Schiedspersonen
Schiedspersonen sind Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.
Wenn Sie schon einmal von Schiedspersonen etwas gehört haben, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Bei allen diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann/Schiedsfrau durchführen lassen.
Schiedspersonen können auch (unter bestimmten Voraussetzungen) zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.
Schiedsbezirk Nohn/Dreisbach
Helmut Kiefer
Schiedsbüro:
Medardusstraße 13a, Nohn
Tel.: 06868/1373
Vertreten durch:
Schiedsperson Tünsdorf
Schiedsbezirk Mettlach
Ralf Heintz
Schiedsbüro:
Von-Koehler-Straße 4
Tel.: 06864/890872
Schiedsbezirk Orscholz
Astrid Gödert
Schiedsbüro:
Im Kahlenbruch 18 c
Tel.: 06865/9112832
Vertreten durch:
Schiedsperson Weiten/Faha
Schiedsbezirk Saarhölzbach
Vertreten durch:
Schiedsperson Mettlach
Schiedsbezirk Tünsdorf
Helmut Kohr
Schiedsbüro:
Franz-Altmeyer-Straße 6, Tünsdorf
Tel.: 06868/360
Vertreten durch:
Schiedsperson Wehingen/Beth
Schiedsbezirk Wehingen/Bethingen
Rainer Borens
Schiedsbüro:
Am Eulenwäldchen 15, Bethingen
Tel.: 06868/829
Vertreten durch:
Schiedsperson Tünsdorf
Schiedsbezirk Weiten/Faha
Heike Gerntke
Schiedsbüro:
Von-Vah-Straße 44, Faha
Tel.: 06865/18279
Vertreten durch:
Schiedsperson Orscholz
Stand: Oktober 2022
Weitere Informationen zu Schiedspersonen erhalten Sie auf der Webseite www.bds-saarland.de.