Der Windelzuschuss für das Jahr 2025 kann bis zum 30. Juni 2026 mit dem folgenden Formular beantragt werden. Bereits im Laufe des Jahres eingereichte Anträge für 2025 behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut gestellt werden.

Zuschussberechtigt sind:

  • Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr, sowie
  • Personen mit ärztlich bestätigter Inkontinenz

Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz in der Gemeinde Mettlach.

Vom Zuschuss ausgeschlossen sind:

  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen leben,
  • Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Der vollständige Antrag steht Ihnen HIER zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Windelzuschuss finden Sie hier https://www.mettlach.de/wp-content/uploads/Richtlinie_Windelzuschuss_ab_2022.pdf. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06864/83-39 gerne zur Verfügung