Zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2025 wird die derzeit temporäre Beschilderung an der Saarbrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) durch eine stationäre Variante ersetzt.
Die Inhalte der Beschilderung sowie die bestehende Verkehrsführung bleiben unverändert. Die zulässige Verkehrslast beträgt weiterhin 3,5 Tonnen. Die geltende Umleitung für den Schwerverkehr bleibt bestehen.
Hintergrund:
Die Hängebrücke in Mettlach (Bauwerk „BW 1“) wurde im März 2021 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt, nachdem Unregelmäßigkeiten am Tragwerk festgestellt worden waren. Infolge weiterer Gutachten wurde die zulässige Verkehrslast im Juni 2024 auf 3,5 Tonnen reduziert. Der Landesbetrieb für Straßenbau bereitet derzeit den Bau einer Behelfsbrücke vor.
Bei Rückfragen & Hinweisen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS): poststelle@lfs.saarland.de
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