Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.mettlach.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.mettlach.de ist weitgehend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Alt-Texte/Bildbeschreibung:
    Nicht für alle Bilddateien ist ein Alternativtext hinterlegt. Da es sich um zahlreiche Bilder handelt wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Linktexte:
    Noch nicht alle Linktexte enthalten einen klaren, leicht verständlichen Text.
  • Dokumente und PDFs:
    Nicht alle (PDF-) Dokumente auf unserer Webseite sind barrierefrei. Sie enthalten beispielsweise keine strukturierten Überschriften oder Alternativtexte für Bilder.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache:
    Informationen stehen noch nicht in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
  • Untertitel für Videos:
    Nicht alle Videos mit Ton verfügen über die notwendigen Untertitel.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

  • Inhalte, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
  • Dokumente und Formulare die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstmalig erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.04.2025 unter Mithilfe unserer Web-Agentur überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeinde Mettlach
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach

Telefon: 06864 / 83-0
E-Mail: gemeinde@mettlach.de

–> zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Ref. B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 501-3343

 

——————-

Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Webseite

Barrierefreiheit im Internet gewährleistet, dass Nutzer mit unterschiedlichsten Einschränkungen und Bedürfnissen Webangebote uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Die Gemeinde Mettlach bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen und Informationen auf dieser Webseite übersichtlich und verständlich zu gestalten.

Neben der inhaltlichen Strukturierung verwenden wir als Basis der Seite ein barrierefreies Theme, welches sich mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 zu 100% konform erklärt. Unter einem „Theme“ versteht man eine Vorlage, die das Aussehen und die grundlegenden Funktionen der Webseite bestimmt. Die Kontrasteauf unserer Webseite sind so gewählt, dass sich die Schrift von der Hintergrundfarbe ausreichend absetzt.

Zusätzlich haben wir verschiedene Technologien eingebunden, die Ihnen den Umgang mit dieser Webseite erleichtern sollen.

Werkzeugleiste für Schriftgrößen-Anpassung und Kontrast-Umschalter

Im rechten Bereich der Webseite befindet sich eine Werkzeugleiste. Über die darin befindlichen Schaltflächen haben Sie die Möglichkeit die Schrift zu vergrößern oder den Kontrast der Webseite zu erhöhen.

Alternativ: Schriftgrößenanpassung im Webbrowser

Eine Schriftgrößenanpassung können Sie ebenfalls über Ihren Browser vornehmen:

Größeneinstellung mittels Tastatur vornehmen:

Schrift vergrößern: „Strg“ und „+“ drücken
Schrift verkleinern: „Strg“ und „-“ drücken
Schrift auf Normalgröße zurücksetzen: „Strg“ und „0“ drücken

Größeneinstellung mittels Tastatur und Maus vornehmen:

Schrift vergrößern: „Strg“-Taste gedrückt halten und das Mausrad von sich weg bewegen
Schrift verkleinern: „Strg“-Taste gedrückt halten und das Mausrad zu sich hin bewegen

 

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internetangebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Mettlach
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach

Telefon: 06864 / 83-0
E-Mail: gemeinde@mettlach.de