Schiedspersonen

Schiedspersonen sind Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.

Wenn Sie schon einmal von Schiedspersonen etwas gehört haben, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.

Bei allen diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann/Schiedsfrau durchführen lassen.

Schiedspersonen können auch (unter bestimmten Voraussetzungen) zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.

Schiedsbezirk Nohn/Dreisbach

Helmut Kiefer

Schiedsbüro:
Medardusstraße 13a, Nohn
Tel.: 06868/1373

Vertreten durch:
Schiedsperson Tünsdorf

Schiedsbezirk Mettlach

Ralf Heintz

Schiedsbüro:
Von-Koehler-Straße 4
Tel.: 06864/890872

Schiedsbezirk Orscholz

Astrid Gödert

Schiedsbüro:
Im Kahlenbruch 18 c
Tel.: 06865/9112832

Vertreten durch:
Schiedsperson Weiten/Faha

Schiedsbezirk Saarhölzbach

Vertreten durch:
Schiedsperson Mettlach

Schiedsbezirk Tünsdorf

Helmut Kohr

Schiedsbüro:
Franz-Altmeyer-Straße 6, Tünsdorf
Tel.: 06868/360

Vertreten durch:
Schiedsperson Wehingen/Beth

Schiedsbezirk Wehingen/Bethingen

Rainer Borens

Schiedsbüro:
Am Eulenwäldchen 15, Bethingen
Tel.: 06868/829

Vertreten durch:
Schiedsperson Tünsdorf

Schiedsbezirk Weiten/Faha

Heike Gerntke

Schiedsbüro:
Von-Vah-Straße 44, Faha
Tel.: 06865/18279

Vertreten durch:
Schiedsperson Orscholz

Stand: Oktober 2022

Weitere Informationen zu Schiedspersonen erhalten Sie auf der Webseite www.bds-saarland.de.