Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Errichtung einer Windenergieanlage auf Gemarkung Weiten, Konzentrationszone „Holscheider Wald – Wintersteinchen“

Die EE Wintersteinchen ApS und Co. KG beabsichtigt auf dem Grundstück auf Gemarkung Weiten, Flur 1, Nr. 4 die Errichtung einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 164 m sowie einem Rotordurchmesser von 149,1 m. Die Gesamthöhe der Anlage soll 238,6 m betragen. Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 02.10.2024 mehrheitlich beschlossen, das Einvernehmen zum Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Weiten und mit dem Vorbehalt, dass das Nutzungs- und Gestattungsrecht (Leitungs- und Wegerecht) durch entsprechende vertragliche Regelung vor Genehmigungserteilung gesichert ist, herzustellen. Der Ortsrat Weiten stimmte dem Vorhaben in seiner Sitzung am 21.10.2024 mit fünf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung mit der Prämisse zu, dass die Anlage nicht höher gebaut wird als 139 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 199,5 m und somit in den Maßen der bestehenden Anlagen bleibt.

Aus der umfassenden Beratungsvorlage nebst zahlreichen Anlagen ist insbesondere festzuhalten, dass das vom Bauvorhaben betroffene Grundstück im Außenbereich auf Gemarkung Weiten sowie innerhalb des Geltungsbereichs des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Gemeinde Mettlach, den der Rat in seiner Sitzung am 11.10.2023 beschlossen hatte, liegt.

Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wurde das nach dem Saarländisches Flächenzielgesetz (SFZG) für die Gemeinde Mettlach bis zum 31.12.2027 geforderte Teilflächenziel erreicht. Mit der neuen Rechtslage sind Windenergievorhaben ab dem erstmaligen Erreichen des jeweiligen Flächenbeitragswerts / Teilflächenziels und der zugehörigen Feststellung nur noch innerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten privilegiert. Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Mettlach beschreibt die Fläche Holscheider Wald / Wintersteinchen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung“. Der sachliche Teilflächennutzungsplan enthält keine Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen.

Die Erschließung des Vorhabens soll über die angrenzenden gemeindeeigenen Wegeparzellen erfolgen. Zur Sicherung der Erschließung des Vorhabens ist ein entsprechender Nutzungs- und Gestattungsvertrag mit der Betreiberfirma zu schließen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser brachte zunächst seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass der Vorhabenträger eine deutlich höhere Windkraftanlage plane als die vier bestehenden. Leider sehe der Flächennutzungsplan keine Höhenbegrenzung vor. Aus Gründen der Fristwahrung solle deshalb das Einvernehmen abgelehnt und der Vorhabenträger entsprechend der Forderung des Ortsrates Weiten gebeten werden, die Planungen hinsichtlich der Höhe der Anlage an die Größe der bestehenden Anlagen anzupassen. Sofern dazu keine Bereitschaft bestehe, solle als weitere Entscheidungsgrundlage eine Visualisierung zum Landschaftsbild zur Verfügung gestellt werden.

AFD-Fraktionsvorsitzender Zengerli machte zuerst deutlich, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen den weiteren Ausbau der Windenergie sei. Insofern sei auf jeden Fall dem Ortsrat Weiten Folge zu leisten. Neben der Höhe sprächen aber auch weitere Aspekte gegen die Zustimmung zu diesem weiteren Windrad in diesem Areal (insbesondere hohe Immissionswerte, Schattenwurf, Wertverlust Wohnhäuser).

FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt erinnerte in seinem Redebeitrag einleitend an die politische Motivation zur Gründung der FBM im Zusammenhang mit der kritischen Haltung zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Mettlach. Er sehe abweichend von der Beratungsvorlage und den Darlegungen des Bürgermeisters durchaus einen triftigen Ablehnungsgrund. Er sehe einen wesentlichen öffentlichen Belang in der Tatsache, dass die geplante hinzukommende Anlage das Orts- und Landschaftsbild erheblich störe. Durch die gegenüber den bestehenden Anlagen mit insgesamt 238 Metern deutlich höhere Anlage als die vorhandenen Anlagen würde eine deutliche Störung des Landschaftsbildes eintreten. Allein deshalb könne seines Erachtens das Einvernehmen abgelehnt werden. Hinzu komme, dass der bereits durch die bestehenden Anlagen erzeugte Lärm und Schattenwurf noch zunehmen werde. Deshalb spreche er sich dafür aus, das Einvernehmen abzulehnen und es stehe ja dann dem Vorhabenträger frei, unter Berücksichtigung der Debatte im Gemeinderat eine geänderte Planung einzureichen.

Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Dillschneider (Die Grünen) machte Bürgermeister Kiefer deutlich, dass nicht auszuschließen sei, dass im Falle einer Ablehnung durch den Gemeinderat von Seiten der Genehmigungsbehörde (LUA) das Einvernehmen ersetzt werde. Insofern bedürfe es für den Fall der Verweigerung des Einvernehmens einer rechtlich fundierten Begründung.

Dillschneider machte deutlich, dass man mit einiger Sicherheit davon ausgehen müsse, dass ein fünftes Windrad innerhalb der Vorrangfläche errichtet werde. Er schloss sich aber der Argumentation an, wonach das Einvernehmen zunächst abgelehnt werden sollte, um eine angepasste Planung im Sinne der Höhenbegrenzung nach Möglichkeit zu erwirken.

Auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Thieser beschloss der Gemeinderat sodann bei einer Enthaltung einstimmig, das Einvernehmen wegen des entgegenstehenden öffentlichen Belangs des gestörten Landschaftsbildes (enorme Höhenabweichung im Verhältnis zu den Bestandanlagen in diesem Areal, wie von Dr. Badelt näher ausgeführt), abzulehnen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig damit beauftragt, mit dem Vorhabenträger in Kontakt zu treten, um auf eine angepasste Planung (geringere Höhe) hinzuwirken. Sollte der Vorhabenträger dennoch an der eingereichten Planung festhalten, ist für die weiteren Beratungen im Gemeinderat eine Landschaftsbildanalyse vorzulegen.    

 

Erlass einer Aufhebungssatzung; Benutzungs- und Gebührenordnung für das Wertstoffzentrum Mettlach

Wie bereits im Ausschuss berichtet, gehen die Vorbereitungen zur Rückübertragung der örtlichen Abfallentsorgung zum 1.1.2025 an den EVS in die Endphase. Zwischen Gemeinde und EVS fanden in den letzten Monaten mehrere Abstimmungsgespräche statt. Darin eingebunden waren auch die eingebundenen Dienstleister. Entsprechende Veröffentlichungen sowohl von Seiten des EVS als auch der Gemeinde Mettlach sind in Vorbereitung. Die Gebühren des EVS ab 2025 können erst veröffentlicht werden, wenn die Verbandsversammlung des EVS darüber Anfang Dezember 2024 beschlossen haben wird.

Während die Abfallsatzung und auch die Abfallgebührensatzung der Gemeinde Mettlach noch über den 31.12.2024 zwecks Festsetzung und Erhebung der Benutzungsgebühren für das Jahr 2024 (und eventueller Vorjahre) bestehen bleiben müssen, sollte die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Wertstoffzentrum (Rückkonsumzentrum) Mettlach zum 31.12.2024 aufgehoben werden. Ab dem 02.01.2025 gelten dann kraft Gesetzes die vom EVS festgelegten Gebühren.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser machte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, dass der EVS zwar dieser Tage leider eine Gebührenerhöhung im Abfallbereich ab 2025 angekündigt habe, jedoch sei der Unterschied zur eigenen Gebührenordnung so groß, dass es dennoch bei einer deutlichen Ersparnis für die Bürgerinnen und Bürger bleibe. Zudem sei zu bedenken, dass auch die überörtlichen Beiträge für die § 3 Kommunen dann steigen werden, so dass es auch in Mettlach bei einer Fortsetzung des Eigenbetriebes zu höheren Gebühren gekommen wäre.

Thieser bat auch darum, die Bevölkerung alsbald über den Wechsel zum EVS in angemessener Weise zu informieren. Es sollten auch die neuen Gebührensätze bzw. Regelungen am RKZ veröffentlicht werden.

Bürgermeister Kiefer bestätigte diese Aussagen und wies darauf hin, dass die gewünschten Veröffentlichungen in Vorbereitung seien und zum Jahresende hin publiziert würden.

Auf Nachfrage des FBM-Fraktionsvorsitzenden Dr. Badelt stellte der Bürgermeister klar, dass ab 2025 der EVS auch für alle Anfragen zuständig sei und dazu eine eigene Hotline eingerichtet sei.

Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Wertstoffzentrum Mettlach (Rückkonsumzentrum) zum 1.1.2025 aufzuheben.

 

Erlass einer Satzung für den Integrationsbeirat der Gemeinde Mettlach

Im Jahr 2023 wurde § 50 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) neu gefasst. Der erstmals im Jahr 1990 auf der Grundlage der damaligen Rechtslage in der Gemeinde gebildete Ausländerbeirat fand damals nach Ablauf der ersten Amtszeit kein Interesse mehr bei den wahlberechtigten Ausländern. Nach mehrmaligen Versuchen in den Folgejahren, einen solchen Beirat zu initiieren, wurden die Bemühungen 2009 eingestellt. Nunmehr hat der Saarländische Landtag die bisherige gesetzliche Regelung in entscheidenden Punkten geändert. Ab einem Ausländeranteil von nunmehr 10 % sind die Gemeinden verpflichtet zur Wahl eines Integrationsbeirates aufzurufen. Nur wenn keine oder nicht genügend Wahlvorschläge eingehen, findet keine Wahl statt. In diesem Falle soll aber versucht werden, zumindest einen Integrationsbeauftragten zu bestellen. Da die Gemeinde Mettlach aktuell einen Ausländeranteil von rund 20 % hat, greift die gesetzliche Verpflichtung, zur Wahl aufzurufen. Das Änderungsgesetz räumt den Gemeinden für den Erlass einer Satzung bis Ende 2024 Zeit ein.

In der Beratungsvorlage waren die Rahmenbedingungen für einen solchen Satzungserlass ausführlich dargelegt. Zudem war ein entsprechender Satzungsentwurf beigefügt. Danach wurde vom Hauptausschuss auf der Grundlage des von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurfes empfohlen, diesen Entwurf als Satzung zu erlassen und die Mitgliederzahl auf 9 Personen festzulegen. Laut KSVG muss der Integrationsbeirat zu zwei Dritteln aus den wahlberechtigten Einwohnern und zu einem Drittel aus Gemeinderatsmitgliedern bestehen. Zudem muss vom Gemeinderat ein Wahltag bestimmt werden. Dazu wurde wegen der erforderlichen Vorbereitungen und zu beachtenden Fristen der 13.04.2025 vorgeschlagen.

Bei 5 Enthaltungen folgte der Gemeinderat einstimmig der Empfehlung des Hauptausschusses, wonach die Satzung gemäß Vorlage erlassen werden soll und der Wahltag auf den 13. April 2025 festgesetzt wird.

Ratsmitglied Schreiner (AFD) stellte vor der Abstimmung fragend in den Raum, warum in der vorgelegten Statistik türkische Staatsangehörige nicht aufgeführt seien. Diese stellten bundesweit einen der größten Ausländeranteile dar. Bürgermeister Kiefer verwies auf die aktuelle statistische Auswertung, sicherte aber zu, diese Frage im Nachgang zur Sitzung aufzuklären (Anmerkung: Die überwiegende Zahl der türkischstämmigen Einwohner in der Gemeinde Mettlach hat im Laufe der Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen bzw. haben diese Personen  teilweise beide Staatsangehörigkeiten. Deshalb taucht die Anzahl der türkischstämmigen Einwohner in der dem Rat vorgelegten Statistik nicht auf. Zudem ist eine edv-technische Auswertung der konkreten Anzahl nicht möglich, da Einbürgerungen, die vor der Einführung des MESO-Programms erfolgten, programmtechnisch nicht ausgelesen werden können. Gleichwohl ist auch diese Personengruppe bei der Wahl zum Integrationsbeirat wahlberechtigt und wählbar, sofern sie von der Möglichkeit zur Eintragung ins Wählerverzeichnis Gebrauch macht). 

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

  1. Architektenleistungen zum Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung und zur Sanierung der WC-Anlage der Grundschule Mettlach
    Bürgermeister Kiefer teilte mit, dass das Architekturbüro Leinen und Schmitt aus Saarlouis zum Angebotspreis von 13.614,75 € mit den vorgenannten Arbeiten beauftragt worden sei.

  2. Kofinanzierung zur Umsetzung der Maßnahme „Gigabitförderung Mettlach“
    Bürgermeister Kiefer teilte mit, dass mit Datum vom 4.10.2024 der Zuwendungsbescheid des Landes in Bezug auf die Kofinanzierung zu den bereits bewilligten Bundesmitteln in Bezug auf den weiteren Ausbau der Telekommunikationsnetze eingegangen sei. Diese betrage bis zu 1.210.000 €. Der Bewilligungszeitraum ende am 31.12.2029.

  3. Mettlacher Saarbrücke
    AFD-Fraktionsvorsitzender Zengerli regte mit Blick auf die medienwirksame Kritik aus den Reihen der Mettlacher FDP am Verhalten von Verwaltung, Gemeinde(rat) und Ortsrat in Bezug auf die Mettlacher Saar-Brücke an, eine Strategie zu entwickeln, wie weiter vorgegangen werden sollte und wie die Öffentlichkeit so informiert werden könne, um den Unmut in der Bevölkerung nicht weiter ansteigen zu lassen.

    Bürgermeister Kiefer wies dazu nochmals auf die Zuständigkeit des Landes bzw. konkret des LfS hin. Von dort aus werde über die weitere Vorgehensweise zumindest immer dann informiert, wenn neue Maßnahmen in Bezug auf die Brücke ergriffen würden. Auch sei ja bereits öffentlich bekannt, dass der LfS an der Vorplanung für eine Behelfsbrücke arbeite. Hinsichtlich des Schülertransportes habe er aus Gemeindesicht dazu im Bekanntmachungsblatt ausführlich Stellung bezogen. Auf Nachfrage von CDU-Fraktionsvorsitzendem Thieser ergänzte der Bürgermeister, dass die Verwaltung selbstverständlich über die erfolgten Bohrungen an den Brückenköpfen informiert worden sei. Einer ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde hätten diese Bohrungen aber aus übergeordneten rechtlichen Gründen nicht bedurft.