Liebe Hundebesitzer,
unsere Dörfer sollen schöner und sauberer werden und dazu gehören auch hundekotfreie Wege, Plätze und Wiesen. Helfen Sie also mit und packen Sie die Hinterlassenschaften ihrer geliebten Vierbeiner ein.
Was für die Sauberkeit im Ort gilt, muss natürlich auch für die Wirtschafts- und Wanderwege außerhalb des Dorfes gelten. Hier mangelt es leider noch an Disziplin und Verständnis. Auch an den Wegesrändern muss der Hundekot aufgesammelt und anschließend in den öffentlichen Abfallgefäßen oder im eigenen Restmüll entsorgt werden.
Was viele Hundehalter nicht wissen: Weiden, Wiesen und Äcker müssen als Privateigentum ebenso geachtet werden wie der Garten des Nachbarn. Außerdem dienen Sie der Futtergewinnung für die Tiere unserer Landwirte. Verunreinigung durch Hundekot kann zu ernsthaften Erkrankungen der Tiere führen.
Machen Sie also mit und sammeln Sie selbst ein, was Ihre Vierbeiner fallen lassen und sorgen Sie so für mehr Sauberkeit in unserer Gemeinde!
Ein Dankeschön an alle, die bereits jetzt auf die Sauberkeit in und außerhalb unserer Ortschaften achten.
Zur Information:
Hundehalterinnen und Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern im Notfall einfacher zu machen, hat die Gemeinde Mettlach an markanten Stellen in den Ortschaften (Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Parks, öffentliche Plätze & Wiesen etc.) Spender mit Hundekotbeutel aufgestellt, deren Tüten kostenlos entnommen werden können, um die Hinterlassenschaften der Hunde zu beseitigen.
Grundsätzlich sollte aber jede Hundebesitzerin, jeder Hundebesitzer stets selbst eine eigene Tüte beim Ausführen seines Hundes dabeihaben. Diese können in Großgebinden in gut sortierten Tierfuttermärkten, Drogeriemärkten und im Einzelhandel erworben werden. Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb auch um Verständnis, dass nicht an jeder Straßenecke, außerhalb der Ortschaften, auf Feldwirtschaftswegen, an jedem Waldrand etc. Spender für Hundekotbeutel aufgestellt werden können, sondern nur dort, wo es aus hygienischen Gründen bzw. des öffentlichen Erscheinungsbildes wichtig ist.
Wer die Hinterlassenschaften von Hunden einfach liegen lässt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 (1) Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 36 Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,-€ geahndet werden. Wer sich zwar die Mühe macht, den Hundekot in einer Tüte aufzunehmen, diese aber dann illegal in der freien Landschaft entsorgt, begeht ebenfalls eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Daniel Kiefer