Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) bereitet weiterhin den Bau einer Behelfsbrücke über die Saar in Mettlach vor. Die geplante Behelfsbrücke soll nach aktuellem Planungsstand nahezu parallel zur bestehenden Hängebrücke errichtet werden. Vorgesehen ist ein Standort in einem Abstand von rund 20 Metern auf der unterstromigen Seite des Bestandsbauwerks.
Durch den Standort ergibt sich eine veränderte künftige Verkehrsführung. Damit sind auch neue Betroffenheiten verbunden, insbesondere im Umfeld der geplanten Anbindungen der Behelfsbrücke. Um die Planungszeit möglichst kurz zu halten und den weiteren Planungsfortschritt nicht zu verzögern, werden mit den betroffenen Anliegerinnen und Anliegern einvernehmliche Lösungen angestrebt. Der LfS bereitet derzeit entsprechende Vereinbarungen vor, die in den nächsten Tagen den Betroffenen zur Abstimmung und Genehmigung zugesandt werden. Sobald die notwendigen Zustimmungen vorliegen, kann die Planung der Behelfsbrücke fortgesetzt werden.
Der LfS strebt an, den Auftrag zum Bau der Behelfsbrücke in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu vergeben. Bei planmäßigem Verlauf könnte das Interimsbauwerk im Herbst 2029 genutzt werden. Die Behelfsbrücke soll für den allgemeinen Straßenverkehr einschließlich Lastkraftwagen und Bussen ausgelegt werden. Großraum- und Schwertransporte, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, können das Bauwerk hingegen nicht nutzen.
Hintergrund:
Die Hängebrücke in Mettlach (Bauwerk „BW 1“) wurde im März 2021 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt, nachdem bei einer Bauwerksprüfung Unregelmäßigkeiten am Tragwerk festgestellt worden waren. Die Brücke wurde anschließend weitergehend untersucht und regelmäßig kontrolliert.
Im Juni 2024 musste die zulässige Verkehrslast nach weiteren Untersuchungen auf 3,5 Tonnen reduziert werden. Die bestehende Verkehrsführung und die geltende Umleitung für den Schwerverkehr bleiben weiterhin bestehen.
Der Bau einer Behelfsbrücke ist ein wichtiger Zwischenschritt, um die Verkehrsverbindung über die Saar bis zur späteren dauerhaften Lösung zu sichern. Parallel bereitet der LfS den Ersatzneubau der bestehenden Saarbrücke vor. Über den weiteren Fortgang wird der LfS gesondert informieren.
Bei Rückfragen & Hinweisen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS): poststelle@lfs.saarland.de bzw. 06821-100-0


