Namensgebung KiTa Mettlach

Im Zuge des in Kürze anstehenden Umzugs des in der Trägerschaft der Gemeinde Mettlach befindlichen Kindergartens in den Neubau in der Britter Straße ist es erforderlich, eine neue Bezeichnung für die Einrichtung festzulegen. Der bisherige Name „KiTa Bahnhofstraße“ bezieht sich auf den derzeitigen Standort in der Bahnhofstraße und ist nach dem Umzug nicht mehr sachgerecht.

In einer ersten Sitzung am 28.01.2026 sprach sich der Ortsrat Mettlach mit 10 Ja-Stimmen für den Vorschlag der KiTa-Leitung ,,KiTa am Wäschebach‘‘ aus.

In seiner Sitzung am 11.02.2026 beschloss der Gemeinderat die Vertagung der Entscheidung über den Namen der neuen KiTa-Einrichtung am Standort Britter Straße und eine erneute Anhörung des Ortsrates Mettlach. Im Vorfeld dieser erneuten Anhörung rief der Ortsrat Mettlach im amtlichen Bekanntmachungsblatt (Ausgabe 09/2026) zur Einreichung von Namensvorschlägen durch die Bevölkerung auf. Daraufhin ging eine Vielzahl an Vorschlägen ein.

Die erneute Anhörung des Ortsrates Mettlach fand in seiner Sitzung am 18.03.2026 statt. Die dort zur Abstimmung gebrachten Vorschläge führten mit 5 von 10 Stimmen zum Ergebnis „KiTa Montclair“

Ebenfalls wurden im Vorfeld der Anhörung auch die KiTa-Kinder zum Namen ihres neuen Kindergartens befragt. Die Kinder sprachen sich mehrheitlich für den Namen ,,KiTa Haselmaus‘‘ aus.

Der Elternausschuss trägt die Entscheidung der Kinder mit.

Nach einer kurzen Einführung durch den Vorsitzenden entstand schnell eine lebhafte Debatte im Gremium.

In seinen Redebeiträgen beantragt Michael Thieser (CDU-Fraktionsvorsitzender) zunächst, der Elternvertretung das Rederecht zu erteilen, um eventuelle Einwände oder Begründungen vorzubringen, obwohl deren Anschreiben, wie er bemängelt, nicht persönlich unterzeichnet war.

Gleichzeitig weist Thieser Vorwürfe zurück, die dem Gremium die Missachtung demokratischer Abläufe unterstellen. Er betont, dass das Prozedere korrekt und sauber gelaufen sei. Der Ortsrat sei in diesem Prozess gehört worden und der Hauptausschuss habe als demokratisch legitimiertes Organ unter Berücksichtigung dieser Empfehlung eine Vorentscheidung getroffen.

Thieser hebt hervor, dass es sich bei der neuen Kita um ein Leuchtturmprojekt und mit rund 10 Millionen Euro um eine der größten Investitionen der vergangenen Jahrzehnte in der Gemeinde handelt. Aufgrund dieser Dimension fordert er einen klaren Bezug zur Gemeinde Mettlach. Der Name „Montclair“ stelle diese lokale Verbindung ideal her, sodass die Einrichtung überregional sofort mit Mettlach assoziiert werden könne.

Abschließend verteidigt er die repräsentative Demokratie, in der die gewählten Ratsmitglieder die Letztentscheidung für die gesamte Bürgerschaft treffen. Zwar lobt er das Engagement und die eingebrachte Geschichte rund um den Namen „Haselmaus“, erklärt jedoch, dass die Fraktion nach ausführlicher Beratung mehrheitlich den Namen „Montclair“ favorisiert. Diese Entscheidung basiere auf dem Wunsch nach einem starken Gemeindebezug und schmälere nicht die Arbeit der Beteiligten, sei aber notwendig, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen.

In der Diskussion um die Namensgebung für die neue Kindertagesstätte kritisiert Uwe Francois (SPD-Fraktionsvorsitzender) das Vorgehen der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Er bemängelt deren ,,Demokratieverständnis‘‘, da ein erster Beschluss des Ortsrats auf Antrag der CDU zur erneuten Beratung zurückverwiesen wurde, weil der Name nicht gefiel, während bei einem zweiten Ortsratsbeschluss für den Namen „Montclair“ plötzlich die Unantastbarkeit der dortigen Entscheidung betont wurde. Er begrüßt es ausdrücklich, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger Gedanken über die Namensfindung gemacht haben.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollten in dieser Frage jedoch vor allem die Kinder, die Erzieherinnen und die Eltern gehört werden. Das Argument, dass die aktuellen Kinder die Einrichtung in wenigen Jahren wieder verlassen, lässt Francois nicht gelten. Zur Bekräftigung seiner Position verliest er einen Brief der Elternvertretung des Kindergartens Bahnhofstraße. Darin äußert der Elternausschuss zwar Verständnis für das formell korrekte, demokratische Verfahren der Mehrheitsentscheidung durch den Ortsrat, bittet den Gemeinderat jedoch eindringlich darum, die direkt beteiligten Personen entscheiden zu lassen. Die Kinder und das Personal favorisierten den Namen „Kita Haselmaus“, der im Ortsrat jedoch keine Zustimmung fand. Laut Elternausschuss wäre eine Berücksichtigung dieses Wunsches eine wertvolle Gelegenheit, den Kindern ein echtes Mitspracherecht zu vermitteln und die UN-Kinderrechte in der Gemeinde Mettlach aktiv mit Leben zu füllen.

Francois schließt sich diesem Appell der Elternschaft an und berichtet, dass die SPD-Fraktion einstimmig beschlossen habe, dem Vorschlag der Betroffenen zu folgen. Abschließend appelliert er an alle Ratsmitglieder, ohne Fraktionszwang und nach eigenem Gewissen zu entscheiden. Er plädiert nachdrücklich dafür, den Wünschen der Kinder und Eltern Gehör zu schenken, da der Gemeinde durch den Namen „Kita Haselmaus“ kein Nachteil entstehe.

Auf Beschluss des Gremiums wurden der 2. Vorsitzenden des Elternausschusses der KiTa Bahnhofstraße sowie der Leiterin der Einrichtung das Wort erteilt.

Sahra Spilker, die 2. Vorsitzende des Elternausschusses, drückt im Namen der Kita Bahnhofstraße ihre Enttäuschung über den vom Ortsrat vorgeschlagenen Namen aus. Sie betont, dass Kinder und Personal demokratisch für „Kita Haselmaus“ gestimmt haben. Dieser Name sei kindgerecht, da die Haselmaus aus dem Buch „Der kleine Siebenschläfer“ bekannt ist und auch einen Bezug zum Kita-Standort in Mettlach hat. Das Personal könne so wichtige Werte und Themen wie Natur und Ökologie vermitteln. Dagegen fehle beim Namen „Montclair“ für die Kinder der Bezug, da die Burgruine zu weit entfernt und schwer erreichbar sei und der Name „heller, lichter Berg“ keinen direkten Bezug zu einer Kita herstelle. Spilker hofft, dass der Gemeinderat die Interessen der Kinder berücksichtigt und ein Zeichen setzt, dass sich ihr Engagement lohnt.

In ihrem Redebeitrag plädiert Genia Feld, die Leiterin der Gemeindekindertagesstätte, eindringlich dafür, der Einrichtung den Wunschnamen „Haselmaus“ zu geben. Dieser Name sei in der Gemeinschaft durch Ideen der Kinder entstanden, da auf dem Kita-Grundstück früher echte Haselmäuse lebten. Für die Kinder symbolisiere die Tierfamilie, die für den Neubau symbolisch Platz gemacht hat, Werte wie Rücksicht, Neuanfang und Achtsamkeit, welche auch fest im pädagogischen Konzept verankert sind. Den Alternativvorschlag „Montclair“ lehnt Feld ab, da die gleichnamige Burg zu weit entfernt sei und keinen Bezug zum Kita-Alltag habe. Abschließend appelliert sie an den Gemeinderat, dem Wunsch von Kindern, Eltern und Fachkräften zu folgen, um den Kindern zu zeigen, dass ihre Meinung in einer Demokratie zählt und gelebte Partizipation Vertrauen in die Gesellschaft schafft.

In der Debatte um die Namensgebung äußert Dr. Badelt (FBM) großes Unverständnis darüber, wie sich der Ortsrat auf den Namen „Montclair“ festlegen konnte. Er betont zwar, dass eine demokratische Wahlentscheidung formal zu akzeptieren sei, übt jedoch scharfe historische Kritik an dieser Ortsbezeichnung. Dr. Badelt verweist darauf, dass die Burg Montclair (übersetzt: heller Berg) in früheren Jahrhunderten ein Ort der Gewalt und des Raubrittertums gewesen sei.

Zudem hebt er einen in der Region wenig bekannten, historisch belasteten Aspekt hervor: Im Jahr 1934 planten die Nationalsozialisten, auf der Montclair eine NS-Ordensburg als Schulungs- und Feierstätte für 4000 Menschen zu errichten. Dass dieses Vorhaben scheiterte, lag laut Badelt zum einen am Widerstand der Familie von Boch, die sich weigerte, Waldflächen abzutreten, und zum anderen daran, dass der Beton letztlich für den Bau von Bunkeranlagen benötigt wurde. Er wirft der CDU in diesem Zusammenhang mangelndes Geschichtsverständnis vor und argumentiert, dass ein Ort, von dem so viel Unrecht und eine derart unheilvolle Historie ausgingen, absolut ungeeignet als Namenspatron für eine Kindertagesstätte sei.

Abschließend spricht sich Dr. Badelt dafür aus, den Wünschen der Kinder, des Personals und des Elternausschusses zu folgen. Er signalisiert zudem Unterstützung für den Alternativvorschlag „Mettlacher Haselmäuse“.

Als Gegenrede zu den historischen Einwänden von Dr. Badelt (FBM) verteidigt Frau Graf-Rummel (CDU) den Namen „Montclair“ und betont die Bedeutung der Burg für die regionale Identität. Sie verweist auf ihre eigene Schulzeit, in der sie selbst eine Abschlussfahrt dorthin unternommen habe, ohne Schaden zu nehmen, und hebt hervor, dass die Burg Montclair zusammen mit der Saarschleife ein zentrales Ausflugsziel für Schulklassen aus dem gesamten Saarland sei. Auch heute noch sei die Burg ein lebendiger Anziehungspunkt für Kindergruppen, was sie als sehr positiv für das Erleben von Kulturdenkmälern bewertet. Graf-Rummel argumentiert, dass es wichtig sei, solche Denkmäler trotz einer möglicherweise belasteten Vergangenheit hochzuhalten, zumal die Burg einen wesentlichen touristischen Standort für die Region darstelle. Sie äußert daher Unverständnis darüber, warum in dieser Debatte die historischen Negativaspekte derart in den Vordergrund gerückt werden.

In seinem Redebeitrag äußert Georg Dillschneider (Grüne) Verständnis für das Anliegen, den Ortsnamen Mettlach im Namen der Kindertagesstätte prominent zu platzieren, und dankt in diesem Zusammenhang den „Mettlacher Haselmäusen“ für ihre Ausführungen. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass der Bezug zur Burg Montclair für die Kinder geografisch oder inhaltlich zu weit entfernt sei und dieser Bezug auch bei den „Haselmäusen“ fehle. Um die Interessen beider Seiten zu vereinen, schlägt er als Kompromiss vor – auch gerichtet an die CDU-Fraktion –, die Einrichtung offiziell „Kita Mettlacher Haselmäuse“ zu taufen, da so sowohl der lokale Bezug als auch der Bezug zu den Kindern berücksichtigt würden. Abschließend betont Dillschneider, dass für ihn die angemessene Würdigung der Kinder das wichtigste Anliegen bei der Namensgebung sei.

In seinem Redebeitrag stellt Thunack (CDU) das Zustandekommen des Namensvorschlags für die Kindertagesstätte klar und reagiert damit auf eine vorherige Äußerung von Herrn Badelt. Er betont, dass er bereits bei seinem Aufruf im Ortsrat explizit einen Bezug zu Mettlach für die Namensfindung eingefordert habe. Unter den rund 70 per E-Mail eingegangenen Vorschlägen aus der Bevölkerung sei der Name „Montclair“ (bzw. vereinzelt auch „Burg Montclair“) mehrfach genannt worden und habe letztlich im Ortsrat die meisten Stimmen erhalten, weshalb er auch ausgewählt wurde. Demgegenüber habe der Name „Haselmaus“ in den Zusendungen von Bürgern, dem Elternausschuss oder dem Kindergartenpersonal ursprünglich gar nicht existiert. Diesen Vorschlag habe Thunack erst am Abend einer gemeinsamen Sitzung mit dem Elternausschuss erhalten und zusammen mit dem Namen „Traumwiese“ in die engere Auswahl aufgenommen. Letztlich habe sich der Ortsrat jedoch mehrheitlich für den Namen „Montclair“ ausgesprochen.

Nach einer intensiven Diskussion im Gemeinderat stellte Bürgermeister Kiefer den Anträgen der Fraktionen folgend die nachstehenden Namensvorschläge zur Abstimmung:

KiTa Montclair

KiTa Mettlacher Haselmäuse

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt als Namen der neuen KiTa-Einrichtung am Standort Britter Straße wie folgt:

Abstimmungsergebnis:

KiTa Montclair:

Ja-Stimmen:      18 

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen:   1

 

KiTa Mettlacher Haselmäuse:

Ja-Stimmen:      10

Nein-Stimmen: 17

Enthaltungen:   2

Somit hatte der Name ,,KiTa Montclair‘‘ die erforderliche Mehrheit gefunden.

 

 Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Mettlach

  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 7 WPG
  • Beschluss der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende auf lokaler Ebene. Gemäß § 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 01.01.2024 ist die Gemeinde Mettlach dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der nun vorliegende kommunale Wärmeplan als Ergebnis der Wärmeplanung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie mit Unterstützung der Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung (WPUGBAusglV SL) erstellt.

In Erinnerung sei gebracht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.02.2026 den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Mettlach angenommen hat und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und der Öffentlichkeit bis zum 23.03.2026 beschlossen hat.

Zu Beginn gab der Vorsitzende eine kurze Einführung in die Thematik und stellte die anwesenden Mitarbeiter der climate connection (Herrn Bein und Frau Scherer) vor, die die kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit der Klimamanagerin Joana Johlitz erstellt haben.

Sodann übergab er das Wort an Herrn Bein, der die Wärmeplanung in einer ausführlichen Präsentation vorstellte.

Herr Bein bezog sich in seiner Präsentation vor allem auf folgende Punkte:

  1. Vorteile kWP (für Mettlach):

Orientierung für Bürger: Zeigt den Einwohnern Mettlachs langfristig sinnvolle Heizoptionen und Sanierungswege auf. 

Lokale Wirtschaft: Stärkt die lokale Versorgungssicherheit durch die Einbindung des Handwerks vor Ort. 

Gezielte Entwicklung: Hilft der Gemeinde, die Energieinfrastruktur effizient auszubauen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu senken. 

  1. Rechtlicher Hintergrund

Fristen & Status: Als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern muss Mettlach den Wärmeplan bis 2028 fertigstellen. Laut Landes-Monitoring (Stand März 2026) befindet sich Mettlach aktuell mitten „in Bearbeitung“. 

Finanzierung: Nach dem abrupten Stopp der Bundesförderung (NKI) erhält Mettlach zur Umsetzung einen pauschalen Belastungsausgleich vom Saarland (Sockelbetrag + Einwohner-Faktor). 

Lokale Signalwirkung: Wie der Mettlacher Gemeinderat den Plan beschließt (feste Netzausweisung vs. reine Prüfgebiete), entscheidet über die rechtliche Bindung und wann die 65%-EE-Pflicht für Eigentümer greift. 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

  • den vorliegenden Abwägungsvorschlag der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 7 WPG;
  • die im Wärmeplan enthaltenen Maßnahmen aufzugreifen und zur Umsetzung zu bringen. Die Maßnahmen sind schrittweise im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung zu realisieren.
  • die Kommunale Wärmeplanung im Sinne des § 25 WPG fortzuschreiben und zu gegebenem Zeitpunkt zur Beschlussfassung erneut vorzulegen.
  • den Wärmeplan nach Vorgaben des § 23 WPG in seiner finalen Fassung. Dieser wird auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   3

Anmerkung: Die Abstimmung erfolgte en bloc für alle Teilpunkte des Beschlusses.

 Anmerkung: Während der Beratungen zu TOP 5 verließ Heiner Thul (CDU) die Sitzung und nahm an dieser und den darauffolgenden Abstimmungen nicht mehr teil.

  

Verabschiedung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Mettlach

Zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich des Klimaschutzes und Klimawandels auf kommunaler Ebene hat die Gemeinde Mettlach Anfang 2024 einen Förderantrag zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sowie des Einsatzes eines Klimaschutzmanagements gestellt.

Im Januar 2025 begann die Klimaschutzmanagerin ihre Tätigkeit und erarbeitet seither in einem kooperativen Prozess das nun vorliegende Klimaschutzkonzept. Die vom Fördermittelgeber vorgegebenen Bestimmungen der Kommunalrichtlinie 2021 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurden berücksichtigt.

Für den erfolgreichen Abschluss des aktuell laufenden Fördervorhabens sowie für die Beantragung anknüpfender Fördermittel (Anschlussförderung) ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Umsetzung des Konzeptes und des Aufbaus eines Klimaschutz-Controllings erforderlich. Über das Anschlussvorhaben für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die damit einhergehende Personalisierung des Klimaschutzmanagements soll in der Sitzungsrunde im Juni 2026 beraten werden.

Auch zu diesem TOP gab Bürgermeister Kiefer eine kurze Einführung und übergab anschließend das Wort an Joana Johlitz, die das integrierte Klimaschutzkonzept in einer Präsentation vorstellte. Im Folgenden die wichtigsten Punkte ihrer Präsentation:

Abgrenzung zur kommunalen Wärmeplanung

Integriertes Klimaschutzkonzept:

Dient als übergeordnete, sektorübergreifende Strategie (Wärme, Strom, Verkehr). 

Kommunale Wärmeplanung: Ist ein konkretes Planungsinstrument speziell für den Wärmesektor bzw. die Wärmeversorgung. 

Klimaschutzprojekte: Stellen die konkrete Umsetzung vor Ort dar (wie z. B. Quartierskonzepte). 

 

Ergebnisse der Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz

Energiebilanz (Gesamtverbrauch: 302.500 MWh in Mettlach):  

Nach Sektoren: Die Wärme macht mit 63 % den größten Teil des Verbrauchs aus, gefolgt vom Verkehr (26 %) und Strom (11 %). 

Nach Energieträgern: Die größten Treiber sind Öl (35 %), Gas (18 %) und Diesel (16 %). Der Anteil erneuerbarer Energien liegt bei 8 %. 

THG-Bilanz (Gesamtemissionen: 92.100 t CO2 in Mettlach):  

Nach Sektoren: Auch bei den Emissionen steht die Wärme an der Spitze (55 %), gefolgt vom Verkehr (29 %) und Strom (16 %). 

Nach Energieträgern: Die Hauptemittenten sind Öl (36 %), Diesel (18 %), der Strommix (16 %) und Gas (15 %)

 

Im Anschluss an die Präsentaion sprach der Vorsitzende seinen Dank an Joana Johlitz aus, die das Klimakonzept größtenteils in Eigenregie erstellt habe.

Michael Thieser (CDU-Fraktionsvorsitzender) merkte kritisch den angesprochenen Druck des Klimaschutzkonzeptes in Papierform an.

Johlitz verwies darauf eingehend auf den physischen Charakter eines solchen Konzeptes und die nur für den Druck reservierten Fördergelder.

Der Vorsitzende ergänzte, dass es sich bei dem Druck nur um eine minimale Auflage von zwei Exemplaren handele.

FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt äußerte seine generellen Bedenken gegenüber des Klimaschutzkonzeptes, insbesondere gegenüber dessen Umsetzbarkeit. Bis jetzt sei das Konzept nur ein ,,schönes buntes Papier‘‘. Nun müsse die Realität zeigen, was wirklich in der Praxis Anwendung finden wird. Er bezweifle, dass die Herangehensweise des Konzeptes Erfolg haben wird. Die Grundannahme sei falsch und werde sich so in der Praxis nicht realisieren lassen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Francois sagte, die SPD sehe das Klimaschutzkonzept und die damit einhergehende Arbeit ,,im Gegensatz zum Kollegen Badelt‘‘ als äußerst wichtig an. Es gehe um die Zukunft der Gemeinde Mettlach. Er bedankte sich ausdrücklich bei Joana Johlitz für ihre geleistete Arbeit.

Werner Schreiner (AfD) betonte die anhaltend ablehnende Haltung der AfD-Fraktion hinsichtlich des zu verabschiedenden Konzeptes. Man werde diesem nicht zustimmen können.

Georg Dillschneider (Grüne) bedankte sich bei Joana Johlitz für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes. Dieses sei ein wichtiger Schritt, denn die Energiewende sei ,,unerlässlich‘‘.

Dr. Badelt (FBM-Fraktionsvorsitzender) äußerte den Wunsch, die Gemeinde solle als Vorbild voran gehen. Dies sei für ihn derzeit noch nicht erkennbar. Er befürchte, die Kommunen werden sich auf Grund des fehlenden Geldes aus der Verantwortung zurückziehen und die Bürger müssten ,,die Zeche zahlen‘‘.

Der Vorsitzende widersprach dieser Darstellung. Der Gemeinderat habe keine Maßnahme festgelegt, die den Bürger in irgendeiner Form belasten würden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

  • den vorliegenden Maßnahmenkatalog und dessen Umsetzung nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel;
  • das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept der Gemeinde Mettlach und dessen Umsetzung.
  • die Einführung eines Klimaschutz-Controllings.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      21

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen:   2

 

Erlass der Satzung über die Veranstaltung von Märkten, Volksfesten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Mettlach (Veranstaltungssatzung – Ver-anstS)

Bisher bestanden in der Gemeinde Mettlach lediglich verwaltungsinterne Regelungen für die Durchführung und Organisation von Märkten, Kirmessen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen. Eine eigenständige rechtswirksame Veranstaltungssatzung lag bislang nicht vor.

Unter anderem zur rechtssicheren Durchführung von Veranstaltungen und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf Veranstaltungsflächen ist daher der Erlass einer Satzung erforderlich.

Die Satzung orientiert sich inhaltlich an der Gewerbeordnung sowie am Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) und lehnt sich an entsprechende Muster- und Nachbarkommunalregelungen an.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Veranstaltung von Märkten, Volksfesten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde Mettlach (Veranstaltungssatzung – VeranstS) in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   4

 

Erlass der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Märkte, Volksfeste, Kirmessen und sonstige Veranstaltungen in der Gemeinde Mettlach (Veranstaltungsgebührensatzung – VeranstGebS)

Für die Durchführung von Wochenmärkten, Kirmessen, Volksfesten, Trödelmärkten und sonstigen Veranstaltungen der Gemeinde Mettlach werden gemeindliche Flächen, Plätze und Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Zur Kostendeckung und Ausgleich der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen ist die Erhebung von Benutzungsgebühren erforderlich.

Die Satzung wurde inhaltlich an die Veranstaltungssatzung (VeranstS) angepasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Märkte, Volksfeste, Kirmessen und sonstige Veranstaltungen in der Gemeinde Mettlach (Veranstaltungsgebührensatzung – VeranstGebS) in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   4

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

 

Zwischenstand Kellertrockenlegung Bürgerhaus Nohn

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand betreffend der Kellertrockenlegung im Bürgerhaus Nohn: Nachdem kein Schimmelbefall mehr festgestellt werden konnte, wurde die Firma beauftragt, sobald die Außenabdichtungsarbeiten abgeschlossen sind, das neue Sanierputzsystem im Jugendraum aufzubringen.

Für die Herstellung der Außenabdichtung wurde beschlossen, die Haupteingangstreppe vollständig zurückzubauen und die Abdichtung bis zum Heizungsraum anzubringen, da nur so eine dauerhafte Abdichtung des Jugendraums gewährleistet ist. Nach Abschluss der Arbeiten soll hier wieder eine neue Treppe errichtet werden. Entsprechende Entwürde, inkl. Kostenermittlung, würden noch ausgearbeitet.

 

Imbissbude Mettlach

Gemeinderatsmitglied Thunack (CDU) bittet darum, den Rat über die aktuelle Situation der Imbissbude in Keuchingen zu informieren.

Der Vorsitzende gibt an, dass sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2026 mit dieser Thematik befassen werde.