Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Stellungnahmen zu Bauvorhaben gemäß § 36 (1) BauGB

Bauvoranfrage zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses in Dreisbach, Bohnenstraße

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück auf Gemarkung Dreisbach Flur 1, Nr. 190/37 die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses bestehend aus einem Wohnbereich, einem Bürotrakt und einem Erschließungskern. Das vom Bauvorhaben betroffene Grundstück beurteilt sich im vorderen Bereich in Richtung der Bohnenstraße nach § 34 BauGB. Der hintere Teil des Grundstücks liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage und beurteilt sich demnach nach § 35 BauGB. Zwischenzeitlich erging der Verwaltung eine vorläufige Einschätzung zum Bauvorhaben von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA). Das geplante Gebäude sei an der Straße orientiert, die zum Kanu-Heim führe. Von einer Baulücke und Beurteilung der Zulässigkeit nach § 34 BauGB würde von Seiten der UBA aber nur dann ausgegangen werden, wenn eine Orientierung des Baukörpers zur Bohnenstraße hin erfolge. Die in Betracht zu ziehende nähere Umgebung sei nach Feststellung der UBA von reiner Wohnnutzung geprägt, so dass vorliegend von einem faktischen reinen Wohngebiet ausgegangen werden müsse. Demnach finde hinsichtlich der Art der Nutzung § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 BauNVO Anwendung. Die Baunutzungsverordnung lasse gewerbliche Nutzungen in reinen Wohngebieten nur ausnahmsweise zu. Ob die geplante gewerbliche Nutzung im IT-Bereich unter § 13 BauNVO falle, sei durchaus möglich. Dann wäre ein Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung auch in einem (faktischen) reinen Wohngebiet zulässig, wobei die gewerbliche Fläche weniger als 50 % betragen müsse. Von Seiten der UBA wurde mit Blick auf die aufgeworfenen offenen Fragen ein Vorbescheid-Verfahren mit zwei Planungsvarianten empfohlen.

In der nun vorliegenden ersten Variante soll das Wohn- und Geschäftsgebäude L-förmig mit einem den Wohn- und Geschäftsbereich trennenden Zwischenbau errichtet werden. Der Wohngebäudeteil ist dabei in Richtung der Bohnenstraße orientiert, der Geschäftsgebäudeteil orientiert sich in Richtung „Auf der Schleif“. Die Bautiefe zur Bohnenstraße würde ca. 29 m betragen und damit ca. 5 m weniger wie in der ursprünglich vorgestellten Variante.  In der zweiten Variante soll das Wohngebäude Z-förmig errichtet werden. Hier sollen beide Gebäudeteile in Richtung der Bohnenstraße orientiert sein. Hier beträgt die Bautiefe ca. 25 m. In beiden Varianten soll der Wohngebäudeteil mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss bzw. ausgebauten Dachgeschoss mit einem Satteldach errichtet werden. Der Verbindungsbau soll mit zwei Geschossen und einem Flachdach errichtet werden. Der Bürogebäudeteil soll zwei- bis dreigeschossig errichtet werden und ist in den Plänen mit einem Flachdach dargestellt.

Ebenfalls soll in beiden Varianten die Erschließung des Wohngebäudes über die Bohnenstraße erfolgen. Die Erschließung des Bürogebäudes soll von der Straße „Auf der Schleif“ erfolgen. Zusätzlich zu den vorgesehenen Stellplätzen vor dem Wohn- bzw. vor dem Geschäftsgebäude ist in beiden Varianten eine offene Tiefgarage geplant, deren Abfahrt rechts neben dem Bürogebäude geplant wird.

Bürgermeister Kiefer verwies in Ergänzung zu der umfangreichen Sachverhaltsdarstellung zunächst auf die bisherigen Vorberatungen im Hauptausschuss sowie im Ortsrat Dreisbach und konnte nunmehr berichten, dass der Ortsrat Dreisbach nach erneuter Beratung und nunmehr in Kenntnis der planungsrechtlichen Einschätzung des Vorhabens durch die UBA  in seiner gestrigen Sitzung am 10.10.2023 der Bauvoranfrage in der nun vorliegenden Form mehrheitlich zugestimmt habe. Er stellte auch auf Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden klar, dass es im Rahmen der Bauvoranfrage nicht erforderlich sei, sich auf eine Variante festzulegen, sondern die Bauvoranfrage beide Lösungsansätze -zur Engelstraße hin- umfasse.

Ortsvorsteher Schiffler ergänzte, dass diese Zustimmung daran gekoppelt sei, dass die in diesem Areal angepflanzten Bäume für Neugeborene auf die verbleibende Freifläche des Wiesengrundstückes um- oder neu gepflanzt werden und diese Fläche zudem für die Dorfbewohner weiterhin nutzbar bleibt.

Von Seiten der FBM-Fraktion sprach sich deren Sprecher Dr. Badelt für seine Fraktion gegen dieses Bauvorhaben aus. Es handele sich um ein Filetgrundstück und stelle das „Tor zur Saarschleife“ dar. Das Bauvorhaben sei zudem zu massiv und liege im Landschaftsschutzgebiet. In diesem Zusammenhang erwähnte er auch die ersten Einschätzungen der UBA hinsichtlich zu prüfender Voraussetzungen und Einschränkungen. Zudem solle die Gemeinde, so Dr. Badelt, an dieser markanten Stelle eher ein touristisches Vorhaben realisieren und keinen IT-Betrieb. Deshalb lehne die FBM die Herstellung des Einvernehmens ab.

Bürgermeister Kiefer zeigte kein Verständnis für diese Bedenken. Es sei nun mal so, dass ganz Dreisbach im Landschaftsschutzgebiet liege. Zudem sei es legitim und wünschenswert, einheimischen Gewerbetrieben solche Möglichkeiten einzuräumen und sie damit auch langfristig als Unternehmer in der Gemeinde zu behalten.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser hob hervor, dass das Vorhaben an dieser Stelle nach Baurecht zu beurteilen sei. Es sei festzustellen, dass sich das Bauvorhaben der örtlichen Umgebung anpasse und sich der vorhandenen Bebauung anschließe. Zudem sei es auch wichtig, ansässigen Unternehmen, die zudem mit der Gemeinde eng verbunden seien, Grundstücke in dieser Form anzubieten.

Grünen-Fraktionssprecher Dillschneider begrüßte grundsätzlich diese Ansiedlung ohne die kritischen Punkte zu übersehen. Er wies darauf hin, dass es sich ja bisher nur um eine Bauvoranfrage handele, so dass sich ein konkreter Bauantrag und die Prüfung von Fachfragen noch anschließe. Deshalb signalisierte er Zustimmung zu dem planerischen Einvernehmen.  

Der Gemeinderat beschloss schließlich mit 21 Ja-Stimmen, bei 4 Gegenstimmen, das Einvernehmens gemäß § 36 (1) BauGB herzustellen.

Bebauungsplan „Moselstraße“ im Ortsteil Orscholz

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB;

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselstraße“ in Orscholz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung geschaffen werden. Der vorliegende Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Großwies“. In Erinnerung sei gebracht, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den Aufstellungsbeschluss, die Entwurfsannahme und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen hatte. Die Auslegung/Beteiligung fand im Zeitraum vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 statt. Aus diesem Beteiligungsschritt haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Ergänzungs-/ Änderungswünsche und Hinweise wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen. Der Ortsrat Orscholz hatte der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss in seiner Sitzung am 04.09.2023 mit 8 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme zugestimmt.

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.09.2023 mit 8 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, unter der Voraussetzung, dass die Errichtung aller Gebäude entweder traufständig oder alle Gebäude giebelständig errichtet werden, dem Gemeinderat hinsichtlich der Abwägung gemäß Beschlussvorlage sowie dem Satzungsbeschluss die Empfehlung zum Beschluss ausgesprochen. Die Planzeichnung mit Textteil sowie die Begründung wurden dahingehend angepasst, dass die Hauptkörper nun traufständig zur Moselstraße zu errichten sind. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Anpassung nicht betroffen. Zuletzt hatte der Gemeinderat am 27.09.2023 die Vertagung der Beratung in diese Sondersitzung des Gemeinderates beschlossen, da die Unterlagen teilweise nicht vollständig vorlagen.  Somit bestand auch die Möglichkeit, die von einem Anwohner des angrenzenden Jakob-Bechtel-Weges vorgebrachten Bedenken wegen der Dimensionierung der Baukörper nochmals in die Abwägungsentscheidung mit einzubeziehen.

FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt erinnerte an die vielen Vorberatungen und Ortstermine. Seine Fraktion hätte sich mit Blick auf die Bedenken von Anwohnern des Jakob-Bechtel-Weges eine letztlich konfliktfreie Planung erhofft. Er könne nicht erkennen, dass die Planung gegenüber den ursprünglichen Absichten mit Blick auf die Interessen der angrenzenden Anwohner wesentlich verbessert worden sei. Zudem könne er aus den Abwägungsvorschlägen nicht erkennen, wo die städtebaulichen Ziele der Gemeinde lägen. In einer weiteren Wortmeldung brachte er zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Planung insbesondere wegen der erheblichen Bedenken der Anwohner nicht zustimmen könne.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser sah in der Schaffung von Wohnraum und der örtlich angepassten Gestaltung von Gebäuden zwei wesentliche städtebaulichen Ziele. Diese Ziele seien hier, auch nach vielen Beratungen im Ortsrat Orscholz, berücksichtigt worden. Zudem sei auch der geringere Flächenverbrauch beim Wohnungsbau als städtebauliches Ziel zu berücksichtigen. Auch für die CDU-Fraktion habe die Bedenken der Anwohner ernst genommen, jedoch sei es Aufgabe des Rates, eine Gesamtabwägung im Interesse der Gemeinde vorzunehmen.

Grünen-Fraktionssprecher Dillschneider teilte die Bedenken mit Blick auf die Anwohner. Grundsätzlich sei seine Fraktion aber für die Schaffung von Wohnraum. Im konkreten Fall lehne seine Fraktion die Planung aber ab; das Bauvorhaben sei „eine Nummer zu groß“.

Sodann beschloss der Gemeinderat je gesondert mit jeweils 19 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung:

  • Die vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich gemäß vorliegender Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzuwägen und
  • den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, zu fassen.

Sachlicher Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach zur „Steuerung der

Windenergie im gesamten Gemeindegebiet“

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB;

Feststellungsbeschluss zur Genehmigungsfassung gem. § 6 Abs. 1 BauGB

Ziel des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Außerhalb dieser Konzentrationszonen soll die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Der Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Mettlach. In der Beratungsvorlage wurde auch darauf hingewiesen, dass der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes bis Februar 2024 genehmigt und bekanntgemacht sein muss, da ab dann das hier angewandte Verfahren nicht mehr zulässig ist.

Zuletzt hatte der Gemeinderat Mettlach am 12.10.2022 den Entwurf zur Neuaufstellung dieses Planes angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 04.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 und wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach am 22.12.2022 ortsüblich bekannt gegeben. Alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen waren der Abwägungssynopse als Bestandteil der Beratungsvorlage zu entnehmen.

Der Bauausschuss hatte am 17.08.2023 unter Berücksichtigung der auf der Grundlage des ergangenen Widerspruchsbescheides zum Windpark Wintersteinchen geltenden Betriebszeiten und der Anpassungen an die Änderungen des Naturschutzgesetzes (hier: Schwarzstorch) sowie verschiedener redaktioneller Anpassungen dem Gemeinderat vorbehaltlich der Stellungnahme der Ortsräte mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen, die Abwägung der Stellungnahmen wie erarbeitet vorzunehmen und den Feststellungsbeschluss zur Genehmigungsfassung vorzunehmen.

Bürgermeister Kiefer wies ergänzend darauf hin, dass nunmehr alle Stellungnahmen der Ortsräte im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorlägen. Alle Ortsräte hätten der Planung – teils einstimmig, teils mehrheitlich- zugestimmt. Soweit die Protokolle bereits vorlagen, waren die Beschlüsse in der Beratungsvorlage eingearbeitet. Zuletzt hätten die Ortsräte Nohn und Dreisbach dem Plan in ihren gestrigen Sitzungen zugestimmt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser betonte die Bedeutung dieses Flächennutzungsplanes für die Planungssicherheit in der Gemeinde Mettlach. Die Gemeinde habe zudem mit einem für die Windkraftnutzung festgelegten Flächenanteils von 3,1 % des Gemeindegebietes ihren Beitrag zur Energiewende bereits mehr als erfüllt und sollte in Zukunft alles daran setzen, dass dies auch so bleibe, soweit von Landesseite weitere Flächen eingefordert werden sollten. In diesem Zusammenhang erwähnte Thieser auch die statistische Auswertung, wonach die Stromerzeugung aus regenerativen Energien in der Gemeinde Mettlach den Eigenverbrauch um ein Mehrfaches übersteige.

Bürgermeister Kiefer machte deutlich, dass mit diesem Flächennutzungsplan nun zunächst bis zum Jahr 2027 Planungssicherheit gegeben sei. Was von Landesseite aus danach an gesetzlichen Vorgaben beschlossen werde, sei insofern noch Zukunftsmusik und müsse abgewartet werden.

FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt stimmte dem CDU-Fraktionsvorsitzenden zu, dass die Gemeinde Mettlach ihr Soll mehr als erfüllt habe. Die von Herrn Thieser erwähnte Energieertrags- Statistik zeige aber auch, dass der Ertrag aus Windenergie volatil sei. Es sei aber eine bundespolitische Entscheidung, wie eine stabile Energiegewinnung in Zukunft aussehen soll. Ungeachtet dessen solle der Gemeinderat Mettlach eventuellen Überlegungen der Landesregierung, weitere Flächen einzufordern, ein absolutes „Nein“ entgegensetzen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Francois betonte zunächst, dass es in der heutigen Sitzung nicht darum gehe, einer künftigen Landesregierung ein kräftiges Nein entgegenzuschleudern, sondern es gehe darum, durch den zu verabschiedenden Flächennutzungsplan Planungssicherheit für das Gemeindegebiet zu schaffen. Die SPD-Fraktion werde unter den bereits von dem CDU-Fraktionssprecher genannten Aspekten ebenfalls zustimmen. Was die Energiepolitik insgesamt angehe, müsse man diese als europäisches Verbundnetz betrachten und könne sich nicht auf die Betrachtung einzelner Energiebereiche und/oder kleinräumiger Gebiete beschränken. Insofern sei die aufgezeigte Statistik kein Maßstab für die Gesamtheit des Energiemarktes.

Grünen-Fraktionssprecher Dillschneider signalisierte ebenfalls Zustimmung seiner Fraktion zu dem Plan. Den Grünen gehe es nicht darum, dass kein zusätzliches Windrad auf dem Gemeindegebiet aufgestellt werden könne, sondern darum, dass die Gemeinde die Steuerung in der Hand behalte. In diesem Zusammenhang nannte er auch die Möglichkeiten eines Repowering (Erneuerung bestehender Anlagen). Was die Energiegewinnung aus Windkraft angehe, erinnerte er an die Möglichkeit und Notwendigkeit zur zeitweisen Abschaltung von Anlagen, so dass statistische Schwankungen bei den Ertragswerten nur relative Aussagekraft hätten.

FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt signalisierte zwar ebenfalls Zustimmung zu diesem Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergie, jedoch stellte er sodann nach entsprechenden Erläuterungen den Antrag, den Entwurf dahingehend zu ändern, dass der Entwurf um eine Rotor-In-Regelung geändert werde. Somit wären Windräder so zu platzieren, dass auch das Rotorblatt sich noch innerhalb der ausgewiesenen Flächen befänden. CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser verwies dazu auf die intensiven Vorberatungen auch zu dieser Frage und lehnte eine dahingehende Änderung aus Gründen der Rechtssicherheit ab.

Gemeinderatsmitglied Thul erinnerte an die langjährigen Debatten und Bemühungen zu Schaffung von Planungssicherheit betreffend die Standorte von Windkraftanlagen und zeigte sich dankbar, dass diese Planung nun zum Abschluss kommen könne. Aus Sicht seiner Funktion als Ortsvorsteher sei zwar festzustellen, dass durch die topographische Lage Mettlachs dort kein Windrad errichtet werden könne, gleichwohl trage aber das Wasserkraftwerk an der Schleuse Mettlach ebenfalls zur regenerativen Stromerzeugung bei.

Sodann lehnte der Gemeinderat zunächst den Antrag der FBM-Fraktion (Rotor-In-Regelung) bei 5 Ja-Stimmen und 19 Gegenstimmen ab.

Sodann beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig

  1. die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB wie vorgelegt abzuwägen und
  2. den Sachlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Mettlach zur „Steuerung der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet“ zur Genehmigungsfassung gem. § 6 Abs. 1 BauGB festzustellen.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Sanierungsmaßnahmen an der GSO und Sporthalle Orscholz

Grünen-Fraktionssprecher Dillschneider wies auf ein ausstehendes Gutachten zur Gesamtsanierung der Gemeinschaftsschule in Orscholz hin und regte an, bis zur Klärung des Sanierungsbedarfes auch an der Sporthalle keine Sanierungen mehr vorzunehmen. Bürgermeister Kiefer hielt es für geboten, konkretere Informationen vom Kreis als Schulträger zu erhalten.