Der Wald gehört zu den Naturreichtümern unserer Gemeinde und ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen. Er bietet unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Um die Wälder in unserer schönen Tourismusgemeinde so zu erhalten, wie wir sie heute vorfinden, bedarf es der Rücksicht und der Mithilfe von Ihrer Seite. Im Sinne eines „Guten Miteinander“ sollte Rücksichtnahme für jeden Waldbesucher selbstverständlich sein.

Ihre Sicherheit bei der Erholung im Wald

Naturräume haben immer einen Besitzer. Dieser gestaltet und bewirtschaftet die Flächen und stellt sie als Erholungsraum zur Verfügung. Bei einer Tour durch den Wald sollten Sie immer mit Forstarbeiten, Hindernissen, Wegeunebenheiten und Fahrzeugen rechnen.

Von September bis Januar ist Jagdzeit. Insbesondere am frühen Abend und den Morgenstunden sind Jäger in den Wäldern unterwegs. Um Gefahrensituationen zu vermeiden sind nur ausgewiesene Waldwege zu benutzen. In der Dunkelheit sollte das Betreten des Waldes deshalb gänzlich vermieden werden!

Radfahren und Mountainbiken

Nehmen Sie beim Radfahren und Mountainbiking im Wald Rücksicht auf die Umwelt und auf andere Waldbesucher. Viele Menschen suchen Ausgleich, Ruhe und Erholung bei Spaziergängen im Wald. Dieses Erholungsbedürfnis wird stark beeinträchtigt, wenn einzelne Radlerinnen oder Radler verbotenerweise Fußpfade und schmale Wege benutzen oder mit hoher Geschwindigkeit an Spaziergängern vorbeiflitzen. Fußgänger haben auch im Wald Vorrang vor Radlern. Nur mit Rücksichtnahme finden alle Ihre Erholung. Auch abends oder am Wochenende kann der Radlerin oder dem Radler in einer unübersichtlichen Kurve ein Fahrzeug begegnen. Wer hier mit zu hohem Tempo abwärts fährt, spielt mit seinem Leben.

Wild gehört zum Wald. Das Wild hat sich an den Menschen gewöhnt, so lange er auf den regelmäßigen frequentierten Hauptwegen bleibt. Wer abseits von Wegen Rad fährt, stört das Wild – oft ohne es zu merken – und schadet dadurch dem Wald.

Autofahren auf Feldwegen und im Wald

Das amtliche Verkehrszeichen 250 verbietet die Durchfahrt von Fahrzeugen aller Art. Die amtlichen Verkehrszeichen werden häufig durch sogenannte Zusatzzeichen ergänzt. Zusatzzeichen sind ebenfalls Verkehrszeichen. Ist auf einem Zusatzzeichen die Angabe „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ oder „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (bzw. beide Angaben auf einem Zusatzzeichen) bedeutet dies, dass die Wegebenutzung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt ist; eine Nutzung zu anderen Zwecken ist demnach verboten.

Insbesondere die Nutzung dieser Wege als Abkürzungsstrecke stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.Der Wald als Ort der Erholung ist am besten ohne Motorlärm im direkten Kontakt mit der Natur zu erleben. Fahren oder Parken im Wald ist daher unzulässig.

Ausnahmen gelten natürlich für die Waldbewirtschaftung und Jagdausübung. Respektieren Sie es, wenn Waldbesitzer, Förster, Waldarbeiter, Holzkäufer oder Jäger Ihnen auf dem Weg „zur Arbeit“ mit ihren Fahrzeugen begegnen.

Hunde im Wald

Grundsätzlich besteht kein genereller Leinenzwang für Hunde auf dem Gebiet der Gemeinde Mettlach. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Großteil unserer Wälder unter Landschaftsschutz steht. Nach den entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnungen ist das Freilaufen von Hunden in diesen Gebieten grundsätzlich verboten mit der Ausnahme, wenn Sie ihren Hund auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und ihn zu sich rufen können.

Nehmen Sie ihren Hund an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder – begegnen.

 

Mit dem Pferd im Wald

Das Reiten auf Wald- und Feldwegen ist eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft und ist auf allen Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Es gelten jedoch verschiedene gesetzliche Einschränkungen. Beim Reiten auf Wald- und Feldwegen gilt in besonderem Maße die Rücksichtnahme auf andere Erholungssuchende wie Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Radfahrer, die mit ihren jeweiligen Interessenlagen aufeinandertreffen. Auch auf kurzfristig wegen der Holzernte gesperrten Waldwegen ist das Reiten verboten – Lebensgefahr! Im Erholungswald ist das Reiten außerhalb besonders gekennzeichneter Reitwege gesetzlich verboten. Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden.