Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen Zug um Zug in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) werden ersetzt. Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Diese sind für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, es findet lediglich ein Dokumentenumtausch statt.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. 

Wenn Sie einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Gemeinde Mettlach ausgestellt wurde (nur bei rosa oder grauen Führerscheinen)
  • bisherige Fahrerlaubnis

Ihr bisheriger Führerschein wird bei der Führerscheinstelle im Rathaus der Gemeinde Mettlach (Zimmer 102) umgetauscht. Für den Umtausch des alten Führerscheins in den Kartenführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 24,- Euro an. 

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Führerscheinstelle unter der Tel.: 06864-8356 oder 06864-8355 wenden.