In den vergangenen Tagen und Wochen werden aus verschiedenen Bereichen der Gemeinde Mettlach wieder vermehrt Begegnungen mit Wildschweinen sowie Schäden auf privaten Grundstücken gemeldet. Zuletzt drang eine Rotte auch im Bereich Keuchingen bis in Hausgärten vor.

Die derzeitige Situation dürfte auch durch die anhaltend trockene Witterung begünstigt werden. Der harte und ausgetrocknete Boden erschwert den Wildschweinen die Nahrungssuche, gleichzeitig ist das natürliche Nahrungsangebot auf Wiesen, Feldern und im Wald derzeit eingeschränkt. Dadurch suchen die Tiere verstärkt auch in der Nähe der Ortslagen nach Nahrung und verlieren teilweise ihre natürliche Scheu vor dem Menschen.

Bereits im Frühjahr hatte die Gemeinde Mettlach auf die zunehmenden Probleme mit Schwarzwild in Wohngebieten hingewiesen. Auch die Jagdausübungsberechtigten und Waldeigentümer sind sich der Situation bewusst und versuchen, den Schwarzwildbestand im Rahmen der jagd- und sicherheitsrechtlichen Möglichkeiten zu regulieren. So wurde unter anderem im Januar im Bereich Bocksberg, Jungenwald und Waldstraße eine gezielte Drückjagd durchgeführt.

Innerhalb bebauter Ortslagen sind den Jägerinnen und Jägern jedoch enge Grenzen gesetzt. Hausgärten und andere Grundstücke im Wohnbereich gehören in der Regel zu den sogenannten befriedeten Bezirken, in denen eine reguläre Jagdausübung nicht zulässig ist. Gerade aus Gründen der Sicherheit kann dort deshalb nicht einfach auf auftretendes Schwarzwild geschossen werden.

Umso wichtiger ist es, dass auch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer dazu beitragen, Wildschweine nicht zusätzlich in die Ortslagen zu locken. Die Gemeinde bittet insbesondere darum,

  • Mülltonnen und Kompostbehälter gut zu verschließen,
  • keine Speise- oder Küchenreste offen zugänglich aufzubewahren oder zu kompostieren,
  • Fallobst regelmäßig zu entfernen,
  • Tierfutter nicht über Nacht im Freien stehen zu lassen und
  • Grundstücke in besonders betroffenen Bereichen nach Möglichkeit mit ausreichend stabilen Zäunen zu sichern.

Bei einer unmittelbaren Begegnung mit Wildschweinen sollte unbedingt Abstand gehalten werden. Die Tiere dürfen weder verfolgt noch bedrängt werden. Besondere Vorsicht ist bei Bachen mit Frischlingen geboten.

„Unsere Jäger und Waldeigentümer unternehmen bereits alles, was jagdrechtlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten möglich ist. In den bebauten Ortslagen stoßen sie jedoch sehr schnell an rechtliche und tatsächliche Grenzen. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass auch die Bevölkerung mithilft und vermeidbare Nahrungsquellen konsequent beseitigt. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass sich die Wildschweine immer stärker an die Nähe des Menschen gewöhnen“, erklärt Bürgermeister Daniel Kiefer.

Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten und zum Schutz privater Grundstücke finden Sie unter dem Beitrag Wildschweine in Wohngebieten – Was Sie wissen sollten und wie Sie sich schützen können. Mehr Informationen und Tipps bietet auch die Broschüre „Wildtiere in besiedelten Bereichen“ des Saarforst Landesbetriebs.