Die Gemeinde Mettlach erlässt gemäß § 44 Abs. 1 sowie § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche Anordnung. In der Straße „Zur Marienau“ wird ein verkehrsberuhigter Bereich nach Zeichen 325.1 (Beginn) und Zeichen 325.2 (Ende) eingerichtet.
Der Bereich erstreckt sich vom Einmündungsbereich Josefstraße bis zur Christian‑Kretzschmar‑Straße. Die Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere dem Schutz von Kindern im Bereich der Kindertagesstätte.
Der tägliche Bring‑ und Abholverkehr führt zu einem erhöhten Fußgängeraufkommen. Kinder im Vorschulalter zählen zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern.
Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit sowie eine Verbesserung der Aufenthalts‑ und Querungssituation erreicht.
Die verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Mettlach, den 15.07.2026
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer


