Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung (NERechVO) sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. 

Neben den Vorteilen einer schnelleren Rechnungsbe- und -verarbeitung schont die elektronische Rechnung Umweltressourcen, indem weniger Briefe erstellt und transportiert werden müssen, was auch für Rechnungssteller finanziell interessant ist, da sie so geringere Portokosten und weniger Arbeitszeitaufwand haben.

Damit beide Seiten einen Nutzen von den Vorteilen haben, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

Übersenden Sie uns Ihre Rechnungen bitte nicht mehr auf Papier, sondern nutzen Sie ausschließlich folgende Alternativen:

 

1.         eRechnung im Datenformat X-Rechnung    

Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Nachdem Sie Ihre XRechnung in Ihrem ERP-System erstellt haben, senden Sie diese an e-rechnung@mettlach.de.

 

2.         Rechnung als pdf-Datei im Format PDF/A

Sie können Ihre Rechnung auch im PDF-Format einreichen. Verwenden Sie bitte ausschließlich das Dateiformat PDF/A .

Ihre PDF/A-Rechnung übersenden Sie bitte an das Funktionspostfach e-rechnung@mettlach.de

 

Beachten Sie bitte, dass Sie nur eine Rechnung pro E-Mail versenden (sowie weiterer rechnungsbegründender Unterlagen, wie Lieferschein, Aufmaße u. dgl.).