Die Gemeinde Mettlach erlässt als Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 StVO folgende Anordnungen. Entgegenstehende frühere Regelungen werden aufgehoben. Die neuen Regelungen treten mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

  1. Aufhebung Tempo 30 in der „Hochwaldstraße“
  • Maßnahme: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Aufstellung VZ 278-30); es gilt wieder die reguläre innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Bereich: Hinter der Bushaltestelle in Fahrtrichtung „In Droschelt“.
  1. Neuregelung im Bereich „Bachstraße“ / „In Droschelt“
  • Maßnahme A (Aufhebung Tempo 30): Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Aufstellung VZ 278-30) in Höhe der ersten Abbiegemöglichkeit in die Bachstraße, sodass auf der Straße „In Droschelt“ wieder Tempo 50 gilt.
  • Maßnahme B (Einrichtung Tempo-30-Zone): Einrichtung einer Tempo-30-Zone direkt bei der ersten Abbiegemöglichkeit in die Bachstraße (Aufstellung VZ 274.1 Beginn / VZ 274.2 Ende auf der Rückseite).

Mettlach, den 15.07.2026
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer