Ortskerne sind unser Lebensmittelpunkt, die Ortsdurchfahrten unsere Visitenkarte und der erste Eindruck für Gäste. Aber leerstehende Läden und Gebäude sowie in die Jahre gekommene Fassaden prägen oft das Erscheinungsbild.

Die Gemeinde Mettlach hat mit den Beschlüssen von Sanierungssatzungen für die Ortsteile Mettlach, Saarhölzbach, Wehingen, Weiten, Faha und Nohn die Voraussetzungen für Eigentümer geschaffen, in die Zukunft ihres Gebäudes investieren können. Im Rahmen zuvor durchgeführter “vorbereitender Untersuchungen” hatte sich gezeigt, dass insbesondere jeweils im Bereich der Ortskerne größerer Handlungsbedarf besteht.

Für Bürger, Ansiedlungswillige und Investoren gibt es neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.

Interessierte Gebäudeeigentümer aus den Sanierungsgebieten können sich auf der Homepage der Gemeinde Mettlach über die Vorteile im Sanierungsgebiet unter folgendem Link informieren: https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/bauen-und-wohnen/sanierungsgebiete/. Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich 2 „Bauen und technische Dienste“ der Gemeinde Mettlach, Tel. 06864 – 83 61 oder per E-Mail an bauamt@mettlach.de.

Foto © Kevin Ehm