Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zur Aufrechterhaltung der Verkehre von Mettlach nach Keuchingen beauftragt. Dafür soll eine Behelfsbrücke geplant und umgesetzt werden. Die Planungen laufen bereits seit Monaten.

Die vorhandene Hängebrücke, das sog. Bauwerk 1, wurde Anfang der 1950’ziger Jahre erbaut. Aufgrund statischer Einschränkungen ist die Brücke aktuell abgelastet, d.h. es dürfen lediglich Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen diese queren. Die entsprechende Beschilderung mit Umleitungsstrecken wurde eingerichtet. Dies führt vor allem für Schülerinnen und Schüler, sowie für Busreisende zu negativen Auswirkungen.

Mit dem Bau der Behelfsbrücke in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Saarbrücke soll ein leistungsfähiges Provisorium geschaffen werden, um die derzeit vorhandenen Verkehrseinschränkungen, insbesondere für den Schwerlastverkehr und den Busreiseverkehr, zu beseitigen und im Interesse der Anwohner, des Tourismus und der Wirtschaft eine Überquerung der Saar wieder vollumfänglich möglich zu machen.

Die Zukunft der bisherigen Saarbrücke hängt vom Ausgang einer laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem LfS und dem in der Vergangenheit mit der Sanierung der Brücke beauftragten Bauunternehmen ab.

Der LfS ist mit potenziellen Herstellern für die Behelfsbrücke im intensiven Austausch. Mit etwa 140 Metern Länge, voraussichtlich zwei Stützen in der Saar und neuen Widerlagern auf jeder Seite ist der Bau komplex und erfordert im Rahmen der Planung intensive Abstimmungen mit der Gemeinde Mettlach, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und betroffenen Grundstückseigentümern. Das Baurechtsverfahren ist abhängig vom Ausgang der laufenden Abstimmungen und ist entscheidend für die zeitliche Umsetzung.

Ein weiterer Punkt ist die derzeitige Schranke an der Schleuse:

Einsatz- und Rettungskräfte, sowie Schulbusse können derzeit den Weg über die Schleuse nutzen und müssen nicht die ausgeschilderten Umleitungsstrecken fahren.

In letzter Zeit kam es zu Manipulationen an der Schrankenanlage und die Schleuse wurde durch Unberechtigte befahren. Darüber hinaus kam es durch Vandalismus zu Schäden und damit verbunden zu Fehlfunktionen an den Schranken.

Der LfS lässt vom Hersteller der Schranke prüfen, ob ein technischer Defekt vorliegt und wie die Schranke so ertüchtigt werden kann, dass Vandalismus sowie unberechtigtes Öffnen der Schranke unterbunden werden kann. Die Nutzung der Schleuse ist nur für den Schulbusverkehr und für Notfälle zulässig. Allen, die die Schleuse unberechtigt befahren, muss bewusst sein, dass der Eigentümer gezwungen sein wird, die Überfahrt voll-ständig zu unterbinden

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