Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

Bebauungsplan „Solarpark Wehingen“ mit paralleler Flächennutzungsplanteiländerung; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB

Bürgermeister Kiefer verwies einleitend auf den bisherigen Verfahrensgang. Mit dem bauplanungsrechtlichen Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Ziel einer Realisierung von Photovoltaikfreiflächenanlagen an der A 8 in Höhe Pellinger Berg habe sich zuletzt der Bauausschuss in seiner Sitzung am 01. dieses Monats befasst. Nach eingehender Information durch Vertreter des beauftragten Planungsbüros und Beratung hätten die Ausschussmitglieder die Beschlussempfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Wehingen“ mit paralleler Flächennutzungsplan-Teiländerung sowie die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Scopingverfahrens gefasst. Dies unter der Maßgabe, dass die Ortsräte von Wehingen und Tünsdorf sich hierzu ebenfalls positive positionierten. Zwischenzeitlich, so Kiefer, hätten auch beide Ortsräte sich für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ ausgesprochen. Der Vorsitzende begrüßte die Vertreterinnen des Planungsbüros Argus-Concept Frau Kühn und Frau Dröge und bat sie um kurze Vorstellung des Projekts.

Frau Kühn stellte sodann die bauplanungsrechtlichen Parameter des Projekts vor. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans orientiert sich an der geplanten Lage des künftigen ca. 30 ha großen Solarparks und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A8 auf dem sogenannten Pellinger Berg. Für einen Großteil der Flächen des Plangebiets seien bereits mit den Grundstückseigentümern entsprechende Nutzungsverträge geschlossen worden. Der Flächenverbrauch liege bei ca. 6000 qm; für die Modultische der Photovoltaikanlagen, für Pfosten, Zaunanlage und Kameraanlagen. Zum zeitlichen Ablauf des Projekts bzw. des Bebauungsplanverfahrens sieht das Planungsbüro eine Realisierbarkeit nach Satzungsbeschluss etwa im Sommer 2023.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) bedankte sich bei Frau Kühn für die umfassende Information. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele und der Energiewende aber auch mit Blick auf die Geeignetheit des Plangebietes erklärte er für seine Fraktion die vollumfängliche Unterstützung zum Projekt und zum planungsrechtlichen Verfahren.

Auf die Bedenken des Gemeinderatsmitglieds Hell (FBM) hinsichtlich der beabsichtigten ökologischen Nutzung der Flächen und Ansiedlung von Tieren verwies Frau Kühn auf die geplante Anlage einer Blühwiese und die damit im Vergleich zur bisherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung durchaus erwartete naturschutzfachliche Aufwertung des Geländes.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) signalisierte seine Unterstützung zum Projekt wie auch zum Verfahren. Er sah darin einen wichtigen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien sowie – durch die Ausbringung von Blühwiesen – zugunsten der Biodiversität.

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) betonte, dass seine Fraktion Photovoltaik grundsätzlich kritisch gegenüberstehe. Vor der Errichtung eines Solarparks in der Natur befürworte er die Installationen von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, insbesondere auch auf kommunalen Gebäuden. Für das konkrete Projekt am Pellinger Berg wolle er dies aber relativieren, weil es erwartungsgemäß das einzige im Gemeindegebiet sein soll und ihm in unmittelbarer Nähe der Autobahn vertretbar erscheine. Deshalb werde die FBM diesem Projekt zustimmen.

Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann

  • die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Wehingen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Flächennutzungsplan-Teiländerung in diesem Bereich
  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfs.

Bebauungsplan „Repowering-Windpark Wehingen/Tünsdorf“; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB

Bürgermeister Kiefer informierte einleitend über die bisherigen Entwicklungen, die zu dem anstehenden Aufstellungsbeschluss führten. Es gehe um eine Neuausrichtung des seit ca. 20 Jahren bestehenden Windparks auf dem Kewelsberg. Hierzu habe der Vorhabenträger, die Firma Q-Energy, die Aufhebung des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans verbunden mit der Entscheidung zur Neuaufstellung eines weiterentwickelten Bebauungsplans beantragt. Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung von Q-Energy, die bestehenden neun Anlagen durch fünf neue zu ersetzen, sei zwischenzeitlich die Firma dem Ansinnen der Gemeinde gefolgt und habe die Reduzierung auf insgesamt vier Anlagen gebilligt. Zu den bauplanungsrechtlichen Entscheidungen, die für ein sogenanntes Repowering erforderlich seien, habe es sowohl im Bauausschuss als auch in den betroffenen Ortsräten eine umfassende Information gegeben. Der Ausschuss wie auch die Ortsräte Tünsdorf und Wehingen hätten sich jeweils zustimmend zu den anstehenden Aufstellungsbeschlüssen positioniert. In der heutigen Sitzung des Gemeinderates gehe es nun darum, das Satzungsverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit förmlich anzustoßen. Wesentlich sei insoweit und unter anderem die Festlegung der vier Anlagenstandorte. Wogegen die bereits angestoßene Diskussion um die Anlagenhöhe erst im Nachgang und bei der Erarbeitung des Durchführungsvertrages Bedeutung erlange. Sodann bat der Vorsitzende den Vertreter des zuständigen lokalen Planungsbüros, Herrn Thomas Näger von der Firma Ökostrom Saar, den Zuhörern nochmals das Projekt vorzustellen.

Herr Nägler erklärte einleitend die Bedeutung und Zielsetzungen eines Repowerings. Die bestehenden neun Altanlagen im Windpark auf dem Kewelsberg sollen im Zuge des Repowerings durch insgesamt vier leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Dabei wird die Gesamthöhe des einzelnen Windrades höher als die der bisherigen neun Anlagen sein. Ziel des Windrad-Tauschs ist eine deutliche Erhöhung des Ertrages aus lokaler regenerativer Windenergie bei gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Anlagen als auch Verbesserung der Emissionsbelastung der Bevölkerung. Aufgrund einer Optimierung der Anlagentypen werden die Anwohner weniger durch Schattenwurf, aufgrund verbesserte Abschaltautomatik, weniger durch Schall, aufgrund verbesserter technischer Konstruktionselemente, weniger durch Nachtkennzeichnung, aufgrund bedarfsorientierten Einschaltens der Blicklichter, belastet. Überdies, erläuterte Nägler, wird sich mit den vier neuen Anlagenstandorten das Erscheinungsbild positiv verändern. Als monetären Effekte sprach er abschließend das Zuwendungssystem zugunsten der im Umkreis von 2500 Metern liegenden Kommunen an.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) befürwortete diese Entwicklung. Er gehe davon aus, dass mit dem Windrad-Austausch und deren zahlenmäßigen Reduzierung die Belastung für die Anwohner mit weniger Lärm, weniger Schattenwurf und weniger Nachtbeleuchtung merklich sinken werde. Gleichzeitig werde die Energieausbeute effektiver. Er erinnerte ausdrücklich daran, dass im Interesse eines rechtssicheren Verfahrens es zwingend geboten sei, den gesetzlichen Vorgaben des „Windenergie an Land Gesetzes“ gerecht zu werden, was unter anderem bedeute, dass Aussagen zur Anlagenhöhe in den noch zu verhandelnden Durchführungsvertrag und nicht in den Bebauungsplan gehörten. Für die heutige Beschlussfassungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan bedeute dies, dass lediglich die Festlegung der Standorte und noch nicht die Anlagenhöhe zur Beratung stehe. Für seine Fraktion signalisierte er Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss.

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) stand den Ausführungen seiner Vorredner kritisch gegenüber, obschon er eine Entlastung der Anwohner durch rückläufige Emissionsbelastung durchaus anerkannte. Er kritisierte die nach jetzigem Erkenntnisstand anvisierten Ausmaße der Anlagen und bemängelte die im Bebauungsplanentwurf fehlenden Aussagen zu einer Begrenzung der Anlagenhöhe. Er erklärte, im weiteren Verlauf Beschlussanträge einzubringen, die auf eine Reduzierung der Anlagenhöhe wie auch auf die Flächenausweisung der Konzentrationszone zielten, die nach seiner Rechtsauffassung problematisch werden könnte.

Herr Nägler erläuterte in diesem Zusammenhang die Restriktionen zur Festlegung des Geltungsbereichs und insoweit auch die Bedeutung der Mindestabstände der im Bebauungsplanentwurf aufgenommenen vier Anlagen. In diesem Zusammenhang machte er deutlich, dass der in Rede stehende Bebauungsplanentwurf einen weitergehenden Ausbau nicht zulasse.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) begrüßte die Tatsache, dass die bisher neun durch vier Windräder mit 3-fache Leistungseffektivität ersetzt werden könnten. Er sei dankbar und froh über die positive Entlastung der Bürger, sowohl bezüglich der geringer werdenden Emissionen in den angrenzenden Ortslagen als auch hinsichtlich der Folgen für die Strompreise.

In der weiteren eingehenden Aussprache thematisierte Gemeinderatsmitglied Schiffler (SPD) das nach seiner Auffassung bestehende Missverhältnis zwischen der aktuellen Energiepreisentwicklung und der Ertragssituation der Grundstückseigentümer. Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) bekräftigte im Weiteren seine rechtlichen Bedenken zum bisherigen Verfahrensverlauf und zielte dabei auf abgewandelte Textentwürfen zum Maß der baulichen Anlagen im Nachgang zu den Ortsratsbeschlüssen. Außerdem forderte er die vom Ortsrat Tünsdorf erbetene Prüfung alternativer Berechnungsmodelle zur Effektivität bei niedrigeren Anlagenhöhe ein.

Nach Abschluss der Beratung stellte der Vorsitzende sodann die beiden Anträge der FMB-Fraktion zu Abstimmung, die deren Fraktionsvorsitzende nochmals vortrug:

  • Beschlussantrag 1:

Im Bebauungsplan ist folgende Formulierung ergänzend aufzunehmen

„Maß der baulichen Nutzung /gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB)

Höhe bauliche Anlagen (gem. § 18 BauNVO)

Zulässig sind Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils max. 220m. Als Bezugspunkt gilt die jeweilige Geländehöhe über NN.“

       Der Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung und 18 Gegenstimmen abgelehnt.

  • Beschlussantrag 2:

Im Bebauungsplan ist die Formulierung zum Rückbau der Altanlagen wie folgt zu ändern:

Bisher:     Der Rückbau hat binnen 12 Monaten nach Inbetriebnahme zu erfolgen.

Neu:         Der Rückbau hat binnen 12 Monaten nach Inbetriebnahme abgeschlossen zu sein.

       Der Antrag wurde mit 4 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung und 18 Gegenstimmen abgelehnt.

Sodann beschloss der Gemeinderat jeweils bei 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Gegenstimmen

  • die Aufstellung des Bebauungsplanes „Repowering – Windpark Wehingen/Tünsdorf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen/Tünsdorf“
  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Vorentwurfs.

Bebauungsplan „Auf der Heide“ im Ortsteil Nohn; hier: Aufstellungsbeschluss      gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Zielsetzung dieser bauplanungsrechtlichen Maßnahme, so der Vorsitzende in seiner Sachdarstellung, sei die Schaffung von Bauland im nordwestlichen Siedlungsgebiet von Nohn, nördlich der Wohnbebauung der Medardusstraße. Hierzu habe der Rat bereits in der Dezembersitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Aus Fristwahrungsgründen sei eine Neufassung des Beschlusses nun nötig. Gleichzeitig müsse das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans spätestens bis zum 31.12.2022 eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31.121.2024 gefasst sein. Da nach der gesetzlichen Definition das in Rede stehende Plangebiet als Arrondierungsflächen anzusehen ist, könne eine Abwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB erfolgen. Der Bauausschuss wie auch dem Ortsrat Nohn hätten zwischenzeitlich hierzu beraten und jeweils für den Aufstellungsbeschluss votiert.

Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i.V.m. §13a BauGB.

 

Wirtschaftsplan 2023 des Abfallentsorgungsbetriebes Mettlach

Bürgermeister Kiefer erläuterte die nach der Eigenbetriebsverordnung und der einschlägigen Betriebssatzung bestehende Verpflichtung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für den Abfallentsorgungsbetrieb Mettlach und verwies auf den in der Beratungsvorlage beiliegenden Entwurf für das Wirtschaftsjahr 2023. Dem Zahlenwerk lägen die vom Beratungsbüro INFA GmbH, Ahlen, zur Kalkulation der Abfallgebühren 2022-2024 veranschlagten Mengen zugrunde. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 schließe wie folgt ab:

Im Erfolgsplan

in den Erträgen mit                                                                                       1.670,584,48 €

in den Aufwendungen mit                                                                             1.611.886,47 €

Jahresgewinn                                                                                                     58.698,01 €

Im Vermögensplan

in den Einnahmen mit                                                                                        62.357,01 €

in den Ausgaben mit                                                                                          62.357,01 €

Der mit 58.698,01 € ausgewiesene Gewinn sei zur Deckung des noch bestehenden Verlustvortrages aus Vorjahren erforderlich.

Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Werksausschusses und beschloss den Wirtschaftsplan 2023 des Abfallentsorgungsbetriebes der Gemeinde Mettlach in der vorliegenden Fassung.

LVP – Systemfestlegung gegenüber den dualen Systemen

Bürgermeiste Kiefer verwies einleitend auf die umfassenden Ausführungen in der Beratungsvorlage und erläuterte die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Abstimmungsvereinbarung der Gemeinde als öffentlicher-rechtlicher Entsorgungsträger mit dem dualen Systemen Deutschlands (DSD) hinsichtlich der Rahmenbedingungen zur Entsorgung von Leichtstoffverpackungen. Konkret geht es um eine Neubewertung der Frage, ob in der Gemeinde Mettlach die Sammlung von Leichtstoffverpackungen künftig statt über den Gelben Sack mittels Gelber Tonne erfolgen solle. Dies auch unter Einbeziehung der laufenden Überlegungen hinsichtlich eines Aufgabenrückübertragung vom Eigenbetrieb an den EVS. Die bisherigen Erfahrungen anderer saarländischer Kommunen mit der Gelben Tonne sprächen durchaus dafür, auch in Mettlach auf die Gelbe Tonne umzustellen. Ebenso werde von Verbandsseite ein solcher Systemwechsel unterstützt. Die Robustheit der Tonne gegenüber der Zerreißbarkeit der Gelben Säcke sei dabei ein wesentliches Argument und habe spürbare positive Auswirkungen auf die Stadtsauberkeit. Dem stünden allerdings auch potentielle Nachteile, wie bewusste Fehlbefüllungen oder der steigende Platzbedarf im häuslichen Umfeld entgegen. Der Werksausschuss habe nach sehr eingehender Beratung in seiner Sitzung am 24.11.2022 mit einstimmigem Beschluss auf Vorschlag des Bürgermeisters dem Gemeinderat empfohlen, die Gelben Tonne ab dem 1.1.2024 einzuführen und eine entsprechende Rahmenvorgabe zu erlassen. Hierbei sollte auch die Möglichkeit einer Beistellung von Plastiksäcken bei entsprechendem Kapazitätsbedarf aufgegriffen werden und außerdem sollen, orientiert an den Bedarfen der Nutzer, zwei Tonnengrößen zur Verfügung stehen.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) bestätigte die Ausführungen des Vorsitzenden und verwies auf die langwierigen Diskussionen im Ausschuss. Letztendlich, so Thieser, sei für seine Fraktion entscheidend gewesen, dass die Gelbe Tonne von den Bürgern der umliegenden Gemeinden allgemein positiv aufgenommen worden sei. Wichtig sei auch die Möglichkeit des Beistellens von Säcken bei erhöhtem Abfuhrbedarf.

Auch Gemeinderatsmitglied Schiffler (SPD) konnte für seine Fraktion bestätigen, dass nach intensiver und kritischer Auseinandersetzung mit dem geplanten Wechsel, seine Fraktion letztlich ebenfalls dem Umstieg auf die Gelbe Tonne unterstütze.

Gemeinderatsmitglied Hell (FBM) sah ebenfalls die Einführung der Gelbe Tonne eine gute Sache und gute Effekte für die Sauberkeit des Ortsbildes. Auch begrüßte er die Möglichkeit nutzerseits unterschiedliche Größen auszuwählen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Werksausschusses einen Systemwechsel bei der Entsorgung von Leichtstoffverpackungen durch Einführung der Gelben Tonne zum 01.01.2024.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Abwasserwerkes Mettlach

 

Der kaufmännische Abschluss des Wirtschaftsjahrs 2020 für das Gemeindeabwasserwerk ist zwischenzeitlich durch Dipl.-Kaufmann Markus Hafner aus Saarbrücken geprüft. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abschließende Bericht einschließlich Lagebericht und Anhang lag den Ratsmitgliedern vor.

Danach schließt der Jahresabschluss 2020 ab

mit einer Bilanzsumme von                                                                               18.917.015,09 €

der Summe der Erträge von                                                                                2.948.426,94 €

und der Summe der Aufwendungen von                                                            2.853.586,64 €

Somit ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von                                                     94.840,30 €

Der Jahresgewinn 2020 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hieraus resultiert ein Bilanzvortrag zum 31.12.2020 – einschließlich der Vorjahresergebnisse – von -155.207,44 €.

Der Empfehlung des Werksausschusses folgend beschloss der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2020 sowie den Gewinnvortrag auf neue Rechnung in der vorgelegten Fassung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Abwasserwerkes Mettlach

Der kaufmännische Abschluss des Wirtschaftsjahres 2021 für das Gemeindeabwasserwerk wurde ebenso zwischenzeitlich durch Dipl.-Kaufmann Markus Hafner geprüft. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abschließende Bericht einschließlich Lagebericht und Anhang lag den Ratsmitgliedern vor.

Danach schließt der Jahresabschluss 2021 ab

mit einer Bilanzsumme von                                                                               19.163.927,28 €,

der Summe der Erträge von                                                                                2.918.890,27 €,

und der Summe der Aufwendungen von                                                            2.949.345,42 €.

Somit ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von                                                    – 30.455,15 €

Der Jahresverlust 2021 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hieraus resultiert ein Bilanzvortrag zum 31.12.2021 – einschließlich der Vorjahresergebnisse – von -185.662,59 €.

Der Empfehlung des Werksausschusses folgend beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss 2021 sowie den Verlustvortrag auf neue Rechnung in der vorgelegten Fassung.

Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerkes Mettlach

Bürgermeister Kiefer stellte sodann den Verwaltungsentwurf des Wirtschaftsplans des Abwasserwerkes der Gemeinde Mettlach zur Beratung. Die Planzahlen beinhalten die vom Werksausschuss mehrheitlich beschlossene Gebührenanpassung von 6 Cent/ m³. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 schließe wie folgt ab:

Im Erfolgsplan

in den Erträgen mit                                                                                       2.980.862,00 €

in den Aufwendungen mit                                                                             3.079.611,00 €

Jahresgewinn                                                                                                  – 98.749,00 €

Im Vermögensplan

in den Einnahmen mit                                                                                   3.527.608,00 €

in den Ausgaben mit                                                                                     3.527.608,00 €

Aufgrund seiner Erfahrungen im Ortsteil Bethingen verurteilte Gemeinderatsmitglied Zehren (FBM) den nach seiner Einschätzung kritiklosen Umgang der Kommunen mit den Projekten des EVS. Kostenmehrungen bei EVS-Maßnahmen würden sich im überörtlichen Beitrag niederschlagen und in der Folge an die Bürger durch Gebührenerhöhung weitergegeben. Diesen Gedanken Griff auch sein Fraktionsvorsitzender auf und stellte die Beschlusskompetenzen und das Controlling des Verbandes in Frage.

Sodann beschloss der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Werksausschusses mit 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 4 Gegenstimmen den Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserwerk in der vorliegenden Fassung.

Änderungssatzung zur Gebührenerhebung des Abwasserwerkes Mettlach ab 2023

Bürgermeister Kiefer verwies auf die umfassende Darstellung in der Beratungsvorlage und erläuterte die Notwendigkeit, nach 2021 die Gebühren erneut einer Anpassung unterziehen zu müssen. Neben finanzwirtschaftlichen Parametern habe die inflationäre Kostenentwicklung und insbesondere die für 2023 in einem Umfang von ca. 3 Mio. € geplanten Investitionsvorhaben mit einem hohen Kostenblock im Wirtschaftsplan eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich gemacht. Der Werksausschuss habe sich sehr intensiv mit den Investitionsmaßnahmen und mit der Gebührenentwicklung auseinandergesetzt und letztlich mehrheitlich empfohlen, aufgrund der marktwirtschaftlichen Unwägbarkeiten in Folge der Corona- wie auch der Ukrainekrise, eine Gebührenanpassung um 7 Cent auf 4,48 €/m³ für ein Jahr ausgesprochen.

Fraktionsvorsitzender Halbestadt (FDP) sah zwar durchaus den Zusammenhang zwischen steigender Investitionstätigkeit und Gebührenentwicklung, vertrat aber die Auffassung, dass die Gebührensteigerung zum Großteil der Erhöhung des überörtlichen Beitrags des EVS zuzurechnen sei.

Mit 19 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung und 4 Gegenstimmen folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Werksausschusses und beschloss, die einjährige Erhöhung der Abwassergebühren auf 4,48 €/m³ und die damit verbundene 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach und die Abwälzung der Abwasserabgabe.

Bestellen eines Prüfers für den Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes Mettlach

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 – 2024 für das Abwasserwerk wurden fünf potentielle Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Eingereicht wurde nur ein Angebot, und zwa von Wirtschaftsprüfer Markus Hafner.

Entsprechend der Empfehlung des Werksausschuss beschloss der Gemeinderat einstimmig, Herrn Markus Hafner mit der Prüfung des Abschlusses 2022 des Abwasserwerkes zu beauftragen.

Bestellen eines Prüfers für den Jahresabschluss 2022 des Gemeindewasserwerkes Mettlach

Auch für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 – 2024 für das Gemeindewasserwerk wurden fünf potentielle Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Eingereicht wurde auch in diesem Fall nur ein Angebot, das des Wirtschaftsprüfers Markus Hafner.

Entsprechend der Empfehlung des Werksausschuss beschloss der Gemeinderat einstimmig, Herrn Markus Hafner mit der Prüfung des Abschlusses 2022 des Gemeindewasserwerkes zu beauftragen.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

  • Sanierung der Toilettenanlage an der Pfarrkirche im Ortsteil Mettlach

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Kirchengemeinde in Aussicht gestellt habe, zu der Baumaßnahme einem Kostenanteil von 10.000 € zu leisten. Gleichzeitig habe das Unternehmen Villeroy & Boch seine Unterstützung mit Sanitär- und Fliesenmaterialien sowie mit Planungsleistungen zugesichert.

  • Fortbestand der Postfiliale im Ortsteil Orscholz

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Post in Aussicht gestellt habe, nach Schließung der Postfiliale zum 31.12.2022 in Orscholz eine Interimsfiliale zu betreiben. Die Deutsche Post sehe hierin aber lediglich eine Übergangslösung. Deren Ziel sei es, erneut und langfristig in Orscholz mit einer Postagentur als Partnerfiliale präsent zu sein.

  • Abstimmungsgespräch mit UBA zum Bauordnungsrecht

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) berichte von einem Gespräch mit der Landrätin wegen der Kontroversen mit der UBA im Zusammenhang § 36er-Entscheidungen.

Die Landrätin hätte diesbezüglich ein Abstimmungsgespräch mit den Ratsmitgliedern und den Vertretern der UBA angeboten. Thieser bat die Verwaltung, diesen Termin zu koordinieren.