Das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Weiten/Faha ist nach dem Ausscheiden der bisherigen Schiedsfrau neu zu besetzen.

Schiedspersonen werden bestellt, um streitige Rechtsangelegenheiten, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, zu schlichten. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig; sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie werden für fünf Jahre vom Ortsrat gewählt und letztlich vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Das Schiedsamt darf nicht bekleiden,

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet ist.

In das Schiedsamt soll nicht berufen werden,

  • wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
  • wer nicht im Schiedsamtsbezirk wohnt;
  • wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Personen melden sich bitte

► bei Ortsvorsteher Frank Reinert, Weiten, Trierer Straße 19; ( 06865 180804 bzw. 01704023046; reinert-frank@gmx.de

oder

► bei Ortsvorsteher Stefan Thieser, Faha, Zur Niederhaardt 4, 06865 93213 bzw. 01786593213; Stefan.thielen@gmail.com

oder

► im Rathaus Mettlach, Horst Winthang, Zimmer 211, ( 06864/83-35; organisation@mettlach.de; gerne auch für weitergehende Fragen und Informationen.