Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen Zug um Zug in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) werden ersetzt. Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Diese sind für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, es findet lediglich ein Dokumentenumtausch statt.

Wenn Sie einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr

Umtausch bis

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Juli 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines).

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

 

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Gemeinde Mettlach ausgestellt wurde (nur bei rosa oder grauen Führerscheinen)