Beitritt Forstbetriebsgemeinschaft Saar w.V.
Ziel ist es, den forstwirtschaftlichen Austausch zu verbessern, wirtschaftliche Vorteile zu nutzen und die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes zu sichern.
Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind Zusammenschlüsse von Waldbesitzern, die gemeinsam forstwirtschaftliche Aufgaben effizienter und kostengünstiger erfüllen möchten. Die FBG ist eine anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigung nach dem Bundeswaldgesetz und wird u. a. durch die Landesforstverwaltung unterstützt.
Vorteile eines Beitritts
- Waldbrandversicherung kann über die FBG abgeschlossen
- Fördermittelzugang: Mitgliedsbetriebe erhalten oft vereinfachten Zugang zu staatlichen Förderprogrammen.
- Organisation von Maßnahmen: Unterstützung bei Durchforstungen, Pflanzungen, Wegebau,
- Interessenvertretung: Die FBG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Käufern und
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Mettlach zur FBG Saar
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beschließt den Abschluss der Waldbrandversicherung über die
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Erhöhung der Kurtaxe ab dem 01.01.2026
Die Gemeinde Mettlach erhebt seit 1997 im Luftkurort bzw. seit 2004 heilklimati- schen Kurort Orscholz Kurabgaben nach § 11 KAG, und zwar in Form der Kurtaxe. Diese Kurtaxe wurde zuletzt ab dem 01.03.2019 auf 1,87 € (2,00 € brutto) fest- gesetzt. Diese Festsetzung hat durch Satzung zu erfolgen. Zahlungspflichtig sind die in der Satzung festgelegten Übernachtungsgäste. Abweichend davon besteht für die Rehaklinik Saarschleife eine vertragliche Vereinbarung, welche zum einen den Interessen der Rehaklinik Rechnung trägt (insbesondere in Bezug auf AHB- Patienten) und zum anderen das Abrechnungsverfahren für die Gemeinde bzw. die Saarschleife Touristik wesentlich vereinfacht.
Die Kurtaxe dient dazu, um damit teilweise den Aufwand für die Herstellung, Un- terhaltung und Verwaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen abzudecken.
Nachdem die Kurtaxe seit nunmehr rund 7 Jahren unverändert blieb, wird von Seiten der Verwaltung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Saarschleife Touristik vorgeschlagen, die Kurtaxe ab dem 01.01.2026 von netto 1,87 € um 0,40 € auf 2,27 € zu erhöhen. Dies entspricht einer Bruttobelastung von 2,40 € pro Tag und Gast und deckt in etwa die Inflationsrate der letzten 6 Jahre ab.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser wies darauf hin, dass man nur ungern Erhöhungen dieser Art vornehme, aber die Kurtaxe schon seit einiger Zeit nicht mehr erhöht wurde und eine Anpassung aufgrund der gestiegenen Kosten vertretbar sei.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Kurtaxe ab 01.01.2026 von bisher 2,00 € auf 2,40 € (brutto) zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Mitteilungen, Anfragen, Anregungen
Der Vorsitzende stellte vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil den anwesenden neuen Geschäftsführer der Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG, Herrn Michael Riehm, vor.
Auftragsvergaben
Wiederbewaldung von Kahlflächen: Vergabe eines Auftrages zur Drohnensaat
In den vergangenen Jahren sind durch den Borkenkäferbefall an Fichten einige große Kahlflächen entstanden, die schnellstmöglich wieder bewaldet werden müssen, um Konkurrenzvegetation aus Brombeere, Ginster und Adlerfarn zu vermeiden. In den meisten Fällen kann die Wiederbewaldung durch Naturverjüngung und Pflanzungen erfolgen. Allerdings gibt es jedoch auch Bereiche, insbesondere im Ortsteil Saarhölzbach, an denen kaum
Naturverjüngung auftritt und eine Bepflanzung aufgrund der topographischen Verhältnisse nur sehr zeitaufwendig und unter hoher finanzieller Belastung stattfinden kann.
Für solche Extremstandorte gibt es inzwischen die Möglichkeit, Saatgut mit Hilfe einer Drohne auszubringen, um so die Flächen zeitnah wiederzubewalden.
Für die Saat sind drei Flächen in Saarhölzbach vorgesehen mit insgesamt 7,2 ha. Da die Saatgutgröße ein begrenzender Faktor bei der Ausbringung mit der Drohne ist können hier nur kleine Samen, wie die der Nadelbäume, ausgebracht werden. Aus diesem Grund sollen auf den Flächen eine Mischung aus europäischer Lärche sowie Douglasie ausgebracht werden. Zeitgleich wird eine Mischung krautiger Arten mit ausgebracht, die als zusätzliche Hangsicherung und Begrünung der Flächen dienen soll. Diese Krautmischung ist so gewählt, dass diese keine Konkurrenz zu den gesäten Bäumen steht.
Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung konnte nur ein Unternehmen angefragt werden.
Die Durchführung der Arbeiten ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an das Unternehmen Skyseed GmbH zur Drohnensaat auf 7,2 Hektar für 27.240,10€ brutto.
Kauf einer Forst-Raupe
Die Gemeinde Mettlach bewirtschaftet eine kommunale Waldfläche von rund 1535 Hektar. Im Rahmen einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Forstbewirtschaftung soll die Arbeitsfähigkeit im Gelände verbessert und die Eigenleistung gesteigert werden. Eine Forstraupe ermöglicht waldschonende Holzrückung, Arbeiten in schwer zugänglichem Gelände sowie die Durchführung forstlicher Pflege- und Erschließungsmaßnahmen durch eigenes Personal.
Angeschafft werden soll eine Pfanzelt Forstraupe FR 75 incl. zweier Anbauteile (Mulcher + Winde). Hierzu konnte ein gebrauchtes Gerät mit lediglich 250 Betriebsstunden ausfindig gemacht werden, bei dem die eben erwähnten Anbauteile bereits Bestandteil sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Ankauf einer Forstraupe inklusive Anbaugeräte für das Forstrevier der Gemeinde Mettlach.


