Mittel in Höhe von insgesamt 6,35 Mio. € für die kommunale Infrastruktur in allen Ortsteilen

Der Gemeinderat Mettlach hat in seiner Sitzung vom 31.03.2026 den Haushalt beschlossen. In diesem Zusammenhang hat er auch über die Vorschlagsliste der Gemeinde Mettlach für Maßnahmen nach dem sogenannten „Länder – und – Kommunal – Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) beraten und hierüber Beschluss gefasst.

Dieses Gesetz, welches im Herbst 2025 vom Bundestag beschlossen worden war, regelt die Verteilung und Verwendung von Mitteln des Bundes – Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für Länder und Kommunen zur Förderung kommunaler Infrastrukturprojekte. Hierdurch sollen Defizite der öffentlichen Infrastruktur behoben und Wirtschaftswachstum geschaffen werden. Grundsätzlich sind nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen die Mittel für investive Mittel zu verwenden, wobei die Entscheidung über die investive Verwendung den Ländern obliegt. Die Mittelverteilung erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, wobei 75 % der Mittel nach Einwohnern und 25 % nach Schlüsselzuweisungen im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2026 an die Bundesländer verteilt werden.

Von den insgesamt 100 Milliarden € entfallen knapp 1,18 Milliarden € auf das Saarland. Die saarländische Landesregierung hat als nächsten Schritt durch den Erlass einer Förderrichtlinie die Umsetzung des Sondervermögens festgelegt. Den saarländischen Städten und Gemeinden stehen somit insgesamt 567.550.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung, davon sind 56.755.000 € für Schwimmbäder vorreserviert.

Auf die Gemeinde Mettlach entfällt ein anteiliger Gesamtbetrag in Höhe von 6.369.413 € verteilt auf 12 Jahre, also p.a. 530.784 €.

Die zu fördernden Maßnahmen dürfen nicht vor dem 01.01.2025 begonnen worden sein; und müssen bis zum 31.12.2036, also innerhalb von 12 Jahren, von den durch die Durchführung des Gesetzes zuständigen Stellen bewilligt worden sowie bis Ende 2042 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat nach mehrfacher Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss eine sich auf alle Ortsteile erstreckende Vorschlagsliste beschlossen, welche in diesen Tagen dem saarländischen Innenministerium übersandt werden wird.

Im Ortsteil Mettlach wird für diverse Maßnahmen u.a. im Rahmen des Brandschutzes für das Schloss Ziegelberg ein Betrag von 1,2 Mio. € vorgeschlagen, für Lüftungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Mehrzweckhalle sind 600.000 € angedacht. Die Umsetzung soll ab 2027 erfolgen.

In Orscholz sollen jeweils ab 2027 350.000 € in den Ausbau der Halle Reichlinger für den Forstbetrieb investiert werden. Beim Cloef-Atrium sollen zusammen 420.000 € in Sanierungsarbeiten fließen.

In die Lüftungsanlage der Mehrzweckhalle Saarhölzbach sollen 2028 insgesamt 130.000 € investiert werden; die Sanierung der Mehrzweckhalle Weiten soll ab 2028 mit 600.000 € ausgestattet werden.

In Tünsdorf sollen jeweils ab 2028 Mehrzweckhalle (1,2 Mio. €) und Feuerwehrgerätehaus (400.000 €) erweitert werden; in Wehingen das Feuerwehrgerätehaus im Jahr 2029 mit 300.000 €. In Bethingen ist bereits 2026 eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit 300.000 € vorgesehen.

Betreffend den Ortsteil Nohn sind eine Sanierung der WC-Anlagen am Bürgerhaus mit 60.000 € (2026) und eine Erweiterung des Bolzplatzes beim Spielplatz am Bürgerhaus mit 60.000 € (ab 2028) ins Auge gefasst.

In Faha sind eine Sanierung des Kirchenvorplatzes und der Buswartehalle mit zusammen 250.000 € ab dem Jahr 2028 geplant, in Dreisbach sollen schon 2026 insgesamt 60.000 € in die Sanierung der WC-Anlagen im Bürgerhaus investiert werden.

Im Rahmen der Gemeinschaftsansätze sind Investitionen von jeweils 210.000 € in die bereits laufenden Projekte Radverkehrskonzept und Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzept vorgesehen; zusammen 420.000 € also.

Als weitere potentielle Maßnahmen werden u.a. Sanierungen von Gemeindestraßen (4 Mio. €), ein barrierefreier Ausbau des Mettlacher Friedhofes (4,2 Mio. €), ein Hochwasserschutzdamm für Saarhölzbach (2 Mio. €), Maßnahmen zur Erweiterung des Orscholzer Sportplatzes (600.000 €), Erschließungsmaßnahmen in Tünsdorf, Gebiet Dienäcker / Schillerstraße (520.000 €) sowie eine Komplettsanierung des Anwesens Luxemburger Straße 15 in Weiten (200.000 €) angedacht. Insgesamt könnten hier Maßnahmen in Höhe von mehr als 48 Mio. € benannt und vorgeschlagen werden.

Bürgermeister Daniel Kiefer betonte in der Sitzung die immense Bedeutung des nun vorliegenden Gesetztes, gerade angesichts einer für die Gemeinde Mettlach schwieriger werdenden Finanzlage und dem großen Bedarf an einer Beseitigung der Defizite der kommunalen Infrastruktur.