aber im Moment brauche man diese. Die SPD-Fraktion stehe dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber.
Ratsmitglied Schreiner (AFD) bezeichnete hingegen die Energiewende als Verarmungsprogramm. Die Industrie wandere ab, viele Arbeitsplätze gingen verloren und hohe Strompreise kämen hinzu. Die Umweltaspekte kämen ebenfalls hinzu. Dazu ging Schreiner insbesondere auf den Abrieb von Rotorblättern (PFAS) ein, der auf lange Sicht die Böden für die Landwirtschaft wahrscheinlich nicht mehr nutzbar mache. Bürgermeister Kiefer wies hierzu darauf hin, dass diese Aspekte nicht vom Gemeinderat, sondern vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Genehmigungsverfahren zu bewerten seien.
FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt wies zunächst auf die Höhe der geplanten neuen Anlagen hin, die rund doppelt so hoch ausfalle wie die bestehenden Anlagen. Dies führe zu einer enormen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Trotz Einhaltung der TA-Lärm seien die Windkraftanlagen deutlich zu hören, was die Menschen vor Ort bestätigen könnten. Während die FBM der vorausgegangenen Planung von 4 Anlagen im Grundsatz zugestimmt habe, werde sie die neue Planung mit 6 Anlagen ablehnen, zumal zu den neuen Anlagen noch keine Erfahrungen vorlägen. Er werde beantragen, die alte Planung wieder aufzugreifen.
Gemeinderatsmitglied Ollinger (CDU) wies auch in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher von Wehingen zunächst darauf hin, dass der Ortsrat Wehingen geschlossen für die Planung gestimmt habe. Selbst ehemalige Wehinger Windkraftgegner hätten inzwischen ihre Meinung geändert. Das einzige, was in Wehingen zu laut sei, sei der Straßenverkehr. Der Ort stünde deutlich mehrheitlich hinter den Planungen, die nunmehr durch die Beteiligung auch direkte Vorteile für die Bürger bringen würden.
Ratsmitglied Dillschneider (Bündnis90/Die Grünen) schloss sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an. Zudem wies er darauf hin, dass der Windstrom im Vergleich zu anderen Stromerzeugern, wie z.B. Atomstrom, mit Abstand der billigste sei.
Sodann formulierte Dr. Badelt (FBM) folgenden Antrag:
„Die Freien Bürger Mettlach beantragen gegenüber den hier vorgestellten neuen Planungen eine Verringerung der Windkraftanlagen von 6 auf 4 sowie einer Reduzierung der Gesamthöhe von 260 Meter auf 220 Meter. Die Gemeinde Mettlach sollte zu ihrem ursprünglichen Planungsverfahren zurückkehren, das so weit fortgeschritten war. Darin waren 4 Anlagen vorgesehen; drei mit einer Gesamthöhe von 220 Meter und eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Meter.“
Bürgermeister Kiefer wies darauf hin, dass er in diesem Antrag keinen weitergehenden Antrag im Sinne der Geschäftsordnung erkennen könne als die in der Beratungsvorlage formulierte und vom Bauausschuss vorberatene Beschlussempfehlung. Deshalb lasse er zuerst über den Antrag gemäß Beratungsvorlage abstimmen. Der FBM-Fraktionssprecher bat um Aufnahme ins Protokoll, dass die FBM-Fraktion dies anders sehe. Wenn nunmehr über die Verwaltungsvorlage abgestimmt werde, beantrage er namentliche Abstimmung. Dieser Antrag fand die erforderliche Mehrheit von mehr als einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss die Freigabe des Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
|
Ja (23) |
Nein (6) |
|
Adams, Baltes, Berg S., Berg M., Dillschneider, Francois, Goldkamp, Graf-Rummel, Junk, Kerber, Kettenhofen, Kütten, Maas, Ollinger, Philipps, Schiffler, Sünnen, Stutz, Temmes, Thielmann, Thieser, Thul, Thunack |
Dr. Badelt, Frenz, Lieder, Liewen, Schreiner, Zengerli |
Das Ratsmitglied Gödert war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. Die Ratsmitglieder Borens, Sünder und Tiedke fehlten entschuldigt.
Bebauungsplan “Solarpark Wehingen” mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wehingen
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
- Entwurfsannahme
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Diese Angelegenheit war letztmalig Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2022. In dieser Sitzung hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 04.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 und wurde im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach am 22.12.2022 bekannt gemacht. In diesem Zeitraum wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben.
Alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 29.12.2022 angeschrieben und um Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB gebeten. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen lagen als Anlage der Abwägungssynopse, die Gegenstand der Beratungsvorlage war, bei.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung sind außerhalb der Beteiligungsfrist mehrere Stellungnahmen betreffend des Rotwildwanderkorridors auf dem Pellinger Tunneldach eingegangen. Zuletzt ist die Stellungnahme der Obersten Jagdbehörde am 17.04.2025 eingegangen. Bezüglich dieser Stellungnahmen wurde ebenfalls auf die Abwägungssynopse verwiesen. Von Seiten des Vorhabenträgers wurde hierzu ein Fachbüro zur Ermittlung der Auswirkungen des Solarparks Wehingen auf wanderndes Rotwild beauftragt. Das Ergebnis des Gutachtens lag den Ratsmitgliedern vor.
Bürgermeister Kiefer macht auf der Grundlage eines Übersichtsplanes deutlich, dass die Planung ursprünglich von 29,4 ha ausgegangen sei. Die jetzige Planung sehe nach der TÖB-Anhörung und eingegangenen Stellungnahmen noch 24,8 ha vor. In der Folge seien -auch unter Berücksichtigung der Ortsratsempfehlungen aus Wehingen- Querungsmöglichkeiten für Tiere eingeplant worden.
AFD-Fraktionsvorsitzender Zengerli sah auch in diesem Projekt eine Fortsetzung verfehlter bundespolitischer Entscheidungen zu Ungunsten der Industrie wegen hoher Energiekosten. So werde auch hier erneut ein Vorhaben auf der grünen Wiese realisiert und Ackerland aufgegeben. Solche Solar- und Windparks wären nach seiner Meinung auch schädlich für die touristische Entwicklung. Zudem führte diese Energiegewinnung zu Überkapazitäten, die man netztechnisch nicht mehr im Griff habe. Die AFD werde sich gegen dieses Projekt aussprechen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser wies zunächst darauf hin, dass es sich in diesem Falle nicht um wertvolles, sondern um nicht nutzbares brach liegendes Ackerland handele. Über die Gesamtenergieversorgung in Deutschland habe der Gemeinderat nicht zu befinden, sondern es geht um das planerische Einvernehmen der Gemeinde in Form eines Bebauungsplanes. Auch lägen ihm aus der Jägerschaft keine Informationen vor, die gegen das Projekt sprächen und auch der Ortsrat Wehingen habe den Planungen zugestimmt. Die CDU-Fraktion werde das Projekt unterstützen.
Ortsvorsteher Ollinger (CDU) sah in diesem Projekt im Gegensatz zu früheren Planungen eine landschaftsverträgliche Lösung. Zudem könnten solche Anlagen demnächst mit Großspeichern ausgestattet werden, die ein Abschalten künftig entbehrlich machten. Auch könne der dort verlaufende Radweg erhalten werden. Deshalb habe der Ortsrat Wehingen auch diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Francois berichtete, dass auch seine Fraktion dem Vorhaben positiv gegenüberstehe. Hier könnten Brachflächen sinnvoll genutzt werden, worauf seine Vorredner bereits eingegangen seien und dies einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung der Energiewende darstelle. Ratsmitglied Dillschneider (Bündnis90/Die Grünen) schloss sich auch in diesem Punkt vollumfänglich den Ausführungen der CDU-Fraktion an. Mögliche Wildwechsel sollten so geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden, dass man sicher sein könne, dass das Großwild nicht gefährdet werde. Auch er werde dem Vorhaben zustimmen.
FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt fand ein solches Projekt an dieser Stelle, quasi „auf dem Dach der Autobahn“, für vertretbar. Allerdings müsse darauf geachtet werden, die Gemeinde nicht großflächig mit Photovoltaikanlagen zu überziehen. Von Seiten der Betreiber sei auf Nachfrage erklärt worden, keine weiteren Projekte dieser Art in der Gemeinde anstoßen zu wollen. Er bitte darum, dies im Protokoll festzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen werde auch die FBM zustimmen.
Die Ratsmitglieder Thielmann (SPD) und Gödert (CDU) sprachen sich gegen das Projekt aus und führten dazu in erster Linie die Gefährdung der Rotwildbestände an. Nach einer weiteren Debatte zum Thema „Wildwechsel und Rothirsch“ beantragte das Ratsmitglied Thul (CDU) das Ende der Debatte. Diesem Antrag folgte der Gemeinderat bei 9 Gegenstimmen mit der erforderlichen Mehrheit (21).
Der Antrag des AFD-Fraktionsvorsitzenden Zengerli auf namentliche Abstimmung fand bei 9 Ja-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit von mehr als einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder. Sodann ließ der Bürgermeister offen abstimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss je gesondert und mit jeweils dem gleichen Abstimmungsergebnis,
- die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags;
- die Entwurfsannahme des Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ mit der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes;
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 1
Gründung einer interkommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) im Landkreis Merzig-Wadern
Die Kommunen des Landkreises Merzig-Wadern haben sich gemeinsam mit dem Landkreis auf den Weg gemacht, eine interkommunale Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) zu gründen. Ziel ist es, ein gemeinsames Instrument zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu schaffen.
Die nachhaltige Wärmeversorgung der kommunalen und kreiseigenen Liegenschaften stellt die Kommunen vor wachsende Herausforderungen:
- Ein Großteil der technischen Anlagen ist veraltet, ineffizient und wartungsintensiv.
- Es besteht ein Sanierungsstau, ins. bei Heizungsanlagen und Gebäudetechnik.
- Die Betriebssicherheit ist aufgrund häufiger Störungen oft nicht gewährleistet.
- Personelle und finanzielle Ressourcen zur Modernisierung fehlen vielerorts.
- Die Folge sind hohe Energiekosten und überdurchschnittlich hohe CO₂-Emissionen.
Hinzu kommen steigende gesetzliche Anforderungen, etwa durch das Gebäudeenergie-Gesetz, die CO₂-Bepreisung oder die Klimaneutralitätsziele des Bundes bis 2045. Nahezu alle Kommunen im Kreis sehen sich mit einem großen Modernisierungsbedarf konfrontiert, verfügen jedoch nicht über die Kapazitäten, um die Umsetzung allein zu stemmen. Als Antwort auf diese Herausforderungen soll eine interkommunale EDG gegründet werden. Diese EDG wird eine gemeinsame Gesellschaft der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises (in Form einer GmbH), mit dem Ziel, eine nachhaltige, wirtschaftliche und zukunftsfähige Energieversorgung kommunaler Gebäude sicherzustellen.
Der Fokus liegt zunächst auf der Betreuung und Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen kommunaler und kreiseigener Liegenschaften. Perspektivisch kann die EDG auch weitere Leistungen im Bereich der Energiewende übernehmen. Mögliche weitere Gesellschafter – wie etwa Stadtwerke oder Energiegenossenschaften – könnten Aufgaben in den Bereichen Finanzierung, Abrechnung, Betrieb und Wartung übernehmen. Das Aufgabenspektrum der EDG soll insbesondere folgende Bereiche abdecken:
- Projektentwicklung und -steuerung
- Bau, Betrieb und Wartung technischer Anlagen
- Finanzierung von Sanierungen und Neubaumaßnahmen
Vorteile der EDG für die Kommunen und den Landkreis:
- Finanzielle und personelle Entlastung der Verwaltungen
- Zeit- und Kostenvorteile durch Inhouse-Vergaben
- Höhere Betriebssicherheit durch einheitliche Betreuung
- Ermöglichung innovativer und interkommunaler Energielösungen
- Stärkung der lokalen Wertschöpfung
AUSWIRKUNGEN AUF DAS KLIMA:
Die Gründung einer EDG unterstützt die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und die Erreichung der Klimaziele auf kommunaler Ebene. Durch eine koordinierte Umsetzung von Maßnahmen zur Wärmewende können relevante Beiträge zur Reduktion von Treibhausgasemissionen erzielt werden.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser erinnerte an die zurückliegende Präsentation in der Stadthalle Merzig und hielt trotz einer gewissen Skepsis in Sachen „interkommunale Zusammenarbeit“ diese Lösung für eine sinnvolle Möglichkeit der Zusammenarbeit. SPD-Fraktionsvorsitzender Francois sah dies ähnlich. Zudem vergebe man sich nichts, wenn man jetzt im ersten Schritt der Gesellschaftsgründung zustimme und das Vorhaben unterstütze.
AFD-Fraktionsvorsitzender Zengerli zeigte sich skeptisch und bezeichnete die genannte Veranstaltung als Verkaufsveranstaltung. Dennoch wolle man sich nicht vor der Gesellschaftsgründung verschließen. Die AFD werde aber jedes einzelne Projekt, das diese Gesellschaft auf den Weg bringe, genauestens beobachten. FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt sah eine sehr starke Nähe zur Windkraftlobby. Er befürchte, dass sich das Projekt verselbstständigen werde und der Gemeinderat dann keine Kontrolle mehr darüber habe. Auch stellte er den Nutzen für die Gemeinde Mettlach in Frage. Dennoch werde man nicht „nein“ zu der geplanten Gesellschaftsgründung sagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat die grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde Mettlach beschlossen, sich an der Gründung einer interkommunalen Energiedienstleistungsgesellschaft (EDG) im Landkreis Merzig-Wadern zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass:
- die Beteiligung auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten Pflichtenheftes und eines geprüften Gesellschaftsvertrags erfolgt,
- eine juristische Prüfung die Rechtssicherheit der Beteiligung der Gemeinde Mettlach bestätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Prozess der Gesellschaftsgründung aktiv zu begleiten und entsprechende Grundlagen zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Auftragsvergaben
Neubau KiTa Mettlach
- Verkehrsanlagen
Die Arbeiten zur Herstellung der Verkehrsanlagen (VE 06) wurden am 17.04.2025 europaweit ausgeschrieben.
Die Angebotssumme der mindestfordernden Bieterin, der Fa. Saarphalt GmbH aus 66333 Völklingen, liegt mit 477.249,80 €/brutto ca. 5,9% (28.356,60 €) unter der Kostenberechnung von 505.606,40 €/brutto und ca. 18,4% unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis von 564.927,61 €/brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss die Fa. Saarphalt GmbH & Co. KG aus Völklingen zur Angebotssumme von 477.249,80 € zu beauftragen.
Grundschule Mettlach, Sanierung der WC-Anlagen:
- Elektroarbeiten
- Heizung-Lüftung-Sanitär
- WC-Trennwände
- Fliesenarbeiten
- Trockenbauarbeiten
Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergaben im Vorgriff auf den Haushalt 2025 zur Sanierung der WC-Anlagen in der Grundschule in Mettlach für
- die Elektroarbeiten zum Angebotspreis von 21.596,29 € an die Firma Elektro Schäfer GmbH aus Mettlach – Bethingen;
- die Heizung – Lüftung – Sanitärarbeiten zum Angebotspreis von 44.386,51 € an die Firma Team Schramm SARL aus Ellange.
- die WC – Trennwände zum Angebotspreis von 19.334,53 € an die Firma Reco GmbH aus St. Wendel.
- die Fliesenarbeiten zum Angebotspreis von 24.756,09 € an die Firma Meiren e. K. aus Idar-Oberstein.
- die Trockenbauarbeiten zum Angebotspreis von 16.843,26 € an die Firma Primm & Sohn GmbH aus Saarlouis.
Freibad Mettlach, Herstellung einer Flächendrainage – Tiefbauarbeiten
In den vergangenen zwei Jahren hat sich gezeigt, dass ein Teilbereich der Liegewiese auch im Sommer stark durchnässt, zeitweise sogar versumpft ist und durch die Besucher nicht genutzt werden kann. Damit dieser Bereich weiterhin genutzt werden kann und für Besucher attraktiv bleibt, soll eine Flächendrainage erstellt werden, welche die Liegeweise entwässert. Die Arbeiten sind nur außerhalb des Saisonbetriebes möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss im Vorgriff auf den Haushalt 2025 die Auftragsvergabe für die Bauleistungen an die Firma LBD Bauunternehmung aus Quierschied zu einem Angebotspreis von 19.964,17 €.
Freibad Mettlach, Gehweg Beckenverbindung – Tiefbauarbeiten
Aktuell besteht keine direkte Wegeverbindung zwischen der Pflasterfläche vor dem Freibadgebäude und dem rückwärtigen Bereich der Liegewiese. Die Besucher müssen diesen Bereich über die Wiesenfläche oder entlang des Schwimmbeckens erreichen. Im Hinblick auf eine barrierearme Gestaltung des Freibades wird hier ein gepflasterter Gehweg errichtet, der auch ohne größeren Aufwand für Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle genutzt werden kann. Die Arbeiten sind nur außerhalb des Saisonbetriebes möglich.
Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe im Vorgriff auf den Haushalt 2025 für die Bauleistung an die Firma LBD Bauunternehmung aus Quierschied zu einem Angebotspreis von 19.537,54 €.


