In der Zeit zwischen Mitte Dezember bis Ende Januar wurde illegal auf der Gemarkung Bethingen, oberhalb des Mühlenwaldes, eine im Gemeindeeigentum befindliche Fläche gemulcht, die eigentlich der natürlichen Entwicklung eines Waldrandes überlassen wurde.

Im Dezember stand dort noch eine Vielzahl junger Bäume und Sträucher, die sich auf natürlichem Wege dort angesamt haben und sich über die kommenden Jahre zu einem natürlichen Waldrand hätten entwickeln sollen. Waldränder mit einem horizontal stufigen Aufbau sind für viele Insekten, Vögel und Waldbewohner ein wichtiges Habitat, welches Schutz und Nahrung bietet. Dadurch wurde die natürliche Entwicklung des Waldrandes gestört und muss sich folglich wieder komplett neu entfalten.

Diese Handlung stellt einen unerlaubten Eingriff in fremdes Eigentum dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie etwas beobachtet oder gesehen haben, bittet das Forstrevier Mettlach um Mitteilung per Mail an forst@mettlach.de oder telefonisch unter der 06864/8351