Schlossherrin oder Schlossherr gesucht – Gemeinde Mettlach startet Interessenbekundungsverfahren für Schloss Ziegelberg

Schloss Ziegelberg ist ein typischer Vertreter der französischen Neurenaissance-Architektur des 19.Jahrhunderts und geht auf seinen Erbauer Edmund von Boch zurück. In seiner reichen Historie wurde das Schloss bereits als Kinderferienheim, Keramikmuseum oder als Restaurant genutzt. Derzeit wird es noch von einigen Vereinen genutzt, steht ansonsten aber leer.

Mit dem Interessenbekundungsverfahren versucht die Gemeinde Mettlach in einem transparenten Verfahren herauszufinden, ob und welche Investoren bzw. Nutzungsmöglichkeiten für das Schloss Ziegelberg existieren. Ein Verkauf steht dabei explizit nicht zur Debatte. Dafür haben sich sowohl der Orts- als auch der Gemeinderat einstimmig ausgesprochen. Am Ende des Verfahrens kann dann eine Entscheidung über die besten Ideen getroffen werden. Fördermöglichkeiten sollen ebenfalls geprüft werden, allerdings erst dann, wenn klar ist, welche Nutzung künftig angestrebt wird (Förderprogramme sind immer sehr spezifisch). Die Gemeinde Mettlach startet damit einen klar strukturierten Prozess der vom Völklinger Planungsbüro „agsta Umwelt“ gesteuert wird. Ziel ist die bestmögliche Vermarktung, verbunden mit der Maßgabe eine Nutzung zu finden, die letztendlich auch zur Gemeinde und zu Schloss Ziegelberg passt. Die Gemeinde Mettlach sucht daher konkret einen Projektentwickler und Betreiber. Es soll ein dauerhaft tragfähiges, zukunftsfähiges Konzept für das Schloss und die Parkanlage sowie für das Pförtnerhaus und das Wirtschaftsgebäude entwickelt werden. Auch das Pförtnerhaus und die Wirtschaftsgebäude stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Es steht den Bietern frei, welche Gebäude und Flächen sie in ihr Konzept miteinbeziehen. Viele mögliche Nutzungen sind denkbar.

Wer Interesse bzw. Ideen für Schloss Ziegelberg hat, kann ab sofort seine Bewerbung an vergabe@agsta.de richten. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie ebenfalls von agstaUMWELT GmbH per Email an vergabe@agsta.de bzw. telefonisch unter 06898 933990-0.


Bewerbungsfrist ist der 24.04.2024.

Erklärung zum Interessenbekundungsverfahren: Zweck des Verfahrens

Der Zweck des Verfahrens besteht darin, dem oder der öffentlichen Auftraggeber:in einen Marktüberblick hinsichtlich einer privatwirtschaftlichen Erbringung der zu erledigenden Aufgabe zu verschaffen. Mithilfe der Antworten kann die öffentliche Stelle, hier die Gemeinde Mettlach, feststellen, ob es für die Aufgabenerledigung geeignete Marktteilnehmer:innen gibt, welche Preisvorstellungen diese haben und welche Verfahren zur Aufgabenerledigung sich die Interessenten vorstellen. Führt die Auswertung der Markterkundung zu dem Ergebnis, die Aufgabe privatwirtschaftlich erledigen zu lassen, kann sich ein öffentliches Vergabeverfahren anschließen, muss es aber nicht.

Anlagen