Ausschreibungen
Auf dieser Seite finden Sie alle laufenden Ausschreibungen der Gemeinde Mettlach – Fachbereich 2 – Bauen und technische Dienste
Wichtige Information für Bieter
Alle Ausschreibungsunterlagen öffentlicher Ausschreibungen können kostenfrei und ohne Registrierung von der Vergabeplattform HIER heruntergeladen waren.
HIER gelangen Sie zu den Ausschreibungen.
Bei einer Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen informiert.
Sollten Sie von einer Registrierung absehen, sind Sie gezwungen, sich fortlaufend über eventuelle Änderungen zu informieren.
Alle Bieteranfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle zu richten:
Gemeinde Mettlach – Fachbereich 2 – Bauen und technische Dienste
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach
E-Mail: bauamt@mettlach.de
Aktuell laufen folgende öffentliche Ausschreibungen der Gemeinde Mettlach:
Erschienen am | Ausschreibung |
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17.03.2025 | 27433 II 23: Gemeinde Mettlach – Graue Flecken (Teilnahmewettbewerb) |
Die Abgabe der schriftlichen Unterlagen erfolgt im Rathaus der Gemeinde Mettlach und können dort innerhalb der vorgegebenen Frist in den Briefkasten eingeworfen werden.
Über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen (Ex-ante-Transparenz) können Sie sich in nachfolgender Tabelle informieren:
Erschienen am | Ausschreibung |
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17.04.2025 | 2025_04_17 – Voranküdnigung Spielplatzgeräte |
bzw. gelangen Sie über diesen Link zur elektronische Vergabeplattform des Saarlandes. Hier veröffentlicht die Gemeinde ebenfalls beschränkte Ausschreibungen.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Information über die Auftragsvergabe gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:
Klicken Sie auf eine der folgenden Überschriften, um das zugehörige Dokument zu öffnen:
Information über die Auftragsvergabe gemäß § 30 Abs. 1 UVgO:
Klicken Sie auf eine der folgenden Überschriften, um das zugehörige Dokument zu öffnen:
Aktuell keine Veröffentlichungen.