Der Sommer kommt und mit ihm die Zeit der Vereins- und Volksfeste in unserer Gemeinde. Damit diese aber auch tatsächlich ein ,,Fest‘‘ für alle werden, stellt die Gemeinde Mettlach ab sofort wichtige Informationen zum Thema Hygiene auf Vereins- und Volksfesten auf dieser Internetseite bereit. Ebenfalls kann hier der Antrag auf Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gem. § 3 IV SGastG heruntergeladen werden:

Hygiene auf Vereins- und Volksfesten – Rechtliche Aspekte beim Umgang mit Lebensmitteln auf Dorf-, Vereins- und Straßenfesten

Hygiene auf Vereins- und Volksfesten – Merkblatt Straßenfeste

ANTRAG-Anzeige-SGastG

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Mettlach unter ordnungsamt@mettlach.de bzw.  06864 – 8355.