Um Wild- und Jagdschäden sachgerecht beurteilen zu können, bestellt die untere Jagdbehörde beim Landkreis Merzig-Wadern sogenannte Wildschadenschätzer. Für jede Gemeinde werden mindestens ein Schätzer sowie ein Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren durch die Landrätin berufen. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Mettlach und im Einvernehmen mit dem Kreisjagdbeirat hat die untere Jagdbehörde beim Landkreis Merzig-Wadern
- Herrn Bernhard Schmitt erneut zum Wildschadenschätzer und
- Herrn Timo Mertinitz zum stellvertretenden Wildschadenschätzer
für den Bezirk der Gemeinde Mettlach bestellt. Die Bestellung gilt bis zum 31.10.2030.
Die Bestellungsschreiben wurden am 29. September 2025 von Bürgermeister Daniel Kiefer persönlich übergeben.
Aufgaben der Wildschadensschätzer
- Einschätzung von Wildschäden, wenn keine gütliche Einigung zwischen Landwirt und Jagdpächter zustande kommt.
- Objektive und neutrale Bewertung der Schadenshöhe.
- Schriftliche Stellungnahme als Grundlage für den Vorbescheid der Gemeinde.
Damit unterstützen die Wildschadenschätzer die Gemeinde bei einer fairen und sachgerechten Lösung von Streitfällen rund um Wildschäden.


