Im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde Mettlach als Friedhofsträgerin verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen regelmäßig zu überprüfen. Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften muss diese Kontrolle mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, um möglichen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher wirksam vorzubeugen.
Die diesjährigen Grabmalprüfungen auf allen Friedhöfen der Gemeinde Mettlach beginnen ab Freitag, dem 28. August 2026.
Mit der Durchführung der Kontrollen hat die Gemeinde Mettlach einen zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen der Firma Grabstein Inspektor GmbH beauftragt.
Die Überprüfung erfolgt vollkommen beschädigungsfrei unter Einsatz moderner Messtechnik und ausdrücklich ohne eine manuelle „Rüttelprobe“. Um als standsicher zu gelten, müssen die Grabmale hierbei einem vorgeschriebenen, gleichmäßigen Prüfdruck von 300 Newton (dies entspricht einer Druckbelastung von ca. 30 kg) standhalten.
Wir bitten die Friedhofsbesucherinnen und -besucher um Verständnis für die Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahme.
Weiterführende Informationen zum Prüfverfahren finden Interessierte unter www.grabsteininspektor.de.


