Das Verbrennen von Abfällen außerhalb der dafür genehmigten Anlagen ist generell verboten. Einzige Ausnahme waren noch bis Mai 2024 pflanzliche Abfälle, wobei hier das Verbrennen in der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) aus dem Jahr 1999 geregelt war. Unter bestimmten Voraussetzungen durften demnach pflanzliche Abfälle in den Monaten März und Oktober verbrannt werden. Die Verordnung wurde nun mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 02. Mai 2024 aufgehoben.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nunmehr generell und ohne Ausnahme verboten.
Die einzige Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne oder Eigenkompostierung hinaus zu entsorgen, ist also ab sofort die Abgabe bei der Deponie.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite „Entsorgung-Mettlach.de“.
Da Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden können, bitte ich, auch im Interesse der Umwelt und im Interesse eines friedlichen Zusammen-lebens mit der benachbarten Wohnbevölkerung, um Beachtung der Vorschriften.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Daniel Kiefer
Bürgermeister
Foto: (c) Canva