Schiedspersonen

Schiedspersonen sind Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.

Wenn Sie schon einmal von Schiedspersonen etwas gehört haben, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.

Bei allen diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann/Schiedsfrau durchführen lassen.

Schiedspersonen können auch (unter bestimmten Voraussetzungen) zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.

Schiedsbezirk Name Schiedsbüro Telefon Vertreten durch
Mettlach Heintz, Ralf Von-Koehler-Straße 4 06864/890872  
Saarhölzbach       Schiedsperson
Mettlach
Orscholz Gödert, Astrid Im Kahlenbruch 18 c 06865/9112832 Schiedsperson Weiten/Faha
Weiten/Faha Gerntke, Heike  Faha, Von-Vah-Straße 44 06865/18279 Schiedsperson
Orscholz
Nohn/Dreisbach Kiefer, Helmut Nohn, Medardusstraße 13a 06868/1373 Schiedsperson
Tünsdorf
Tünsdorf Kohr, Helmut Tünsdorf, Franz-Altmeyer-Straße 6 06868/360 Schiedsperson
Wehingen/Beth
Wehingen/Bethingen Borens, Rainer Bethingen, Am Eulenwäldchen 15 06868/829 Schiedsperson
Tünsdorf

Stand: Oktober 2022

Weitere Informationen zu Schiedspersonen erhalten Sie auf der Webseite www.bds-saarland.de.