Öffentliche Sitzung:

Haushalt 2025

Die Erstellung des ersten Entwurfs des Haushalts 2025 war erneut geprägt durch die Vorgaben des Saarlandpaktes und der aktuellen November-Steuerschätzung 2024 mit der Fortschreibung der Werte der vom Innenministerium vorgegebenen Normalentwicklung für die Gemeinde Mettlach.

Bekanntermaßen geht das „strukturelle zahlungsbezogene Defizit“ bereits auf das Jahr 2014 zurück und musste bis 2024 weiterhin um jährlich 10 % zurückgeführt werden. Dies bedeutete für die Gemeinde Mettlach, dass der Spardruck alleine hierdurch um 84.000 € p.a. stieg, allerdings war diese sichtbezogene Steigerung auf den Zeitraum bis zum 31.12.2024 begrenzt. Mit dem Konstrukt der sog. Normalentwicklung werden die Positionen Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen jährlich auf einen fortgeschriebenen Mittelwert der letzten Jahre festgesetzt. Betroffen sind auf der Auszahlungsseite auch die Kreis-, Gewerbesteuer und Finanzausgleichsumlage. Mit dieser Regelung werden Schwankungen in diesen relevanten Positionen ausgeglichen, ohne dass die Gemeinde darauf Einfluss nehmen kann. Die Grundsteuer B ist hingegen nicht mehr der Normalentwicklung zugeordnet seit diesem Jahr.

Verstärkt wurde der Spardruck vor allem durch die seit 2024 rasant ansteigende Kreisumlage, welche sich jahresbezogen von 2023 bis heute um mehr als 2 Mio. € erhöht hat. Zudem wird diese Entwicklung seit diesem Jahr nicht mehr durch die Normalentwicklung abgefedert. Auch werden gegenüber der Normalentwicklung nach wie vor bei der Gemeinde Mettlach bestehende Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen nicht mehr in dem Maße reguliert wie es in den Vorjahren vorgenommen worden war.

Die Personalkosten sind durch die weitgehend bereits 2024 eingespeisten Tarif – und Besoldungsentwicklungen hingegen nur moderat gestiegen; aber gegenüber dem Jahr 2023 in den Planungsansätzen um rd. 1,1 Mio. € höher veranschlagt.

Die Einführung einer (jährlich steigenden) Mindesttilgung gem. § 4 I des Gesetzes über den Saarlandpakt verschärft die Notwendigkeit einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsplanung. Sie ist ab dem Jahr 2020 jährlich zusätzlich zu erwirtschaften und soll den Restbestand der Kassenkredite bis zum 31.12.2064 vollständig abbauen.

Die Einhaltung der Defizitobergrenze wird weiterhin auf Basis der Finanzrechnung überprüft (strukturell zahlungsbezogenes Ergebnis gem. § 8 Saarlandpaktgesetz); im Falle einer Nichteinhaltung sind finanzielle Sanktionen vorgesehen. Der Gemeinderat hatte die Teilnahme am Saarlandpakt bereits im Januar 2020 beschlossen; somit ist die Gemeinde Mettlach bei der Erstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan an diese zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Dem Grunde nach wird das Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 Finanz-HH) um die o.g. Schwankungen relativiert. Hiervon sind die Kredittilgungen für die Investitionskredite und die Mindest-tilgung gem. Saarlandpakt zu bestreiten. Erst dann gilt der Haushalt als genehmigungsfähig. Bei der Wahl der Mittel ist die Gemeinde frei.

 

Der nun vorgelegte II. Entwurf des Haushaltes 2025 basiert weiterhin auf den Zahlen der aktuellsten Steuerschätzung. Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen und die Einkommenssteueranteile sind mit den bis dato bekannten aktuellsten Werten hinterlegt.

Im Verwaltungsentwurf sind Steuererhöhungen nicht vorgesehen. Zuletzt war im Jahr 2022 der Hebesatz der Gewerbesteuer um 9 v.H. von 440 v.H. auf 449 v.H. erhöht worden.

Im Bereich der Grundsteuer B wurde im Zuge der Grundsteuerreform der Hebesatz von 430 % auf nun-mehr 360 % gesenkt, dennoch wird in diesem Bereich mit leichten Mehreinnahmen gerechnet. Diese Thematik ist den Beratungen des Finanzausschusses zu entnehmen. 

Gemäß der vorläufigen Finanzrechnung 2024 wurde auch aufgrund der noch in dem Jahr für die Gemeinde Mettlach günstigen Normalentwicklung das Sanierungsziel zwar klar eingehalten, allerdings verleiht das vorläufige zahlungsbezogene und strukturelle Finanzergebnis 2024 der laufenden Verwaltungstätigkeit anders als in den beiden Vorjahren keinen erweiterten Handlungsspielraum bei der Planung mehr.

Zur diesjährigen Haushaltsplanung ist folgendes zu erwähnen:

Ergebnishaushalt:

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2024 sind bei den Ortsratsbudgets ab 2025 insgesamt 179.525 € anstelle von 11.682 € eingeplant, sichtbar auf Seite 4 des Produkthaushaltes zu Produkt 110102 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen).

Der für jeden Ortsteil entfallene Betrag setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag zuzüglich eines einwohnerbezogenen und eines flächenabhängigen Betrages. Für das Jahr 2025 wurden die Beträge auf der Grundlage des Berechnungsmodells Mettlach zur Sitzung des Hauptausschusses vom 06.08.2024 zugrunde gelegt.

Dies sind jeweils insgesamt:

Bethingen                                                                               7.900 €

Dreisbach                                                                               7.305 €

Faha                                                                                        14.745 €

Mettlach                                                                                28.645 €

Nohn                                                                                     14.330 €

Orscholz                                                                               31.365 €

Saarhölzbach                                                                       23.285 €

Tünsdorf                                                                              14.495 €

Wehingen                                                                            12.195 €

Weiten                                                                                25.260 €

 

Im Vergleich zum ersten Entwurf sind neben geringfügigen redaktionellen Änderungen folgende maß-geblichen Ausgabepositionen geändert worden.

11110200.52310000 Hochbau, Unterhaltung Grundstücke            + 25.000 €

54100100.52320000 Tiefbau / Gemeindestraßen                           + 50.000 €

51100110.52990000 Räumliche Planung, sonst. Aufwend.            +  25.000 €

11110201.52310000 Schloss Ziegelberg Unterhaltung                    +  15.000 €

(Gutachten zur Trockenlegung gem. CDU-Fraktionsklausur)

 

Investiver Haushalt:

Seit der letztem Haushaltsberatung wurde im Zuge der Übertragung noch nicht verbrauchter Mittel vom Jahr 2024 nach 2025 festgestellt, dass u.a. nicht mehr benötigte investive Mittel zur anderweitigen Nutzung zur Verfügung stehen:

54100100.09600000 Erneuerung Von-Vah-Straße                                                182.544 €

54100100.09600000 Erschließung Auf der Heide                                                  140.000 €

54100100.09600000 Mob.-Hub Orscholz                                                               155.000 €

55200400.02600000 Verlegung Wäschebach Nachfinanzierung                          132.988 €

55300005.03720000 Grabfelder                                                                             125.077 €

Insgesamt:                                                                                                                735.609 €

 

Im ersten Entwurf des investiven Haushalts war eine Rückzahlungsverpflichtung an Bundesfördermitteln im Rahmen der Auflösung der Sanierungsgebiete Mettlach und Orscholz eingeplant in Höhe von aktualisiert 436.000 € insgesamt. Diese Rückzahlung kann nun komplett aus den o.g. HH-Resten finanziert werden, sodass folgende Projekte, wie im Haushalt 2024 geplant, umgesetzt werden können:

–           Straßenbeleuchtung OT Mettlach:                                                   75.000 €

–           Grabfelder (Fortführung Ruhehain im OT Orscholz) :                     75.000 €

–           Projekt Spielplatz Berliner Platz im OT Mettlach:                            67.500 €

Des Weiteren sollen aus den übertragenen und nicht mehr benötigten Haushaltsresten folgende Projekte finanziert werden:

–           Ausbau Mitfahrerparkplatz am Sportplatz Orscholz:                        155.000 €

–           Betriebsausstattung Forst incl. Ankauf Waldgrundstücke:              115.000 €

–           Zusatzgeräte Bauhof:                                                                           4.200 €

–           Mäheinrichtungen Bauhof:                                                                25.000 €

Die durch die anderweitig veranschlagte Rückzahlung nun freiwerdenden investiven Mittel in Höhe von rund 202.000,-€ für den Haushalt 2025 sind im Entwurf nun wie folgt veranschlagt und können der Excel-Tabelle ebenfalls entnommen werden:

–           11010103.08223000: Ports für WLAN öff. Gebäude:                      25.000 €

–           54100100.09600000: Treppenanlage Kirche Faha                         140.000 €

–           55200100.07140000: Fahrzeuge Forst Erhöhung                           + 5.000 €

–           57300207.03910000: Anbau Kulturzentrum Tünsdorf:                    30.000 €

 

Der Verwaltungsentwurf enthält weiterhin folgende Eckdaten:

Der Ergebnishaushalt schließt im Jahr 2025 mit einem Jahresergebnis von – 2.987.144 € (Haushaltsansatz 2024 – 6.315.056 €) ab.

Der Finanzhaushalt weist einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. – 1.092.170 € (Haushaltsansatz 2024: – 4.524.640 €) aus.

Das Kreditvolumen des Investitionshaushaltes ist auf die Kreditobergrenze der Kommunalaufsicht (seit 2025 neuer Betrag 846.090 €) begrenzt.

Des Weiteren stehen der Gemeinde Mettlach im Jahr 2025 durch den Saarlandpakt Investitionszuweisungen in Höhe von durch die Landesregierung angekündigt 176.726 € zur Verfügung. KELF-Mittel werden bereits seit dem Jahr 2023 nicht mehr gewährt.

Darüber hinaus erhält die Gemeinde einen auf das Kreditvolumen anrechnungsfreien Sonderkredit (2.165.350 € im Jahr 2025) für verschiedene Maßnahmen. Der Verwaltungsentwurf kann somit den gesetzten Rahmen gemäß des beigefügten Investitionsplans einhalten.

Somit stehen der Gemeinde im Jahr 2025 maximal 3.188.166 € Netto-Investitionsvolumen (Auszahlungen-Einzahlungen) für Investitionen zur Verfügung.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hatte sich erstmals in seiner Sitzung am 25.02.2025 mit dem ersten Verwaltungsentwurf des Mettlacher Haushaltes 2025 befasst.

In seiner Sitzung am 06.05.2025 hat der Ausschuss dem Gemeinderat empfohlen, den Haushalt zu beschließen.

 

Zunächst sprach Bürgermeister Daniel Kiefer seinen Dank an die Fraktionen des Gemeinderates und die Ortsräte bei der Erstellung eines erneut genehmigungsfähigen Haushaltes aus. Anhand einer Präsentation zum Haushalt führte er zunächst aus, dass gegenüber dem Vorjahr 2024 eine strengere Ausgabendisziplin einzuhalten gewesen war. Auch habe es die Feststellung der allgemeinen Notlage im Sommer 2024 durch die Landesregierung ermöglicht, um 1.461.000 € von der Defizitobergrenze abzuweichen.

Herr Kiefer erläuterte die einzelnen Bestandteile des Haushaltsentwurfes 2025 Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Investitionshaushalt. Beim investiven Haushalt wies er insbesondere auf die Rück-zahlungsverpflichtung an Bundesfördermitteln im Rahmen der Sanierungsgebiete Mettlach und Orscholz in Höhe von etwa 436.000 € hin. Er nannte auch in das Jahr 2025 übertragene investive Mittel aus Vor-jahren, welche nicht mehr benötigt werden und somit einerseits für andere Maßnahmen des Haushaltes 2024 einerseits; sowie neue investive Mittelansätze 2025 andererseits herangezogen werden können.

Anschließend nahm der Bürgermeister kurz Bezug auf die maßgeblichen Ausgabeansätze des investiven Haushaltes wie beispielsweise die Kita in der Britter Straße, das Feuerwehrgerätehaus Orscholz und die Kapellenstraße Weiten. Auch andere, weniger kostenintensive Maßnahmen wie etwa die Schäfereihütte Tünsdorf wurden in diesem Zusammenhang beleuchtet. Bei den maßgeblichen Posten des Ergebnis-haushaltes (Aufwandsbereich) benannte der die fast 11 Mio. € betragende Kreisumlage, welche sich gegenüber noch 2023 um mehr als 2 Mio. € erhöht hat, die gegenüber den Vorjahren stark erhöhten neuen Ortsratsbudgets von fast insgesamt 180.000 € sowie andere maßgebliche beispielsweise Sanierungsmaßnahmen insbesondere des Baubereiches. Auch erläuterte Herr Kiefer die wesentlichen Straßensanierungsmaßnahmen in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Mettlach.

Sodann ergriff der Fraktionsvorsitzende Michael Thieser für die CDU das Wort. Dieser führte einleitend aus, dass man den Haushalt 2025 zu einem späten Zeitpunkt im laufenden Jahr beschließe. Es sei daher wichtig, dass man jetzt darauf hinarbeite, die Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt schnellstmöglich herbeizuführen. Herr Thieser führte aus, dass es sich trotz des um etwa 3 Mio. € verringerten Defizits gegenüber 2024 um die bisher höchste Ausgabensumme im Mettlacher Haushalt handele. Die investive Schuldenaufnahme und die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen werden die kommenden Haushalte erneut massiv belasten. Es sei aber positiv zu bewerten, dass die Änderungswünsche der CDU-Fraktion eingearbeitet worden sind; daher werde die CDU Fraktion den Haus-halt mittragen. Als positiv bewertete Herr Thieser die Einführung der erhöhten Ortsratsbudgets auf Initiative der CDU-Fraktion. Hierdurch werde Engagement und Demokratie vor Ort gestärkt. Er nahm kurz Bezug auf herausragende Maßnahmen wie das Maßnahmenpaket Mettlach 2.0, das neue Feuerwehrgerätehaus Orscholz sowie den Neubau der Kita Britter Straße in Mettlach. Man müsse bei Baumaßnahmen im Auge behalten, dass die Tätigkeit der Architekten im Rahmen von Ortsbegehungen, Präsentationen etc. den Umsetzungszeitraum nicht unnötig verlängern. Nicht einverstanden erklärte er sich mit dem Verfahren des im Haushalt 2024 beschlossenen Mobilitätshubs Orscholz, der durch eine bloße In-formation durch den Bürgermeister abgesagt worden sei. Dies wäre eine für die Verkehrsinfrastruktur immens wichtige Maßnahme gewesen. Nun würde mit entsprechenden Landeszuschüssen eine ähnliche Maßnahme in der Gemeinde Perl umgesetzt. Im Hinblick auf die Personalkostenentwicklung seien Steigerungen kaum zu vermeiden, da man auf qualifiziertes Personal angewiesen sei. Dies sei gerade bei Bauprojekten der Fall. Auch mit der Hoffnung und Forderung nach einer schnellen Umsetzung der Bau-projekte stimme man dem Haushaltsentwurf zu.

 

Anschließend äußerte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Francois zum Haushaltsentwurf. Dieser sprach seinen Dank an den Bürgermeister und das Team Finanzen aus für die bei der Erstellung des Haushaltes geleistete Arbeit. Bei der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit habe man bis an die äußerste Grenze gehen müssen. Die Zahlung der sich erhöhenden Kreisumlage sei aber etwa alternativlos, da eine Verweigerung zu noch höheren Kosten führen würde. Trotz hoher finanzieller Belastungen müsse man investieren, ansonsten werde die gemeindliche Infrastruktur immer maroder. Durch Ereignisse in der Vergangenheit verzögerte Projekte müssten nun rasch umgesetzt werden. Die SPD Fraktion wer-de dem Haushaltsentwurf zustimmen.

Auch das Mitglied Jörg Zengerli bedankte sich im Namen der AFD-Gemeinderatsfraktion bei der Gemeindeverwaltung für die Vorlage eines trotz steigender Kosten genehmigungsfähigen Haushaltsentwurfes. Er hob die Senkung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B im Zuge der Grundsteuerreform hervor. Auch die massive Erhöhung der Ortsratsbudgets sehe er als sehr positiv an. Die Einstellung eines City-Managers sehe er als sehr wichtig an für die Gemeinde Mettlach. Er erläuterte auch die Gründe, warum das Radverkehrskonzept nicht die Zustimmung seiner Fraktion erhalten habe. Positiv bewerte er die Weitergabe der Sporthalle Orscholz bei der Gemeinschaftsschule an den Landkreis Merzig-Wadern. Er übte Kritik an den hohen Energiepreisen in Deutschland, welche ein entscheidender Wettbewerbsnachteil seien.

Das Mitglied Dr. Joachim Badelt äußerte für die FBM-Fraktion, dass man für eine vernünftige Haushaltsplanung Einnahmen erhöhen und Ausgaben kürzen müsse. In der Einführung der Ortsratsbudgets sehe er eine Möglichkeit zur Ausgabenkürzung, da hierdurch Maßnahmen kostengünstiger lokal erledigt werden könnten. Die Einnahmeerhöhung etwa durch Einnahmen aus der Windenergie sehe er aber sehr kritisch. Heute sei es im Gegensatz zu früher möglich, Geld für die Ansiedlung von Windkraftanlagen zu zahlen. Durch diese Ansiedlungen stünden Mehreinnahmen im Raum. Wenn man aber so handele, dann werde die Natur erheblich gefährdet. Positiv sei es, dass auch die kleineren Ortsteile durch den Haushaltsentwurf 2025 ausreichend bedacht würden.

Das Mitglied Georg Dillschneider, Vertreter von Bündnis 90 / Grüne, führte aus, dass die Windenergie zu erheblichen Mehreinnahmen führe, etwa auf dem Wege der Erzielung von Gewerbesteuer. Bei der Waldwirtschaft dürfe das Ernten auch von borkenkäfergeschädigten Bäumen nur das letzte Mittel sein, grundsätzlich solle der Waldbestand in größtmöglichem Rahmen erhalten bleiben. Man solle von Seiten der Gemeinde Mettlach ein Jahr des Waldes ausrufen, der Wald schütze die Menschen.

Das Mitglied Michael Thieser äußerte für die CDU-Fraktion abschließend, dass er es gut finde, dass die erhöhten Ortsratsbudgets fraktionsübergreifend einen guten Anklang fänden.

Bürgermeister Kiefer dankte dem Team Finanzen für die für den Haushaltsentwurf 2025 geleistete Arbeit. 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 und der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Mettlach anzunehmen sowie die Übertragung der nicht benötigten Haushaltsreste aus dem Vorjahr auf die angegebenen Projekte.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:   27

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

 

Stellenplan 2025

Der Stellenplan ist gemäß § 5 Abs. 2 KomHVO Anlage zum Haushaltsplan. Im Stellenplan bestimmt die Gemeinde die Planstellen ihrer Bediensteten nach Zahl, Art und Wertigkeit. Den Entwurf zum Stellenplan 2025 hatten der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung bereits vorberaten und dabei an den Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, die verwaltungsseits vorgeschlagenen Anpassungen so mitzutragen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Annahme des Stellenplan 2025 in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:   27

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

 

Mittelbeantragung und Verwendung gemäß § 11 Saarlandpaktgesetz

Nach § 11 des Saarlandpaktgesetzes erhalten Gemeinden Investitionszuweisungen, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachten. Diese können zurückgefordert werden, wenn der strukturelle zahlungs-bezogene Fehlbetrag auf Basis des Jahresabschlusses die zugelassene Obergrenze übersteigt. Das Sanierungsziel ist nicht nur im Plan, sondern auch im Ergebnis einzuhalten und der Kommunalaufsichtsbehörde nachzuweisen. Nach § 15 Saarlandpaktgesetz können die Zuweisungen zurückgefordert werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen für ihre Bewilligung nicht vorlagen, wenn diese nachträglich entfallen sind, wenn die Anforderungen nicht eingehalten werden oder Daten fehler-haft gemeldet werden.

Für 2025 stehen nach Mitteilung der Landesregierung 176.726 € an Investitionszuweisungen zur Verfügung. Diese Zuweisungen sind im investiven Haushaltsplan 2025 eingestellt und dienen der Finanzierung von Investitionen. Im Jahr 2024 waren 188.337 € (geplant 188.338 €) an die Gemeinde Mettlach ausgezahlt worden.

Für die die Beantragung der Mittel ist ein formaler Beschluss des Gemeinderates über die Veranschlagung der Mittel notwendig. Antragsfrist an den Kommunalen Sanierungsrat ist wie in den Vorjahren der 31. Juli des laufenden Jahres. Das Antragsverfahren an sich sowie die Zuständigkeiten sind in § 14 SPaktG geregelt. Der Sachverhalt wurde dem Haupt-,Finanz- und Personalausschuss bereits in dessen Sitzung vom 25.02.2025 vorgetragen. In dieser Sitzung ist kein empfehlender Beschluss gefasst worden. In seiner Sitzung vom 06.05.2025 hatte der Ausschuss die Thematik erneute vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen zu beschließen, die Zuweisungen gemäß der §§ 11 und 14 SPaktG zu beantragen und diese für Investitionszwecke im Jahr 2025 zu verwenden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Zuweisungen gemäß der §§ 11 und 14 Saarlandpaktgesetz (SPaktG) zu beantragen und diese für Investitionszwecke im Jahr 2025 zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

Festsetzung eines kreisweit-einheitlichen Elternbeitrages in der Gebührensatzung der Gemeinde Mettlach für das Kindergartenjahr 2025/26

Der Vorsitzende erläuterte hierzu einleitend, dass der Landkreis Merzig-Wadern im Jahr 2021 die gesetzliche Option gezogen habe und seither die Elternbeiträge einheitlich für alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis festsetzt. Für das Kindergartenjahr 2025/26 sinkt die gesetzlich definierte Beteiligungsquote der Eltern von bisher 7,5% auf 5% der Personalkosten. Diese Beitragsreduzierung des Landesgesetz-gebers hat der Kreistag in seiner Sitzung am 07.04.2025 entsprechend umgesetzt und für den Landkreis Merzig-Wadern eine kreiseinheitliche Gebührenstaffel für das Kindergartenjahr 2025/26 beschlossen. Da die Gebührensatzung der Gemeinde Mettlach für Kindertageseinrichtung(en) in kommunaler Trägerschaft diese kreisweit-einheitlichen Beitragssätze in § 4 Abs. 1 (Höhe der Gebühren für die Nutzung) entsprechend übernimmt, ist diese ab dem 01.08.2025 auf die neue Gebührenhöhe wie folgt festzusetzen.

Hierzu hatte der Hauptausschuss nach Vorberatung an dem Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen, die gemeindliche Satzung entsprechend der Beschlussfassung auf Kreisebene anzupassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebührensatzung für das Kindergartenjahr 2025/26 für die Kindertagesstätte(n) in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Mettlach entsprechend der Festsetzung des kreisweit-einheitlichen Elternbeitrages.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               27

Nein-Stimmen:           0

Enthaltungen:             0

 

Bebauungsplan „Auf der Brück, 3. Änderung“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Orscholz

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Freigabe des Vorentwurfs zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat beschloss nach einer nicht-öffentlichen Erörterung von Grundstücksfragen  die Vertagung der Angelegenheit in die nächste Sitzung. Der Ortsrat Orscholz soll zuvor nochmals mit der Angelegenheit befasst werden.

 

Erlass einer Satzung über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen für Wohnungen und Wohnheime im Gemeindegebiet Mettlach

Durch eine aktuelle Änderung der Landesbauordnung wurde unter anderem das Stellplatzrecht (§ 47 LBO) grundlegend novelliert. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen darauf, dass für Wohnungen und Wohnheime zukünftig Stellplätze für Kraftfahrzeuge nur noch dann herzustellen sind, wenn Gemeinden hierzu ausdrücklich entsprechende Örtliche Bauvorschriften erlassen haben. Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes hat es die Geschäftsstelle des SSGT übernommen, ein Muster einer Stell-platzsatzung für die saarländischen Städte und Gemeinden zu verfassen. Diese Mustersatzung des SSGT beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die Regelungen zu ersetzen, die durch Änderung der Landes-bauordnung weggefallen sind und bezieht sich demnach lediglich auf PKW-Stellplätze für Wohnungen und Wohnheime. Der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschusses hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 über den Erlass einer entsprechenden Satzung beraten und die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die Gemeinde Mettlach solle sich die Mustersatzung des SSGT zu eigen machen; wobei die konkrete Stellplatzanzahl erst in der Gemeinderatssitzung festgelegt werden sollte.

 

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) erinnerte an seine bereits im Ausschuss erklärte Absicht, die Sinn-haftigkeit der Stellplatzfestsetzung anhand der Bruttogrundfläche nochmals zu überdenken und konkretisierte dies mit dem Vorschlag, die in der Anlage zur Mustersatzung des SSGT festgeschriebenen Zahlen der Stellplätze für Pkw’s für das Gemeindegebiet Mettlach wie folgt festzusetzen:

►Zu Nutzungsart 1. – Ein- und Zweifamilienhäuser ► 2 Stellplätze je Wohneinheit

►Zu Nutzungsart 2 – Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) ► 2 Stellplätze je Wohneinheit

Diesen Vorschlag unterstützten die Vorsitzenden der SPD- und der AfD-Fraktion

 

Beschluss:

Der Gemeinderat macht sich die Mustersatzung des SSGT zu eigen und beschließt die Satzung über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen für Wohnungen und Wohnheime im Gemeindegebiet Mettlach mit der Maßgabe, dass die Anlage zur Satzung folgende Festschreibungen enthalten soll

   Nutzungsart 1. – Ein- und Zweifamilienhäuser ► 2 Stellplätze je Wohneinheit

   Nutzungsart 2 – Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) ► 2 Stellplätze je Wohneinheit.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               27

Nein-Stimmen:           0

Enthaltungen: 0

Satzung über die Einteilung des Gemeindegebietes in Ortsteile

Bürgermeister Kiefer wies auf die Vorberatungen im Hauptausschuss hin. Danach soll geprüft werden, ob ein weiteres Grundstück auf Gemarkung Weiten (hinter Getränkemarkt Kessler) zur Abrundung dem Ortsteil Orscholz zugeteilt werden soll. Deshalb sei eine erneute Anhörung der Ortsräte von Weiten und Orscholz erforderlich. Der Tagesordnungspunkt müsse insofern abgesetzt und vertagt werden.

 

Benennung eines neuen Mitgliedes für den Beirat der Saarschleife Touristik GmbH & Co.KG sowie des Aufsichtsrates der Saarschleife Touristik-Beteiligungs- und Geschäftsführungs-GmbH

Der Aufsichtsrat bzw. Beirat der o.g. Gesellschaften bestehen laut Gesellschaftsverträgen aus jeweils insgesamt 11 Mitgliedern. Die Besetzung erfolgte bisher in Personalunion. Neben dem Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde sind dies derzeit 6 Mitglieder der CDU-, 3 Mitglieder der SPD- und 1 Mitglied der AfD-Fraktion. Nachdem Ratsmitglied Thielmann (SPD) mitgeteilt hat, dass er seine Mitgliedschaft in beiden Gremien aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegt, ist in beiden Gremien dessen Sitz nachzubesetzen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach aktueller Auskunft der Kommunalaufsicht für die Besetzung bzw. Nachbesetzung von privatrechtli-chen Unternehmen § 114 Abs. 2 KSVG einschlägig ist. Die Entscheidung hat demnach im Einigungsverfahren zu erfolgen. Eine Sitzverteilung – wie bei den kommunalen Ausschüssen und zuletzt erfolgt – nach D´Hondt ist insoweit nicht einschlägig. Im Interesse der Rechtssicherheit wird deshalb empfohlen, sowohl die Nachbesetzung im Einigungsverfahren herbeizuführen als auch einen förmlichen Bestellungsbeschluss für die Gremienmitglieder insgesamt nachzuholen.

Fraktionsvorsitzender Francois (SPD) schlug als Nachfolger den Fraktionskollegen Schiffler vor.

Beschluss:

Einmütig einigt sich der Gemeinderat auf diesem Vorschlag und fasst für beide Gremien in Gänze einen Bestellungsbeschluss im Sinne des § 114 Abs. 2 KSVG.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               27

Nein-Stimmen:           0

Enthaltungen:             0

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Staustufe Mettlach

Gemeinderatsmitglied Thunack berichtete, dass die Staustufe Mettlach wegen eines Defekts am Schrankensystem immer wieder von Unbefugten zur Umfahrung der Saarbrücke genutzt werde und regte an, hier entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Bürgermeister Kiefer sagte eine Weitergabe der Mitteilung an das WSA zu.

 

Auftragsvergaben

Neubau KiTa Mettlach; VE25 Tischlerarbeiten – Mobile Trennwände

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Dorma Hüppe aus Westerstede zur vorläufigen Endsumme des Einheitspreisvertrages von 13.798,05 €/brutto.

Umbau der Kreuzung der  Landstraße I. Ordnung 177/Landstraße I. Ordnung 178, Mosel-straße/Saarburger Straße innerhalb der Ortsdurchfahrt Orscholz

In diesem Zusammenhang hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.04.2025 beschlossen, den Bürgermeister zum Abschluss der Vereinbarung mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen (LfS) zum Umbau der o.g. genannten Maßnahme zu ermächtigen mit der Maßgabe, dass der Flächengewinn aufgrund des zurückzubauenden Bypasses dem Schulhof zugeschlagen werden soll. Ausschreibung und Umsetzung der Baumaßnahme erfolgen durch das LfS im Rahmen der o.g. Maßnahme.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an das Landesamt für Straßenwesen in Höhe von rd. 50.000,00 €, wonach die erforderliche Mauer in Natursteinoptik errichtet werden soll.