• Am Wahltag wird jede demokratische Wahl erst durch das Engagement der Mitglieder der Wahlvorstände in den örtlichen Wahllokalen ermöglicht.
  • Dafür braucht unsere Demokratie für die Europawahl am 9. Juni 2024 wieder insgesamt 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, allein ca. 10.000 im Saarland, die dieses Wahlehrenamt am Wahltag übernehmen.
  • Dieses Wahlehrenamt ist ein unverzichtbarer Dienst für unsere aktiv gelebte Demokratie und für unsere offene freiheitlich-demokratische Gesellschaft.

Was gehört zu den Aufgaben einer Wahlhelferin/eines Wahlhelfers?

  • Ausgabe der Stimmzettel nach Überprüfung der Wahlberechtigung
    · Ordnung des Zugangs zur Wahlkabine
    · Kontrolle des Einwurfs der gefalteten Stimmzettel in die Wahlurnen
    · Nach 18 Uhr: Öffentliche Auszählung der Stimmen und Meldung der vorläufigen Wahlergebnisse an die Gemeinde

Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?

  • Wahlhelferin/Wahlhelfer kann jeder Mensch werden, der selbst wahlberechtigt ist. Da die Wahlvorstände sowohl die Europawahl als auch die Kommunalwahlen abwickeln, gilt hier das (höhere) Wahlalter der Kommunalwahlen: Das Wahlehrenamt setzt also die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag voraus!

Nähere Informationen erhalten Sie beim Wahlamt der Gemeinde Mettlach Tel. 06864/8335 oder 8332.