Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in jüngster Zeit liegen dem Ordnungsamt vermehrt Anzeigen vor, dass verbotenerweise Grünschnitt verbrannt wird. Dies wird durch die Feststellung des kommunalen Ordnungsdienstes bestätigt.

Das Verbrennen von Abfällen außerhalb der dafür genehmigten Anlagen ist generell verboten. Einzige Ausnahme waren noch bis Mai 2024 pflanzliche Abfälle, wobei hier das Verbrennen in der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) aus dem Jahr 1999 geregelt war. Unter bestimmten Voraussetzungen durften demnach pflanzliche Abfälle in den Monaten März und Oktober verbrannt werden. Die Verordnung wurde nun mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 02. Mai 2024 aufgehoben.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nunmehr generell und ohne Ausnahme verboten.

Die einzige Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne oder Eigenkompostierung hinaus zu entsorgen, ist also ab sofort die Abgabe bei der Deponie.

Da Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsverordnung sowie die illegale Entsorgung von Grünschnitt oder pflanzlichen Abfällen mit einem Bußgeld geahndet werden können, bitte ich, auch im Interesse der Umwelt und im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens mit der benachbarten Wohnbevölkerung, um Beachtung der Vorschriften.

Eine Erlaubnis bzw. eine Genehmigung kann von Seiten des Ordnungsamtes nicht erteilt werden.

Erlauben Sie auch den Hinweis, dass im Falle der Alarmierung der Feuerwehr (vielleicht durch einen aufmerksamen Nachbarn oder einen Spaziergänger) die entstandenen Kosten zu Lasten des Verbrenners gehen.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde