Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Bürgermeister Kiefer begrüßte zunächst die insbesondere zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Anwohner aus den Straßen „Im Röder“ und „Grimoweg“ aus Weiten und verwies auf die schriftlich eingereichte Anfrage, wann mit dem Endausbau in ihrem Wohngebiet („Röder II“) endlich gerechnet werden könne. Hierzu verwies der Bürgermeister zunächst auf die auch in den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2023 zu berücksichtigenden größeren laufenden Bauprojekte und zudem auf die enormen Preissteigerungen vor allem auch bei den Baukosten in Folge des Krieges in der Ukraine. Die Rückstände bei den Straßen-Endausbaumaßnahmen, die teils sogar noch auf die Mitte der 90er Jahre zurückgingen, seien auch für Bürgermeister, Rat und Verwaltung unbefriedigend. Für das laufende Jahr sei zwar ein Endausbau in chronologischer Reihenfolge der Erschließung im vorläufigen Entwurf sehr angestrebt, jedoch betreffe dieser nicht den Röder und es bliebe zudem abzuwarten, ob die Maßnahme letztlich im Haushalt auf Grund der Genehmigungsfähigkeit berücksichtigt werden könne. Es sei ihm, so der Bürgermeister,  aber ein besonderes Anliegen, auch im Hinblick auf die Interessenlage aller Bewohner:innen der betroffenen Neubaugebiete die Endausbaumaßnahmen jährlich in den Haushaltsplanentwürfen anzupacken.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser regte an, die noch offenen Endausbauten im Internet zu veröffentlichen. Er trug sodann die ihm vorliegende Liste der noch zu erledigenden Maßnahmen vor. Es handele sich um die Baugebiete Bohnenberg (1996), Alfred-Becker-Straße (1998), Röder II (2001), Dienäcker I (2006), Herchenbrand (2009), Dienäcker II (2011), Danzemer Gewann (2012), Röder III (2017), Dienäcker III (2018) und Ober den hohen Felsen (2019).

FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt erinnerte an den verbrieften Anspruch der betroffenen Anwohner auf den Endausbau. Leider sei es bisher nicht gelungen, mehr Tempo in die Angelegenheit rein zu bringen. Er regte an, den Ausbau zu beschleunigen und zudem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mehr Spielstraßen in den Wohngebieten auszuweisen.

Festlegung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte für die Amtszeit 2024-2029

Die Zahl der Mitglieder der Ortsräte legt der Gemeinderat innerhalb der kommunalrechtlich vorgegebenen Grenzen fest. Danach können Ortsräte in Ortsteilen bis zu 5.000 Einwohnern mindestens 7 und höchstens 11 Mitglieder haben. In der Gemeinde Mettlach legte der Gemeinderat die Anzahl bisher für Ortsteile bis 2.000 Einwohner auf 9 Mitglieder und für die beiden größeren Gemeindebezirke Mettlach und Orscholz auf 11 Mitglieder fest.

Im Dezember 2020 wurde die bisherige gesetzliche Rahmenvorgabe dahingehend erweitert, dass nunmehr abweichend von den alten Rahmenvorgaben die Gemeinderäte in die Lage versetzt wurden, durch Satzung niedrigere Mitgliederzahlen festzulegen.

Die Anbindung der Zahl der Ortsratsmitglieder an die örtlichen Melderegister macht es notwendig, dass der Gemeinderat innerhalb der laufenden Amtszeit, jedoch spätestens ein Jahr vor deren Ablauf, die Zahl der Ortsratsmitglieder neu festlegen muss. Die Festsetzung kann sowohl eine Neufestsetzung und damit eine Satzungsänderung als auch ein Beschluss des Gemeinderates darüber sein, dass es bei der bisherigen Regelung verbleibt.

Entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses beschloss der Gemeinderat mit 20 Ja Stimmen, bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, es bei den bisherigen Festsetzungen zu belassen.

Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates für die Amtszeit 2024-2029

  • 32 Abs. 2 KSVG legt die Mitgliederzahl der Gemeinderäte für Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern auf 33 fest. Im Dezember des Jahres 2020 wurde diese Regelung vom Landesgesetzgeber dahingehend ergänzt, dass der jeweilige Gemeinderat durch Satzung festlegen kann, dass für die Zahl der Gemeinderatsmitglieder die nächst niedrigere Gemeindegrößenklasse maßgebend ist. Im Falle der Gemeinde Mettlach bedeutet dies eine mögliche Verringerung von 33 auf 27 Mitglieder, und zwar mit Beginn der neuen Amtsperiode ab 2024. Der saarländische Gesetzgeber hat diese Option nach den Worten der Gesetzesbegründung deshalb geschaffen, weil die Größe der saarländischen Gemeinderäte mit Ausnahme von Hessen und Nordrhein-Westfalen in allen anderen Flächenländern kleiner ist als im Saarland. Zudem sei durch den Wegfall der 5%-Sperrklausel, so in der Begründung weiter nachzulesen, eine gewisse Zersplitterung, die auch Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates haben könne, zu beobachten. Zudem trage die mögliche Verkleinerung der Gemeinderäte dem Umstand Rechnung, dass es in der Praxis immer schwieriger werde, ehrenamtliche Stellen in den Gemeinden zu besetzen. Auch auf mögliche Kosteneinsparungen wurde von Seiten des Landes hingewiesen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser hielt die bisherige Größe für angemessen. So seien alle Ortsteile im Gemeinderat vertreten, zudem sei eine bessere Diversität zu erzielen und es sei seiner Fraktion auch nicht zuletzt ein Anliegen, junge Leute für die politische Arbeit in den gemeindlichen Gremien zu gewinnen. Wesentliche Kosteneinsparungen seien zudem bei einer Verkleinerung (Anmerkung: um 6 Personen) nicht zu erzielen.

FBM-Sprecher Dr. Badelt unterstrich diese Aussagen für seine Fraktion und zweifelte darüber hinaus die in der Beratungsvorlage zitierte Gesetzesbegründung an. Die 5 %-Hürde sei auf Basis gerichtlicher Entscheidungen bewusst abgeschafft worden., um die Heterogenität zu fördern. Auch in der zahlenmäßigen Besetzung der Gremien sah er in Zukunft kein Problem. Zudem äußerte er abschließend fehlendes Verständnis für die Haltung der SPD, die sich für eine Verkleinerung ausgesprochen habe.

SPD-Fraktionsvorsitzender Francois wies auf die weiterhin angespannte Haushaltslage der Gemeinde hin. Insofern würde er es für gut finden, wenn der Gemeinderat mit gutem Beispiel vorangehe. Zudem sehe er in einem leicht verkleinerten Gremium keinen Verlust an hinreichender Diversität bei der Zusammensetzung des Rates, die schließlich hinsichtlich der Sitzverteilung auf Wahlen beruhe.

Sodann beschloss der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses mit 21 Ja-Stimmen, bei 5 Gegenstimmen, es bei der gesetzlichen Festlegung von 33 Ratsmitgliedern zu belassen und somit von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung durch Satzung keinen Gebrauch zu machen.

Ergänzungssatzung“ Kellerhauswies”; hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

 

Die Aufstellung dieser Ergänzungssatzung betrifft das Grundstück auf Gemarkung Bethingen, Flur 1, Parzelle Nr. 112. Diese soll aus Gründen der Rechtssicherheit dem Innenbereich zugeordnet werden. Die betroffene Grundstücksfläche befindet sich derzeit im unbeplanten Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach ist das Grundstück als Wohnbaufläche festgesetzt. Für den Planbereich ist die Bebauung mit einem Wohnhaus beabsichtigt.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12.10.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Das zur Sitzung vorgelegte Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Aus diesen Beteiligungsschritten haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Änderungswünsche und Hinweise wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

Gemeinderatsmitglied Zehren (FBM) monierte die bisher wegen organisatorischer Mängel bei der Durchführung von Ortsratssitzungen in Bethingen fehlende Stellungnahme des Ortsrates, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass nach seiner Einschätzung von dort aus keine Einwände zu erwarten seien.

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Bethingen jeweils einstimmig,

  1. die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise entsprechend den der Vorlage beigefügten Vorschlägen abzuwägen und
  2. den Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kellerhauswies“ zu fassen.

Ergänzungssatzung“ Schlichtbornwies“; hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Bei dieser Ergänzungssatzung geht es um die Errichtung eines Carports im bisher unbeplanten Außenbereich auf Gemarkung Bethingen, Flur 2, Parzellen 1371/3 und 1609/16.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass dieser Ergänzungssatzung gefasst sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das nunmehr vorliegende und der Beratungsvorlage beigefügte Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Aus diesen Beteiligungsschritten haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Änderungswünsche und Hinweise wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Bethingen jeweils einstimmig,

  1. die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise entsprechend den der Vorlage beigefügten Vorschlägen abzuwägen und
  2. den Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kellerhauswies“ zu fassen.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Postfiliale in Orscholz

Bürgermeister Kiefer teilte mit, dass die Deutsche Post ab 01.03.2023 an gleicher Stelle (Kaiser Straße 6)  im Ortsteil Orscholz wieder eine Filiale eröffnen und diese vorerst selbst betreiben werde. Die Post sei aber weiterhin an einer Zusammenarbeit mit einem gewerblichen Partner interessiert.

LKW-Durchfahrtverbot Heinertstraße

Gemeinderatsmitglied Brüning regte nochmals an, in der Heinertstraße ein Durchfahrtverbot für LKW einzurichten. Bürgermeister Kiefer wies darauf hin, dass in einer ersten Erhebung lediglich 6% Schwerlastverkehr festgestellt worden sei. Das Thema sei aber seitens der Verwaltung weiterhin in der Prüfung.

Planungsstand Kita-Neubau Mettlach

Auf Anregung von Gemeinderatsmitglied Halberstadt (FDP-Fraktionsvorsitzender) informierte der Bürgermeister, dass die Planungen ohne Verzögerungen am laufen seien und der Gemeinderat im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen über die Realisierung unter den bekannten Rahmenbedingungen entscheiden müsse.

Auftragsvergabe – Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Mettlach

Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt zum Angebotspreis von 31.558,00 € mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes zu beauftragen.