persönlich im Rathaus Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, während der allgemeinen Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung)
schriftlich z.B. mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sie können Ihrem Wahlscheinantrag auch elektronisch an das Wahlamt senden; eine telefonische Beantragung ist allerdings nicht möglich.
Ihre per Briefwahl abgegebene Stimme muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr vorliegen. Bitte beachten Sie deshalb die rechtzeitige Rücksendung.
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf den Wahlbriefen angegebenen Stelle abgegeben werden.