Elektronische Kommunikation

Virtueller Briefkasten eGo-Mail

Die Gemeinde Mettlach bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 123a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Gemeinde Mettlach eröffnet diesen Zugang nach Bedingungen der eGo-Saar.

Sonstige Kontakte

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur erforderlich. Sie können weiterhin per E-Mail an Gemeinde@Mettlach.de oder den auf unseren Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen und über die Kontaktformulare auf unseren Internetseiten mit uns in Verbindung treten.

 


 

Möchten Sie Nachrichten mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können grundsätzlich verarbeitet werden: .doc, .docx, .xls, .xlsx, .pdf, .rtf, .jpg, .bmp, .txt, .tif und .pps. Sofern Sie hiervon abweichende Dateiformate an die Verwaltung herantragen möchten, so stimmen Sie die Möglichkeit der Weiterverarbeitung bitte mit dem jeweiligen Empfänger ab.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Mettlach; sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten.