Mit dem Einsetzen der Herbstsaison und dem vermehrten Laubaufkommen möchten wir auf die Bedeutung der regelmäßigen Straßenreinigung hinweisen.

Laubansammlungen auf Gehwegen und in Ablaufrinnen können die Entwässerung erheblich behindern und stellen eine erhöhte Rutschgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger dar.

Gemäß der Satzung der Gemeinde Mettlach über die Reinigung und Streuung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die anliegenden Straßenflächen – vom Gehweg bis zur Straßenmitte – mindestens einmal wöchentlich zu reinigen.

Hierzu gehört insbesondere das Entfernen von Schmutz, Laub und sonstigen Verunreinigungen, um die Verkehrssicherheit sowie die Funktionsfähigkeit der Straßenentwässerung zu gewährleisten.

Die Gemeinde Mettlach bittet alle Eigentümer und Eigentümerinnen, dieser Verpflichtung in den kommenden Wochen besonders Beachtung zu schenken und damit zu einem sicheren und sauberen Ortsbild beizutragen.