Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Herr Volker Becker aus Orscholz hatte mit E-Mail vom 09.02.2025 bei der Gemeindeverwaltung Mettlach angefragt, wie der Umsetzungsstand der Investition Mobilitäts-Hub Orscholz beim Parkplatz am Sportplatz sei. Diese Maßnahme war vom Gemeinderat am 19.03.2024 für den Haushalt 2024 beschlossen worden. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Maßnahme wegen Problemen mit den Fördermittelgebern nicht durchgeführt werde. Das Mitglied Michael Thieser fragte, warum eine vom Gemeinderat beschlossene Maßnahme durch einfache Mitteilung des Bürgermeisters abgesagt werden könne. Herr Kiefer teilte mit, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass in diesem Bereich eine entsprechende Maßnahme umgesetzt werde, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Bebauungsplan „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ im Ortsteil Orscholz
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

In Erinnerung sei gebracht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst hat.

Ziel der vorliegenden 5. Änderung ist die bislang zulässigen Sortimente der 4. Änderung zu erweitern/ergänzen, um auch andere Marktansiedlungen am geplanten Nahversorgungsstandort zu ermöglichen. Es ist vorgesehen neben den genannten Sortimenten auch Betriebe aus den Bereichen Textilfachmarkt, Bäckerei, Schuhfachmarkt sowie Nonfooddiscounter / Multisortimenter im Rahmen der Art der baulichen Nutzungen allgemein zuzulassen. Perspektivisch kann dadurch flexibler auf Änderungen der Markt- und Bedarfslage in Orscholz reagiert werden oder im Falle von Mieterwechseln auch Sortimentswechsel vollzogen werden ohne den Bebauungsplan in diesem Falle erneut zu ändern.

Zu diesem Zweck wurde seitens der GMA eine „Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von Fachmärkten in Mettlach-Orscholz“ (2024) erarbeitet und mit der Landesplanung, Referat OBB11 (Landesplanung, Bauleitplanung) abgestimmt. Die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung (LEP Teil-abschnitt „Siedlung“) wurde folglich nachgewiesen.

Da es sich ausschließlich um eine Sortimentsergänzung handelt, bleiben die Grundzüge der Planung gewahrt. Die übrigen Festsetzungen der 4. Änderung bleiben von der vorliegenden 5. Änderung unberührt und behalten Ihre Gültigkeit. Der Geltungsbereich ist deckungsgleich.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach stellt bislang für den Geltungsbereich ein Gewerbegebiet dar. Gem. § 13a BauGB war im Zuge der 4. Änderung eine Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die auch weiterhin vorgesehene Sondergebietsnutzung ist demnach bereits im Zuge der geplanten Berichtigung berücksichtigt.

Die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 statt.

Mit E-Mail vom 23.09.2024 erhielten die Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit bis einschließlich 24.10.2024 Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf Ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen.

Hierzu wurden insgesamt 62 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen 30 eine Rückmeldung zum Bebauungsplan abgegeben haben. Hierdurch wurden im Wesentlichen die Textfestsetzungen zur Art der baulichen Nutzung auf Anregung der Landesplanung konkretisiert. Die Grundzüge der Planung wurden dadurch nicht berührt.
Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen sowie die Erläuterungen dazu sind der Abwägungssynopse zu entnehmen.

Der Ortsrat Orscholz hat am 10.12.2024 der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß Vorschlag sowie dem Satzungsbeschluss einstimmig zugestimmt.

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und
  2. der Bebauungsplan „Oberst Danzemergewann, 5. Änderung“ im Ortsteil Orscholz der Gemeinde Mettlach, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Einrichtung von WLAN-Zugängen in allen öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Mettlach (Antrag der CDU-Fraktion)

 Die CDU-Gemeinderatsfraktion Mettlach hatte beantragt, im Laufe des Haushaltsjahres 2025 in allen öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Mettlach einen öffentlichen WLAN-Zugang einzurichten. Dies betreffe insbesondere Gemeinde- und Bürgerhäuser, Feuerwehrgerätehäuser und Jugendclubs. Die Infrastruktur in Form von DSL oder Glasfaseranschluss sei in der Regel vorhanden. Herr Thieser erläuterte auf Worterteilung durch den Bürgermeister in der Sitzung, dass die Bereitstellung eines entsprechenden WLAN-Angebotes in öffentlichen Gebäuden entscheidend für die Erhöhung der Attraktivität öffentlicher Einrichtungen in der Gemeinde Mettlach sei. Hierdurch werde man der immer digitaler werdenden Gesellschaft gerecht. Das Mitglied Jörg Zengerli die Idee als gut, forderte aber eine vorherige Kostenanalyse. Auch das Mitglied Dr. Joachim Badelt sprach sich für weitergehende Informationen für den Gemeinderat aus.

Der Bürgermeister schlug vor, zunächst 25.000 € im Haushalt 2025 bereitzustellen.

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, 25.000 € im Haushalt 2025 bereitzustellen.

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Sanierung Mettlacher Saarbrücke

Auf Anfrage des Mitgliedes Jörg Zengerli erläuterte der Bürgermeister den aktuellen Sachstand der Sanierung der Mettlacher Saarbrücke und sich hierzu seit der letzten Mitteilung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt keine Änderungen ergeben haben.

Finanzielle Lage der DRK-Klinik Mettlach

Auf Anfrage des Mitgliedes Jörg Zengerli zu den finanziellen Probleme der DRK-Klinik Mettlach verwies der Bürgermeister auf seine Stellungnahme im Amtlichen Bekanntmachungsblatt.

Mehrgenerationenplatz Orscholz

Auf Anfrage des Mitgliedes Michael Thieser erläuterte der Vorsitzende die Ausbringung von Hackschnitzeln auf dem Mehrgenerationenplatz in Orscholz. Er betonte, die Kosten hätten die Auftragserteilungsbefugnis des Bürgermeisters nicht überschritten.

Wahl eines Integrationsbeirates in der Gemeinde Mettlach

Der Vorsitzende teilte den Sachstand bezüglich der für den 13.04.2025 terminierten Wahl eines Integrationsbeirates in der Gemeinde Mettlach mit. Er erläuterte die bisher erfolgten öffentlichen Aufforderungen und Bekanntmachungen im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach hierzu. Er bat die anwesenden Ratsmitglieder, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen, sofern ihnen Personen bekannt sind, welche als Mitglieder für den Integrationsbeirat infrage kämen.

 

Auftragsvergabe

Neubau Kindertagesstätte im Ortsteil Mettlach; Außenputzarbeiten

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Josef Schwartz GmbH aus 66780 Rehlingen-Siersburg zum Angebotspreis von 124.817,23 € brutto.