Der Windelzuschuss für das Jahr 2026 kann bis zum 30. Juni 2027 mit diesem Formular (LINK!) beantragt werden. Bereits im Laufe des Jahres eingereichte Anträge für 2026 behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut gestellt werden.
Zuschussberechtigt sind:
- Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr, sowie
- Personen mit ärztlich bestätigter Inkontinenz
Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz in der Gemeinde Mettlach.
Vom Zuschuss ausgeschlossen sind:
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen leben,
- Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Weitere Informationen zum Windelzuschuss finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.mettlach.de/wp–content/uploads/Richtlinie_Windelzuschuss_ab_2022.pdf. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06864/83-39 oder in Zimmer 111 gerne zur Verfügung.


