Öffentliche Sitzung:

Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen – Tünsdorf“ zu „Repowering Windpark Wehingen/Tünsdorf“

– Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

– Entwurfsannahme

– Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Zu diesem Tagesordungspunkt konnte Bürgermeister Kiefer zunächst den Vertreter der Ökostrom Saar GmbH, Thomas Nägler, begrüßen.

Die Änderung dieses Bebauungsplanes war zuletzt Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2023. Der Gemeinderat hatte die Überführung dieses Verfahrens von einem sogenannten Angebotsbebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro Iföna GmbH die Unterlagen für die Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angepasst. Die Landschaftsbildanalyse als Bestandteil des Umweltberichtes wird von Seiten des Vorhabenträgers für die Offenlegung noch dahingehend angepasst, dass lediglich vier Anlagen (statt fünf) im Wege des Repowerings neu aufgebaut werden sollen. Ergänzend zu der bereits vorliegenden Schattenwurfprognose, so war der Beratungsvorlage ebenfalls zu entnehmen, wird für die bevorstehende Offenlage ein neues Schattenwurfgutachten erstellt.

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 14.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 und wurde im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach Nr. 14/2023 am 06.04.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden um Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 16.05.2023 gebeten.

Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen konnten den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung und der Abwägungssynopse, die Bestandteil der Beratungsvorlage waren, entnommen werden. Im weiteren Verfahren war nun über den Entwurf des Plans und der Begründung zu beraten und gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 16.01.2024 bezüglich der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der Entwurfsannahme und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange dem Gemeinderat die Empfehlung zur Beschlussfassung ausgesprochen.

Der Ortsrat Wehingen hat im Rahmen der Anhörung in seiner Sitzung am 30.01.2024 der Abwägung, der Entwurfsannahme und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit sechs Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Bürgermeister Kiefer konnte ergänzend dazu berichten, dass der Ortsrat Tünsdorf in seiner Sitzung am 05.02.2024 bei einer Enthaltung der Änderung dieses Bebauungsplanes ebenfalls zugestimmt habe. Es solle aber geprüft werden, ob die Höhe des Windrades, das Tünsdorf am nächsten liege, auf 200 Meter Höhe begrenzt werden könne.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser erinnerte an die Vorberatungen im Bauausschuss, verwies auf die Zustimmung der Ortsräte sowie die nachgereichte Landschaftsbildanalyse und berichtete, dass seine Fraktion der vorliegenden Planung hinsichtlich Abwägung, Entwurfsannahme und Offenlage in der vorgelegten Form zustimmen könne.

FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt bat zunächst um Aufklärung, welche Unterlagen Bestandteil der Offenlage seien. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die Landschaftsbildanalyse veraltet sei, weil diese sich noch auf fünf Anlagen beziehe. Thomas Nägler stellte dazu klar, dass eine neue Landschaftsbildanalyse noch für die Offenlage erarbeitet werde. Bürgermeister Kiefer erklärte ergänzend, dass heute nur die Offenlage als solche zu beschließen sei. Dr. Badelt hielt dennoch seine Kritik an der noch nicht vorliegenden Aktualisierung dieser Analyse fest und schlug vor, die Beratungen bis zur Vorlage vollständiger Unterlagen zu vertagen.

Ratsmitglied Hell (FBM) wies auf den Schattenschlag bis ins Dorf hinein hin. Dazu verwies Herr Nägler darauf hin, dass es im neuen Windpark im Gegensatz zum Bestehenden keine Verschattungen mehr geben werde, weil es entsprechend festgesetzte Abschaltzeiten geben werde.

Dr. Badelt griff den Wunsch des Ortsrates Tünsdorf auf, den er -Badelt- auch im Ortsrat Wehingen geäußert habe, wonach die vordere Anlage in der Höhe auf 200 Meter begrenzt werden solle. Auch wenn er in einem Repowering auch gewisse Vorteile sehe, müsse die Gemeinde dennoch genau auf eine sorgfältige Bauleitplanung achten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sodann beantragte er entsprechend dem Beschluss des Ortsrates Tünsdorf, die Verwaltung möge mit dem Vorhabenträger in Verhandlungen eintreten, mit dem Ziel, die Anlage 4 auf eine Gesamthöhe von 200 Meter (statt 220 Meter) zu begrenzen. Dieser Antrag wurde sodann bei 3 Ja-Stimmen mit 20 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.

Der Gemeinderat beschloss so dann, mit jeweils 22 Ja Stimmen, bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

  1. der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und
  2. der Entwurfsannahme zustimmen.

Anschließend ließ der Bürgermeister über den zuvor angekündigten Geschäftsordnungsantrag des FBM-Fraktionssprechers abstimmen, wonach die Beschlussfassung über die Offenlage in den Bauausschuss und in der Folge in den Gemeinderat vertagt werden solle, bis vollständige Unterlagen vorlägen. Diesen Vertagungsantrag lehnte der Gemeinderat bei 4 Ja-Stimmen mit 21 Gegenstimmen ab. 3 Mitglieder enthielten sich der Stimme. CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser hatte im Vorfeld dieses Beschlusses nochmals darauf hingewiesen, dass es bei dem Beschluss über die Offenlage nicht um eine abschließende Beschlussfassung in der Sache gehe, sondern nur um die Zustimmung zur Offenlage als solche, die dann selbstverständlich mit vollständigen Unterlagen erfolgen müsse. Insofern bestehe hier hinreichende Transparenz. Dies sah Gemeinderatsmitglied Dillschneider (Grüne) ebenso und sprach sich auch für die Beschlussfassung zur Offenlage aus; auch um keine weitere Zeit zu verlieren.

Sodann beschloss der Gemeinderat abschließend mit 21 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen,

  1. die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Digitalpakt und dem Support der IT an den Grundschulen; Vertragsanpassung zur Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LSMS)

Danach hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.01.2020 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt. Seither erledigt der Landkreis die anfallenden Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes an den Grundschulen; insbesondere die Planung der pädagogischen Schulnetzwerke, die Beschaffung der Hard- und Software, deren Einrichtung und Installation, die Einweisung der Lehrer sowie den Support der IT in den Schulen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich festhalten, dass diese Zusammenarbeit sehr gut funktioniert. Die Gemeinden tragen hierfür die Kosten im Verhältnis der Schülerzahlen (2023/ 11.024 € für 400 SchülerInnen an den beiden Grundschulen).

Nachdem nun zum Schuljahr 2023/24 mit der Einführung der Systematische Geräte – und Medienausleihe (LSMS) alle GrundschülerInnen der 3. und 4. Klassen mit eigenen iPads ausgestattet wurden, muss der bisherige Vertrag um dieses Leistungsspektrum ausgeweitet werden. Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • 1 (Vertragsgegenstand) wurde um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Geräteausleihe ergänzt und umfasst jetzt zusätzlich auch
  • die Erst- und Folge-Beschaffung der iPads für die GrundschülerInnen
  • Bereitstellung, Betrieb und Wartung des Mobile Device Managements (MDM)
  • Unterstützung der Grundschulen bei der Integration der Geräte in die digitale Bildungsinfrastruktur des Landes
  • Technischen Support der mobilen Endgeräte (über ein Ticketsystem) u.ä.

Die §§ 2 und 3 wurden im gleichen Kontext neu gefasst und treffen nun Festlegungen zur Beschaffung/ Auslieferung der iPads und Anerkennung der Förderbedingungen (§ 2) sowie zu den beim Schulträger verbleibenden Aufgaben im Zuge der Geräteausleihe (§ 3).

Die §§ 4-9 enthalten im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen bedingt durch die Ausweitung des Leistungsspektrums.

Zur Kostensituation wurde angemerkt, dass auf den Landkreis bzw. den Schulträger nur so lange keine Zusatzkosten für den Administrationsaufwand der Geräteausleihe zukommen, wie dieser Mehraufwand über den Landeshaushalt ausfinanziert wird. Deshalb gilt die bisher fixierte Personalkostenabwicklung (anteilig nach Schülerzahl) zunächst weiter. Allerdings ist die Kostenzusage des Land derzeit auf Ende 2024 befristet. Sollte das Land also ab 2025 aus der Übernahme der zusätzlichen Personalkosten für die Administration der Ausleihe aussteigen, würde der Landkreis die Kosten für diese Dienstleistung zusätzlich an die Gemeinde weiterberechnen müssen.

Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Vertragsanpassungen – wie dargelegt- einstimmig zu.

 

Auftragsvergabe

Lieferung und Montage eines Hublifts beim Kultur- und Begegnungszentrum Orscholz

Für das sich im Bau befindliche Kultur- und Begegnungszentrum Orscholz (nachfolgend KBZ) wurde die Lieferung und Montage einer Hubliftanlage ausgeschrieben. Die Anlage soll auf der Gebäuderückseite errichtet werden und dient der Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Räumlichkeiten des KBZ’s.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage eine Hublifts an die Firma ATC Lift GmbH zum angebotenen Preis von 23.400,16 €.