Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit –bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (z.B. kurzfristig festgestellte Corona-Infektion) durch Briefwahl zu wählen.

Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist die plötzliche und kurzfristige Erkrankung durch ein ärztliches Attest (am Wochenende durch den medizinischen Notdienst) zu belegen oder im Falle einer Corona-Infektion durch einen Nachweis einer offiziellen Teststation oder einen Quarantäne-Bescheid zu attestieren.

Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen (mit Wahlschein) muss am Wahltag bis 15 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Mettlach telefonisch

 

06864 – 8335 oder 8332

bzw. per Mail an

organisation@mettlach.de

mit Name, Vorname, Anschrift & Geburtsdatum gestellt werden.

 

Dann können Sie eine Vertrauensperson als Botin oder Boten beauftragen, die Papiere bis 15 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Mettlach (Freiherr-vom-Stein-Straße 64) abzuholen.

Für die Abholung ist eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht der oder des Wahlberechtigten für die Botin oder den Boten und ein ärztliches Attest oder ein Nachweis über die Quarantänepflicht bzw. positive Testung nötig.

Anschließend ist wie bei der Briefwahl der Wahlschein zu Hause auszufüllen. Der Wahlzettel kommt dann in den blauen Umschlag, dieser wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag.

Wichtig: Abgabe am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus Mettlach. Einwurf im Briefkasten genügt! Dieser wird mit Beginn der Auszählung um 18 Uhr nochmals geleert!!!!