Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt und eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 vorgeschrieben.

Die Finanzämter haben nach den neuen Bewertungsvorschriften auf der Basis der Erklärung der Grundstückseigentümer neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und den im saarländischen Grundsteuergesetz festgelegten Steuermesszahlen hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag errechnet. Dieser Messbetrag ist für die Gemeinden verbindlich. Zur Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer wird der Messbetrag mit dem durch die Gremien beschlossenen Hebesatz multipliziert.

In der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2024 wurden durch den Gemeinderat für die Gemeinde Mettlach folgende Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 beschlossen:

  • Grundsteuer A: 300 v.H. unverändert
  • Grundsteuer B: 360 v.H. (vorher 430 v.H.)

Anfang 2025 erhalten Sie den ersten Grundsteuerbescheid, der die neuen Berechnungsgrundlagen berücksichtigt.

Weitergehende Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung mit dem Suchbegriff „Grundsteuerreform“.

Zudem wurde seitens des Landes folgende Hotline Grundsteuerreform eingerichtet: 0681/5016266

Haben Sie Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Saarlouis wie folgt: Finanzamt Saarlouis, Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis, Telefon: 06831/4490, E-Mail: poststelle@fasls.saarland.de