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Aufgrund der Beruhigung der Hochwassersituation in den Ortsteilen der Gemeinde Mettlach werden die für die Ortsteile Saarhölzbach und Mettlach angeordneten Evakuierungsanordnungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Mettlach
als Ortspolizeibehörde