Aufforderung zum Einreichen von Vorschlägen zur Bestellung der Beisitzer:innen und deren Stellvertreter:innen für den Gemeindewahlausschuss

Für obige Wahlen ist gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen in der Gemeinde Mettlach sowie der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Mettlach. Gleichzeitig stellt er das jeweilige amtliche Endergebnis im Wahlgebiet Mettlach fest und ermittelt die Sitzverteilung für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen. Die vom Gemeindewahlausschuss vorzunehmende Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses anlässlich der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Mettlach gilt auch für den Fall einer etwaig notwendig werdenden Stichwahl am 23.Juni 2024.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist der Besondere Gemeindewahlleiter. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss mindestens vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer an. Für jede Beisitzerin oder jedem Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Der Besondere Gemeindewahlleiter bestellt die Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreter unter Berücksichtigung der von den in der Gemeinde Mettlach vertretenen Parteien und Wählergruppen rechtzeitig eingehenden Vorschläge.

Ich bitte daher, die in der Gemeinde Mettlach vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 12. Januar 2024, Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses an die Dienstanschrift der Gemeinde Mettlach, z.Hd. Gemeindewahlleiter, Freiherr-vom-Stein-Str. 64, 66693 Mettlach oder wahlamt@mettlach.de zu unterbreiten. Hierbei bitte ich zu beachten, dass Mitglied des Gemeindewahlausschusses nicht sein kann, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag anlässlich der Gemeinderats- und Ortsratswahlen sowie der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Mettlach ist.

Mettlach, 4. Dezember 2023

Wolfgang Kohn

Besonderer Gemeindewahlleiter